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RECHT/575: Urteil zum Kükentöten - Gesetzgeber ist gefordert


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 13. Juni 2019

Urteil zum Kükentöten - Gesetzgeber ist gefordert


"Wenn für ein paar Cent Ersparnis männliche Eintagsküken weiter legal getötet werden dürfen, müssen Gesetze entsprechend geändert werden", erklärt Kirstin Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kükentöten. Tackmann weiter:

"Sonst bleibt das Staatsziel Tierschutz eine leere Hülle. Und das obwohl mit 'Zweinutzungsrassen' oder 'Bruderhahninitiativen' Alternativen zum Kükenschreddern längst verfügbar sind. Die von Agrarministerin Klöckner favorisierte Selektion der männlichen Küken im Ei ist eine teure technologische Scheinlösung, die den Kern des Problems verkennt."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 13. Juni 2019
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2019

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