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SOZIALES/1756: Hartz IV-Sanktionen sind verfassungswidrig


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 11. April 2012

Hartz IV-Sanktionen sind verfassungswidrig



"Die Sanktionen im Hartz IV-System sind verfassungswidrig und müssen umgehend abgeschafft werden. Jede Leistungskürzung verletzt das Grundrecht des Betroffenen auf Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe", erklärt Katja Kipping zu Medienberichten, denen zufolge die Zahl der Leistungskürzungen bei Hartz IV im Jahr 2011 gestiegen ist. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Im Jahr 2011 waren rund 42 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen und rund 52 Prozent der Klagen vor Sozialgerichten für die Betroffenen ganz oder zumindest teilweise erfolgreich. Es wird also auch massenhaft rechtswidrig sanktioniert. Außerdem zwingen Sanktionsandrohungen die Betroffenen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen und den Beschäftigten durch Lohndumping in den Rücken zu fallen.

DIE LINKE tritt dafür ein, Hartz IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen, die wirklich die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichert."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 11. April 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2012