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SOZIALES/2039: EU-Nachhilfe für Deutschland bei Hartz IV


DIE LINKE - Presseerklärung vom 3. Dezember 2013

EU-Nachhilfe für Deutschland bei Hartz IV



Anlässlich des jüngst ergangenen Urteils des Sozialgerichts NRW, wonach ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig ist, erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Ich begrüße, dass das Landessozialgericht NRW festgestellt hat, dass es Hartz-IV für alle hier lebenden und arbeitssuchenden Menschen aus der EU geben muss. Ein Grundrecht ist in Zeiten der europäischen Integration nicht teilbar. Manchmal hilft das EU-Recht eben auch nach, dass Deutschland sozialer wird. Das muss häufiger passieren. Die EU darf nicht den Neoliberalen und Lobbyisten überlassen werden.

Berlin, 02.12.2013

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 3. Dezember 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2013