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SOZIALES/2261: Disziplinierungsstaat oder Grundrechte?


DIE LINKE - Presseerklärung vom 3. März 2016

Disziplinierungsstaat oder Grundrechte?


"Das Abstimmungsergebnis zeigt, wie stark viele Landesregierungen noch dem obrigkeitsstaatlichen Disziplinierungsdenken anhängen: Wer nicht spurt, der soll bestraft werden, dem soll die Lebensgrundlage entzogen werden", erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Auf Initiative der Thüringer Sozialministerin Heike Werner wurde heute im Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales des Bundesrates die Abschaffung aller Sanktionen im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz-IV-"Rechtsvereinfachung") beantragt. Dieses Änderungsgesetz muss auch den Bundesrat passieren. Die nicht mit der LINKEN regierten Bundesländer, darunter auch die, die dieses Jahr im Wahlkampf stehen, stimmten dem Antrag nicht zu. Kipping weiter:

"Dass das nichts mit einem grundrechtekonformen Sozialstaat zu tun hat, liegt auf der Hand. Denn das Grundrecht auf soziale Sicherheit kann man nicht kürzen. DIE LINKE streitet für eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 3. März 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2016

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