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SOZIALES/2284: Bundesteilhabegesetz verdient den Namen nicht


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 3. Mai 2016

Katrin Werner: Bundesteilhabegesetz verdient den Namen nicht


"Das sogenannte Bundesteilhabegesetz hat seinen Namen nicht verdient. Durch den derzeit vorgelegten Entwurf wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben nicht verbessert", sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Donnerstag. Werner weiter:

"Leistungen zur Eingliederung bleiben weiterhin abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen wird immer noch wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet. Die Gesetzesvorlage bleibt damit im Geist des alten Fürsorgesystems verhaftet. Die längst überfällige menschenrechtliche Perspektive fällt dem Spardiktat der schwarzen Null zum Opfer.

Menschen mit Behinderungen werden nach wie vor diskriminiert, an den Rand der Gesellschaft gedrängt und um ihre Menschenrechte betrogen. Am Mittwoch werden in Berlin hunderte Menschen zusammenkommen, um für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu demonstrieren."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 3. Mai 2016
Deutscher Bundestag
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2016

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