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SOZIALES/2337: Bundesregierung beschließt - Hartz IV bleibt Armut per Gesetz


DIE LINKE - Presseerklärung vom 20. September 2016

Bundesregierung beschließt: Hartz IV bleibt Armut per Gesetz


"Nun ist es amtlich: Sozialministerin Nahles leistet durch gezieltes Kleinrechnen der Hartz-IV-Regelsätze Beihilfe zur aktiven Verarmung breiter Bevölkerungsschichten. Fast 10% der Bevölkerung sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Die SPD Ministerin kann sich gegenüber Finanzminister Schäuble nicht durchsetzen. Ein nennenswerter Einsatz für höhere Regelbedarfe und gegen Armut war allerdings auch nicht zu erkennen," kommentiert Katja Kipping, Parteivorsitzende der LINKE die bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Neufestsetzung der Hartz-IV-Regelbedarfe.

"Noch in der Opposition hat Frau Nahles das Vorgehen der schwarz-gelben Vorgängerregierung massiv kritisiert. "Künstlich herunter gerechnet" - hat Andrea Nahles seinerzeit geurteilt. Nun agiert sie genauso und tritt damit in die Fußstapfen ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen. Die Stellungnahmen von Wohlfahrtsverbänden zeigen nun: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unsachgemäße Abschläge in Höhe von ca. 140 Euro vorgenommen. Berücksichtigt man die und weitere Fehler in der Berechnung, würden sich viel höhere Regelsätze ergeben. Dieses Ergebnis ist aber von SPD und CDU nicht gewollt. Daher beschließt die Regierung: Ein Viertel aller Ausgaben der sogenannten Referenzgruppe - von der die Regelbedarfe abgeleitet werden - seien nicht regelsatzrelevant. Dazu zählen etwa Ausgaben für Haustiere, fürs Gärtnern, für Verkehr, Freizeit und Kultur ("grundsätzlich nicht regelsatzrelevant") sowie für Gaststätten und Übernachtungen. Sowohl die Übernachtung in der Jugendherberge oder das Campen, um für die Familie so etwas wie Urlaubsgefühle zu schaffen als auch das Eis an der Eisdiele werden als nicht regelsatzrelevant eingestuft. Soziale Teilhabe wird so politisch ausgeschlossen."

"Die Konsumausgaben der Referenzgruppe liegen nach Angaben der Bundesregierung bei 903 Euro. Die Einkommen der Referenzgruppe liegen weit unter Armutsrisikogrenze. Der Ausgangspunkt der Ermittlung dessen, was ein Mensch zum Leben braucht, sind damit die Konsumausgaben von Menschen in Armut. Es ist offenkundig, dass so Bedarfe nicht festgestellt werden können. Notwendig ist daher ein Bedarfs-TÜV. Die Regelbedarfe sind - unabhängig davon, wie sie ermittelt werden - darauf hin zu überprüfen, ob sie die notwendigen Bedarfe der Betroffenen wirklich decken, damit sie ein Leben ohne Armut und soziale Ausgrenzung führen können."

Berlin, 20. September 2016

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 20. September 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2016

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