Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


SOZIALES/2374: Bundesteilhabegesetz - Die Richtung stimmt nicht!


DIE LINKE - Presseerklärung vom 30. November 2016

Bundesteilhabegesetz - Die Richtung stimmt nicht!

Presseerklärung der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE zur Abstimmung des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes


Anlässlich der morgigen (1.12.) Abstimmung des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes rufen wir, die Mitglieder der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE, alle Mitglieder des Bundestages auf, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird unseres Erachtens auch nach der Abstimmung über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD nicht gewährleistet sein. Denn die menschenrechtliche Perspektive ist im Gesetzentwurf nicht zu erkennen. Das Bundesteilhabegesetz sollte die Eingliederungshilfe reformieren und aus dem bisherigen "Fürsorgesystem" herausführen, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Doch statt dessen befürchten wir weiterhin Diskriminierungen und strukturelle Zugangsbeschränkungen - sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im Bereich der wirtschaftlich nicht verwertbaren Arbeit, im Sozialraum, in der Bildung sowie in der ehrenamtlichen, politischen und der freizeitlichen Betätigung. Der vorliegende Gesetzentwurf - ebenso wie das morgen zu beschließende Pflegestärkungsgesetz III - spaltet die Menschen in Arm und Reich und stellt die Weichen für weiteren Sozialabbau.

Auch wenn einige Verschlechterungen nach der Zustimmung zum Änderungsantrag nun nicht in voller Härte eintreten werden: Das Gesetz geht nicht in die richtige Richtung. Wir begrüßen zwar, dass die diskriminierende Fünf-von-neun-Regelung bezüglich der Einschränkung der Zugangsvoraussetzungen des leistungsberechtigten Personenkreises zur Eingliederungshilfe und die Nachrangigkeit von Eingliederungsleistungen gegenüber Pflegeleistungen durch den Änderungsantrag erst einmal aufgehoben sind. Das Gesetz bleibt aber weiterhin ein Spargesetz und hat mit verbesserter Teilhabe nur in Ansätzen zu tun. Vor allem das Zwangspoolen, insbesondere bei kulturellen Aktivitäten, wird mit dem Gesetz legitimiert. Unserer Auffassung nach ist das eine klare Absage an die Anerkennung der Persönlichen Assistenz und damit der Selbstbestimmung behinderter Menschen. Mit diesem Gesetz werden all die vielen Proteste der Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen ignoriert und mit Füßen getreten.


Kontakt:
Margit Glasow
Mitglied im Sprecher_innenrat der BAG Selbstbestimmte
Behindertenpolitik
Inklusionsbeauftragte der Partei DIE LINKE

Berlin, 30. November 2016

*

Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 30. November 2016
Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/240 09-0, Fax: 030 / 240 09 220
E-Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
Internet: www.die-linke.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang