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SOZIALES/2381: Teilhabe unter Kostenvorbehalt


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 16. Dezember 2016

Teilhabe unter Kostenvorbehalt


"Das Bundesteilhabegesetz schafft keine umfassende und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Zwar gibt es durchaus kleine Verbesserungen, aber auch in Zukunft können Menschen aus Kostengründen in Heime gezwungen werden, wenn die Unterstützung zu Hause zu teuer ist. Auch in Zukunft wird das Einkommen und Vermögen von Betroffenen auf Teilhabeleistungen angerechnet, und es gibt keine wesentlichen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt", sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Bundesteilhabegesetz. Werner weiter:

"Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen wird durch das neue Gesetz weiterhin unter Kostenvorbehalte gestellt. Betroffene können künftig gezwungen werden, aus Kostengründen eine persönliche Assistenz mit anderen zu teilen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, das in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben ist. Wir begrüßen daher, dass die Länder mit LINKER Regierungsbeteiligung dem Gesetz nicht zugestimmt haben."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 16. Dezember 2016
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2016

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