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INNEN/3508: Weder Vorratsdatenspeicherung noch Quick Freeze nötig


DIE LINKE - Presseerklärung vom 18. April 2012

Weder Vorratsdatenspeicherung noch Quick Freeze nötig



Während Innenminister Friedrich eine Vorratsdatenspeicherung von bis zu sechs Monaten vorschlägt, versucht die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit Quick Freeze zu kontern. Dabei ist Quick Freeze nur eine Vorratsdatenspeicherung light, denn auch hier sollen Internetdaten für eine Woche anlasslos gespeichert werden, kommentiert Halina Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, die aktuelle Debatte:

Weder Vorratsdatenspeicherung noch Quick Freeze werden benötigt. Gegen die entsprechende EU-Richtlinie wird geklagt und die EU selbst prüft die Richtlinie derzeit. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie wäre nur eines neben vielen anderen.

Sowohl Vorratsdatenspeicherung als auch Quicke Freeze sind nichts anderes als ein Generalverdacht gegen Einwohnerinnen und Einwohner. Sie gefährden die freie Kommunikation, die in einer demokratischen Gesellschaft unabdingbar ist. Die Vorratsdatenspeicherung verhöhnt alle Bemühungen um den Datenschutz. Niemand würde in einer Demokratie auf die Idee kommen, auf einem Postamt zu notieren, wer an wen einen Brief schreibt, um diese Daten in einem Tresor zu lagern. Niemand würde in einer Demokratie auf die Idee kommen, neben den Adressen ggf. auch den Inhalt der Briefe zu kopieren und sie sechs Monate oder eine Woche aufzuheben.

Die Vorratsdatenspeicherung wird von der LINKEN abgelehnt. Egal ob sie als Originalvariante oder als Light-Variante daherkommt.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 18. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2012