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INNEN/4041: Vorratsdatenspeicherung - nationale Alleingänge verbieten sich


DIE LINKE - Presseerklärung vom 23. April 2014

Vorratsdatenspeicherung: Nationale Alleingänge verbieten sich



Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Strobl dringt auf einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ließe "Spielräume". Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:

Auch wenn es dem stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Strobl nicht passt: Das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung von Anfang April ist in seinen Aussagen eindeutig und klar. Deutlich sagt das Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist. Da kann auch Herr Strobl keine "Spielräume" für nationale Alleingänge sehen.

Nationale Alleingänge - zumal bei einem derartigen Thema - verbieten sich von selbst, sie führen zu nichts. Das hat offensichtlich auch die Regierung begriffen, die das Thema in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgen will.

Was wichtig wäre, und darin liegt die Chance des Urteils, dass die Bedeutung und Unverletzlichkeit von Grundrechten endlich wieder bewusster wahrgenommen werden und nicht jedes Mal aufs Neue gegen Angriffe verteidigt werden muss.

DIE LINKE war von Anfang an gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung, das Urteil stützt und bekräftigt unsere Position. Herr Strobl sei hiermit aufgefordert, das Urteil zu akzeptieren und aufzuhören, nach Wegen zu suchen, mit denen Grund- und Freiheitsrechte doch noch beschnitten werden können.

Berlin, 23. April 2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 23. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2014