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INNEN/4338: Kein Auslesegesetz für Migranten


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 20. Juli 2015

Sevim Dagdelen: Kein Auslesegesetz für Migranten


"Thomas Oppermanns Forderung nach einem Einwanderungsgesetz, dass junge und leistungsbereite Migranten bevorzugt, läuft in der Praxis auf die Einführung eines Auslesesystems hinaus, dass mit fundamentalen Menschenrechten unvereinbar ist", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur erneut erhobenen Forderung nach einem Einwanderungsgesetz. Dagdelen weiter:

"Der SPD-Fraktionschef im Bundestag, Thomas Oppermann, fordert, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsgesetz gibt, damit 'junge und leistungsbereite Menschen' schnell Klarheit darüber bekommen, ob sie weiterhin hier leben dürfen oder nicht. Das zeugt von einer nützlichkeitsrassistischen Haltung, welche die Augen vor dem Leiden der Menschen in Syrien, Eritrea, Somalia und anderswo verschließt. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht und darf nicht von der möglichen Kompatibilität mit dem deutschen Arbeitsmarkt abhängig gemacht werden.

Ein Einwanderungsgesetz wird auch nicht die rechtliche Stellung von Einwanderern verbessern. Die in Deutschland existierende und nicht bekämpfte strukturelle Diskriminierung und soziale Ausgrenzung von Migranten wird durch eine an der 'Nützlichkeit' eines Menschen orientierte Migrationspolitik weiter verschärft werden.

Die Bundesregierung muss angemessen auf die jüngste Kritik des UN-Komitees zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) an den aktuellen deutschen Zuständen reagieren, das Problem anerkennen und sich aktiv an der Bekämpfung des strukturellen Rassismus beteiligen. Der Bundestag ist gefordert, das Grundrecht auf Asyl wiederherstellen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 20. Juli 2015
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2015

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