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INNEN/4350: Maas, de Maizère und Merkel müssen aufklären


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 4. August 2015

Jan Korte: Maas, de Maizère und Merkel müssen aufklären


"Es ist höchste Zeit, dass Justizminister Maas, Innenminister de Maizière und das Bundeskanzleramt aufklären, wie es überhaupt zu der Anzeige und dem anschließenden Verfahren gegen die Journalisten von netzpolitik.org kommen konnte. Sie tragen die politische und rechtliche Verantwortung für das Agieren von Verfassungsschutz-Präsident und Generalbundesanwalt", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

"Der Fisch stinkt vom Kopf her: Wie gefährlich Journalisten und Whistleblower leben, wenn sie fragwürdiges Handeln der Bundesregierung offenlegen, ist am Ende eine politische Entscheidung von Kanzlerin Merkel. Dass das Kanzleramt selbst angeblichen Geheimnisverrat von Journalisten geprüft hat, lässt da nichts Gutes ahnen.

Der Generalbundesanwalt ist Teil der Exekutive. Dass sich der politische Beamte Harald Range jetzt, wo es ihm an den Kragen geht, zum Teil der unabhängigen Justiz erklärt, ist jämmerlich. Die Larmoyanz, mit der der Generalbundesanwalt politische Einflussnahme auf die Ermittlungen im Fall netzpolitik.org beklagt, ist deshalb so unerträglich, weil ihn vergleichbarer politischer Druck so gar nicht gestört hat, als er in Bezug auf die Ausspähung der Bevölkerung, das Abhören von Regierungstelefonen oder die mutmaßliche Beihilfe des BND bei der Auslandspionage der NSA gegen Ziele in Europa untätig geblieben ist.

Diese Affäre offenbart einen hoher Reformbedarf in der Bundesrepublik: Der Schutz von Whistleblowern muss endlich gesetzlich sichergestellt, Einschränkungen der Pressefreiheit müssen beseitigt werden. Ein unabhängiger Generalbundesanwalt hätte dann genau darin seine vornehmste Aufgabe, diese Grundrechte zu schützen, statt Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil eine Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung öffentlich ruchbar wird. Die Aushöhlung von Grundrechten ist kein Staatsgeheimnis."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 4. August 2015
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2015

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