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INNEN/4785: Auch für abgelehnte Asylsuchende müssen Grundrechte gelten


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. Mai 2017

Auch für abgelehnte Asylsuchende müssen Grundrechte gelten


"Das Bundessozialgericht hat heute die Chance vertan, ein Gesetz, das gegen die Menschenrechte verstößt, zu korrigieren. Das Gericht hat der perfiden Praxis der Ausländerbehörden, abgelehnte Asylsuchende zur Mitwirkung an der eigenen Abschiebung zu zwingen, seinen Segen erteilt", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts. Jelpke weiter:

"Es ist zynisch, Menschen vor die Wahl zu stellen, entweder in Hunger, Elend oder Krieg abgeschoben, oder unters Existenzminimum gedrückt, entrechtet und entwürdigt zu werden. Auch für abgelehnte Asylsuchende müssen die Grundrechte uneingeschränkt gelten. Der Kläger befindet sich seit mehr als zwölf Jahren in dieser hoffnungslosen Situation, einfach nur weil er nach Ansicht der Behörden nicht ausreichend an seiner Abschiebung mitwirkt. Das ist völlig unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die absolut geschützte Menschenwürde. Es geht dabei nicht nur um einen Einzelfall, mit dieser Regelung werden viele Leben zerstört. Das ist eine Schande. Auch für die Aufnahmegesellschaft ist diese Entscheidung nicht gut, denn die Integration von Menschen, die oft seit vielen Jahren in Deutschland leben, wird damit konsequent und erbarmungslos verhindert. Ich hoffe sehr auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht, das 2012 festgestellt hatte, dass sich die Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativieren lässt."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. Mai 2017
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2017

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