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INNEN/4789: Petitionsausschuss-Bilanz - Erfolg ist Definitionssache


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 16. Mai 2017

Petitionsausschuss-Bilanz: Erfolg ist Definitionssache


"Der Rückgang der Petitionseingänge der letzten Jahre von 15.325 im Jahr 2014 über 13.137 im Jahr 2015 auf 11.236 im Jahr 2016 ist noch nicht bedenklich, doch er sollte auch nicht leichtfertig abgetan werden. Immerhin ist dies der einzige Ausschuss im Deutschen Bundestag, welcher direkt mit den Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommt. Der Ausschuss sollte sich in Zukunft also schon Gedanken machen, ob die rückläufigen Zahlen auf die viel zitierte zunehmende Politikverdrossenheit, das Aufkommen der Konkurrenz durch private Petitionsplattformen oder gar die fragwürdigen Erfolgsmeldungen der Großen Koalition zurückzuführen ist", erklärt Kerstin Kassner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Petitionsausschuss, zum heute vorgestellten jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses. Kassner weiter:

"In der Vergangenheit wurde von den Regierungsfraktionen verkündet, der Ausschuss habe den Bürgerinnen und Bürgern in 40 bis 45 Prozent aller Fälle helfen können. Dabei sind diese Zahlen dem Jahresbericht so nicht zu entnehmen. Nach offizieller Lesart zählen auch Petitionen, die keine parlamentarische Beratung erfahren - also auch Erledigungen z.B. durch Rat, Auskunft, Verweisung, Materialübersendung usw. - als Erfolg, für das Jahr 2016 immerhin 33,54 Prozent der behandelten Petitionen.

Das diese Petitionen niemals ein Abgeordnetenbüro erreichen, sondern möglichst vorher schon durch die Einholung von Stellungnahmen aus den Ministerien 'erledigt' werden, ist ein Unding. Überspitzt formuliert wird hier erst einmal der Beklagte gefragt, was er denn zu seiner Verteidigung vorzubringen hat und warum kein Handlungsbedarf in der Sache besteht, um dann darauf basierend das Petitionsverfahren abzuschließen. Erfolgt daraufhin kein Widerspruch der Petenten, gilt das Verfahren als erfolgreich erledigt. Wie viele Petenten durch diese Art der 'Erledigung' enttäuscht werden lässt sich nur mutmaßen, eine ernsthafte Prüfung von Bürgeranliegen sieht anders aus.

Die eigentlichen Erfolgsquoten fallen deutlich nüchterner aus. Nur in 6,28 Prozent der Fälle konnte dem Anliegen der Petenten tatsächlich entsprochen werden. Bei 5,27 Prozent der Petitionen sah der Ausschuss Handlungsbedarf und die Petition wurde an die zuständige Stelle überwiesen. Leider ist die Überweisung einer Petition an die Bundesregierung oder die entsprechenden Ministerien noch kein Garant für die tatsächliche Realisierung eines Anliegens. Auch im Fall der zwei höchstmöglichen Voten ist die Bundesregierung letztlich nur zu einer Stellungnahme verpflichtet, nicht jedoch zur Umsetzung. So wurden im Jahr 2016 nur fünf Anliegen, welche von Petitionen thematisiert wurden, tatsächlich realisiert. Zu wenig."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 16. Mai 2017
Deutscher Bundestag
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Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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