Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


INNEN/4829: Bundesregierung muss Auskunft zu V-Leuten geben


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 18. Juli 2017

Bundesregierung muss Auskunft zu V-Leuten geben


"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die demokratischen Rechte des Parlaments gestützt und klargemacht, dass die Geheimhaltung der Bundesregierung das Auskunftsrecht des Parlaments verletzen kann", sagt Martina Renner, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE, in Bezug auf die heutige Entscheidung in Karlsruhe. Renner weiter:

"Es liegt unter anderem an dieser Betriebskultur der Vertuschung und Verweigerung, dass mit dem Oktoberfestattentat 1980 der schwerwiegendste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik noch immer nicht aufgeklärt ist. In ihrem Bemühen, dem Parlament immer mehr Auskünfte zu verweigern, macht sich die Regierungskoalition zur Erfüllungsgehilfin der Geheimdienste. Deren Interesse, ohne parlamentarische Kontrolle mit mehr als fragwürdigen Methoden operieren zu können, darf in einer Demokratie nicht schwerer wiegen als das Auskunftsinteresse des Parlaments.

Ich hoffe, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Wendepunkt in der Haltung der Bundesregierung markiert. Wir werden weiterhin unbequeme Fragen stellen und erwarten zukünftig auch Antworten darauf. Die Opfer und ihre Angehörigen verdienen Aufklärung."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 18. Juli 2017
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang