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SICHERHEIT/1677: Bundesverfassungsgericht schleift Parlamentsbeteiligung


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 23. September 2015

Alexander Neu: Bundesverfassungsgericht schleift Parlamentsbeteiligung


"Das Bundesverfassungsgericht scheint seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Regierung das Parlamentsbeteiligungsgesetz sehr parlamentsfreundlich zu interpretieren habe, bedauerlicherweise ad acta gelegt zu haben", kommentiert Alexander S. Neu, Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss, das Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Parlamentsvorbehalts bei der Operation Pegasus in Libyen 2011. Neu weiter:

"De facto bedeutet dieses Urteil eine Abschwächung der parlamentarischen Entscheidungskompetenz zu Gunsten der Exekutiven. Es senkt die Hemmschwelle der Bundesregierung, Militäreinsätze, bei welchen ein schneller Abschluss vorhersehbar ist, gleich unter der Kategorie 'Gefahr im Verzug' nach § 5 ParlBetG laufen zu lassen, um eine Befassung des Bundestages zu umgehen. Da mit dem jetzigen Urteil nur noch eine Unterrichtung statt einer nachträglichen Befassung des Parlaments nötig ist, heißt das konkret, dass eine öffentliche Debatte im Bundestag über bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr - in gewissen Fällen - zukünftig umgangen werden kann.

DIE LINKE bedauert dieses Urteil, da es die Parlamentsrechte schleift, statt sie zu stärken. Damit setzt sich leider der in der Vergangenheit eingeschlagene Trend der schrittweisen Aushöhlung des Parlamentsvorbehalts fort. Im Gegensatz dazu fordert DIE LINKE eine Ausweitung der parlamentarischen Rechte. Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr muss vom Parlament mandatiert werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 23. September 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2015

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