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WIRTSCHAFT/1552: Finanzieller Verbraucherschutz bleibt unzureichend


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 21. Mai 2013

Harald Koch: Finanzieller Verbraucherschutz bleibt unzureichend



"Wieder einmal wird deutlich, dass der finanzielle Verbraucherschutz in Deutschland völlig unzureichend ist. Die gesetzlichen Vorgaben reichen bei weitem nicht aus. Die Bundesregierung liefert Masse statt Klasse", erklärt Harald Koch, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, zur heute präsentierten Studie von Stiftung Warentest und vom Bundesverband der Verbraucherzentralen zum Verbraucherschutz bei Vermögensanlagen wie Geschlossenen Fonds oder Genussrechten. Koch weiter:

"Es ist alarmierend, dass kein einziges Vermögensanlagen-Informationsblatt sämtlichen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Verbraucherschutz wird von der Finanzbranche offensichtlich bestenfalls als notwendiges Übel betrachtet, das man aber immer wieder zu umgehen versucht. Auch hier schreckt die Bundesregierung vor einschneidenden notwendigen Regelungen zurück.

Dabei ist schon lange bekannt, dass schlechte Finanzinstrumente und falsche Anlageberatung bei den Verbrauchern jährlich für einen finanziellen Schaden von mehr als 50 Milliarden Euro sorgen. DIE LINKE setzt sich daher neben dem Ausbau einer flächendeckenden, wirklich unabhängigen Anlageberatung für einen Finanz-TÜV ein, der alle Finanzmarktakteure und -instrumente vor ihrer Zulassung daraufhin untersucht, ob sie gesamtwirtschaftlich unschädlich, gesamt- und einzelwirtschaftlich vom Risiko beherrschbar und aus Verbrauchersicht verständlich und sicher sind. Gefährliche sowie unseriöse Instrumente sind umgehend vom Markt zu nehmen, damit sie nicht weiter an die Verbraucher vertrieben werden können. Provisionsgestützte Finanzberatung und produktbezogene Verkaufsvorgaben müssen abgeschafft werden, damit Verbraucher endlich nach ihren individuellen Bedürfnissen beraten werden. Wir brauchen überdies verbindliche inhaltliche Standards bei den Informationsblättern für Vermögensanlagen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 21. Mai 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2013