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WIRTSCHAFT/2002: Regierung muss sich an UN-Abkommen zur Haftung von Unternehmen beteiligen


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 22. Oktober 2017

Regierung muss sich an UN-Abkommen zur Haftung von Unternehmen beteiligen


"Die Bundesregierung muss sich an der Erarbeitung eines UN-Abkommens zur Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen endlich beteiligen. Bisher hat die Bundesregierung das von Ecuador und Südafrika initiierte Vorhaben demonstrativ missachtet, zur letzten Verhandlungsrunde entsandte sie lediglich eine Praktikantin", sagt Heike Hänsel, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des morgigen Beginns der dritten Verhandlungsrunde des UN-Menschenrechtsrats in Genf zur Erarbeitung eines internationalen Abkommens («UN-Treaty») zur Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen. Hänsel weiter:

"Das bisherige Desinteresse der Bundesregierung ist skandalös, weil das sogenannte Treaty-Abkommen ein wichtiger Schritt wäre, um soziale und ökologische Standards gegenüber multinationalen Unternehmen durchzusetzen. Das betrifft mehrheitlich Staaten des Südens, wenn diese ihre Bürgerinnen und Bürger etwa vor den Folgen ungehemmter Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern schützen wollen und daraufhin wegen Verletzung des Investitionsschutzes von den Konzernen verklagt werden. Die Sorgfaltspflicht von Unternehmen würde rechtlich sanktionierbar und dadurch deutlich gestärkt. Katastrophen wie in der Textilindustrie in Rana Plaza am 24.04.2013 in Bangladesch mit mehr als 1135 Toten und 2438 Verletzten könnten somit besser verhindert werden.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, die Verhandlungsrunde aktiv zu unterstützen, mit dem ecuadorianischen Vorsitz der Arbeitsgruppe Gespräche über die Ausgestaltung des Vertrags zu führen und die Aktivitäten der Arbeitsgruppe finanziell zu unterstützen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 22. Oktober 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2017

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