Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3309: Heute im Bundestag Nr. 314 - 25.06.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 314
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. Juni 2012 Redaktionsschluss: 17:45 Uhr

1. Experten: Intersexualität ist keine Krankheit
2. EU-Richtlinienvorschläge zur konzerninternen Entsendung und Saisonarbeit umstritten
3. Umfassendes Plädoyer für Open Access im Wissenschaftsbereich
4. Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei sein
5. Markttransparenzstelle für den Handel mit Energie
6. Im Bundestag notiert: Steuerabkommen mit Montserrat



1. Experten: Intersexualität ist keine Krankheit

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)

Berlin: (hib/AW) Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden. Dies war das einhellige Votum der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am Montagnachmittag. Der Ausschuss hatte medizinische und juristische Experten sowie Vertreter von Selbsthilfevereinen geladen, um mit ihnen über die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität (17/9088) zu debattieren. Zur Diskussion stand zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5528), in dem die Grünen einen verbesserten Schutz der Grundrechte intersexueller Menschen einfordern. Einigkeit herrschte zwischen den Experten auch in dem Urteil, dass Intersexualität keine Krankheit darstelle. Die Experten folgten weitestgehend der Stellungnahme des Ethikrates.

Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett von der Universität Bremen führte an, dass die unteilbaren Menschenrechte, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg formuliert worden seien, ab der Geburt Geltung hätten. Zu diesen Menschenrechte gehöre unzweifelhaft die körperliche Unversehrtheit. Ein fremdbestimmter körperlicher Eingriff diesen Ausmaßes sei deshalb nicht hinzunehmen. Lediglich wenn es um die Frage von Leben oder Tod gehe, sei dies statthaft. Erst wenn ein Kind sich in dieser Frage unzweifelhaft selbst äußern könne, dürfe eine Entscheidung gefällt werden. Und es müsse geprüft werden, dass die Entscheidung des Kindes für das eine oder andere Geschlecht ohne Beeinflussung von außen, etwa durch die Eltern, getroffen worden sei. Dies könne beispielsweise durch ein Familiengericht geschehen. Lucie Veith, Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen aus Neu-Wulmstorf, schloss sich diesem Plädoyer an: Weder Eltern, Ärzte, Psychologen noch ein Parlament hätten das Recht, das Geschlecht eines Menschen zwangsweise festlagen zu lassen. Jörg Woweries, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, führte an, dass es keinen medizinischen Beweis dafür gebe, dass eine Operation zur Geschlechtsfestlegung bei Kleinkindern ungefährlicher oder erfolgversprechender sei als bei einem Erwachsenen. In jedem Fall seien operative Eingriffe mit einem "hohen Risiko" behaftet und stellten einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar. In jedem Fall müsse vor jeder Operation eine neutrale Beratung stattfinden.

Für deutlich verbesserte Beratungsangebote für die Eltern intersexueller Kinder sprach sich Julia Marie Kriegler von der Elterngruppe der XY-Frauen aus. Sie berichtete dem Ausschuss von ihren eigenen Erfahrungen mit einem nunmehr sechsjährigen intersexuellen Kind. Eltern seien nach der Geburt mit einer solchen Situation völlig überfordert. Vor allem dürften sie jedoch nicht von Ärzten und Behörden zu einer schnellen Entscheidung gedrängt werden. Die Gesellschaft müsse erst langsam lernen, dass es neben den beiden "klassischen" Geschlechtern auch ein drittes Geschlecht gebe.

Einmütig stellten die Experten zudem fest, dass das deutsche Personenstandsrecht nicht den Bedürfnissen von intersexuellen Menschen Rechnung trägt. Michael Wunder von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat sprach sich dafür aus, neben den Eintragungen "männlich" und "weiblich" auch die Eintragung "anderes" zu ermöglichen. Woweries sprach sich dafür aus, auf eine Geschlechtsfestlegung im Personenstandsrecht bis zur Volljährigkeit ganz zu verzichten.

Der Rechtswissenschaftler Tobias Helms von der Universität Marburg wies jedoch darauf hin, dass Änderungen im deutschen Recht auch zu Problemen im internationalen Rechtsverkehr führen könnten. So müssten deutsche Behörden und Gerichte auf die in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auch weiterhin das ausländische Recht anwenden, das Angaben zum Geschlecht vorsieht. Umgekehrt könnten deutsche Staatsangehörige in familienrechtlichen Angelegenheiten Probleme im Ausland bekommen, wenn ihre Geschlechtszugehörigkeit im Personenstandsregister nicht festgelegt sei. Diesem Einwand widersprach Konstanze Plett. Sie verwies darauf, dass Deutschland auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften für Homosexuelle ermöglicht habe. In vielen ausländischen Staaten sei dies bis heute nicht vorgesehen.

*

2. EU-Richtlinienvorschläge zur konzerninternen Entsendung und Saisonarbeit umstritten

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/STO) Richtlinienvorschläge der EU-Kommission über die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen für Saisonarbeit oder im Rahmen einer konzerninternen Entsendung stoßen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde in einer Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag über Vorlagen der SPD-Fraktion (17/4190) sowie der Fraktionen Die Linke (17/4039, 17/4045) und Bündnis 90/Die Grünen (17/4885, 17/5234) zu den Richtlinienvorschlägen deutlich.

Die SPD-Fraktion mahnt in ihrem Antrag, die Richtlinien zur konzerninternen Entsendung und zur Saisonarbeit "sozial gerecht" zu gestalten. Die Bundesregierung soll der Vorlage zufolge unter anderem alle Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können, sowie einen allgemeinen Mindestlohn gesetzlich regeln. Die Linksfraktion fordert in ihren Anträgen die Bundesregierung auf, die Kommissionsvorschläge zur sogenannten Konzernentsenderichtlinie und zur Saisonarbeiterrichtlinie abzulehnen. Sie dienten "vollkommen einseitig" den Interessen multinationaler Konzerne beziehungsweise der Arbeitgeber an billigen Arbeitskräften. Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll der Kommissionsentwurf der Richtlinie zur konzerninternen Entsendung "grundlegend und umfassend" überarbeitet werden. Zudem tritt die Fraktion unter anderem dafür ein, die Rechte von Saisonarbeitern zu stärken.

Für Professor Frank Bayreuther von der Universität Passau verfolgen beide Richtlinien "ein sehr sinnvolles Vorhaben". So könne die Saisonarbeiterrichtlinie einen wesentlich Beitrag zur Legalisierung solcher Arbeit leisten und somit auch zur Verringerung von Schwarzarbeit. Auch scheine es eher unwahrscheinlich, dass die Konzernentsenderichtlinie "zu größeren sozialen oder politischen Verwerfungen führen wird". Zwar werde mit beiden Richtlinien ein "gewisses Neuland" betreten, doch seien die mit ihnen verbundenen Rechtsprobleme "beherrschbar und auch durch Nachverhandlungen weitgehend gelöst".

Julia Duchrow von der Hilfsorganisation Brot für die Welt sah "deutlichen Nachbesserungsbedarf" in Bezug auf die Familienangehörigen. Anders als der Entwurf der Konzernentsenderichtlinie sehe der Entwurf der Saisonarbeiterrichtlinie weder ausdrücklich eine Besuchsmöglichkeit noch die Mitnahme von Familienangehörigen vor. Die unterschiedliche Regelung stelle eine Diskriminierung anhand der Art der ausgeübten Arbeit dar. Auch solle die Saisonarbeiterrichtlinie eine Regelung enthalten, in der bestimmt wird, wer für An- und Abreisekosten, Visum- und Transportgebühren sowie Verpflegungs- und Vermittlungskosten aufkommen soll.

Für die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) begrüßte Jutta Feiler mit Blick auf die Saisonarbeiterrichtlinie die Öffnung für Arbeitnehmer aus Drittstaaten grundsätzlich. Eine für Betriebe zufriedenstellende Bedarfsdeckung könne voraussichtlich bei wachsender Konjunktur in den Herkunftsländern innerhalb der EU nicht mehr in erforderlichem Maße sichergestellt werden, sagte sie zur Begründung. Zugleich plädierte sie für einen Ausschluss privater Vermittler, um Missbrauch zu verhindern. Doritt Komitowski vom Berliner Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte kritisierte in ihrer schriftlichen Stellungnahme, der Richtlinienvorschlag sei nicht geeignet, "essentielle und menschenwürdige Mindestarbeitsbedingungen für Saisonbeschäftigte zu reglementieren beziehungsweise deren Einhaltung sicherzustellen".

Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßte grundsätzlich das Ziel der Konzernentsenderichtlinie, die EU für multinationale Unternehmen attraktiver zu machen und damit den Standort Europa zu stärken. Sie plädierte zugleich für eine Herausnahme der Baubranche aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Auch Oliver Zander als Vertreter des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie drängte auf einen solchen Schritt. "Wenn man uns herausnimmt, sind wir eigentlich schon zufrieden", sagte er und fügte hinzu: "Wir wollen mit dem Ding nichts zu tun haben".

Für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt kritisierte Frank Schmidt-Hullmann den Entwurf der Konzernentsenderichtlinie als "äußerst problematisches Sonderrecht für multinationale Konzerne". Arbeitskräfte aus Drittstaaten würden dabei in innereuropäischen Unternehmensteilen systematisch gegenüber ihren Kollegen benachteiligt.

*

3. Umfassendes Plädoyer für Open Access im Wissenschaftsbereich

Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"

Berlin: (hib/HAU) Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" spricht sich für eine umfassende Unterstützung des Open Access-Prinzips im Wissenschaftsbereich aus. Das geht aus den Handlungsempfehlungen der Projektgruppe "Bildung und Forschung" hervor, die während der Sitzung am Montagnachmittag breite Zustimmung der Kommissionsmitglieder fanden. In der 28-seitigen Vorlage der von Reinhard Brandl (CSU) geleiteten Gruppe finden sich lediglich an drei Stellen alternative Textvorschläge der Linksfraktion, die jedoch im Rahmen der Abstimmung keine Mehrheit fanden.

Nach den Vorstellungen der Enquete-Kommission soll das Open Access-Prinzip, also der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und wissenschaftlichen Materialien, in der deutschen Forschungsförderungspolitik und in der deutschen Hochschullandschaft auch durch die gemeinsame Entwicklung einer nachhaltigen Open Access-Strategie vorangetrieben werden. Ein wichtiges Signal könne dabei sein, insbesondere die Zeitschriften, die von den Fachgesellschaften selbst herausgegeben werden, Open Access zu publizieren, heißt es in den verabschiedeten Handlungsempfehlungen.

Während der Sitzung der Enquete-Kommission lobten Vertreter aller Fraktionen die Arbeit der Projektgruppe. Deren Leiter, Reinhard Brandl, verwies auf die "harte Arbeit", die hinter dem Bericht stecke. Erarbeitet worden sei dieser in 14 Sitzungen und drei Klausurtagungen. So etwas könne man nicht "über das Knie brechen", sagte Brandl und begrüßte, dass der Bundestag durch die Verlängerung der Arbeit der Kommission auch den neu gegründeten Projektgruppen die Gelegenheit gebe, "gründlich zu arbeiten".

Für die Koalitionsfraktionen machte Tankred Schipanski (CDU) auf den "sehr guten Kompromiss" im Bereich der Zweitveröffentlichungsrechte aufmerksam. Danach soll ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht angestrebt werden für wissenschaftliche Beiträge, "die aus überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierter Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind". Auch die hohe Bedeutung des E-Learnings habe man betont, sagte Schipanski. Dabei gehe es nicht nur um die Forschung sondern auch um den Bereich der Lehre.

Die Handlungsempfehlungen beträfen auch die Forschungen zum Internet, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Wolfgang Schulz. Dabei gehe es um die "Folgenabschätzung und die gesellschaftliche Orientierung von Internetentwicklungen". Dies stehe bislang nicht so stark im Fokus wie die rein technologieorientierte Forschung. "Dazu schlagen wir eine disziplinübergreifende Vorgehensweise vor", sagte Schulz. Es habe sich gezeigt, dass die Ausstattung von Schülern mit mobilen Computern "wichtig, aber allein nicht ausreichend ist", sagte Sylvia Canel (FDP). "Das ganze System ist von einer ganz anderen Denkweise durchwirkt", betonte sie. Technik dürfe daher kein Selbstzweck sein, sondern müsse mit der Förderung von Medienkompetenz einhergehen.

Petra Sitte (Die Linke) verwies auf die positive Beurteilung der Handlungsempfehlungen durch den Open Access-Experten der Helmholtz-Gemeinschaft, Heinz Pampel, der von einem "bemerkenswerten Dokument" gesprochen habe. Bund und Länder, so Sitte, sollten den Ansatz also möglichst schnell umsetzen. Kritik übte die Abgeordnete an der Förderpolitik, die "zu stark technikzentriert" sei. Man sei sich einig, dass es hier transdisziplinärer Forschung bedürfe.

Auf EU-Ebene werde sehr genau beobachtet, was sich in Deutschland im Bereich Open Access entwickelt, machte Krista Sager (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich. Insofern sei es "besonders verdienstvoll", zu den gemeinsamen Empfehlungen gelangt zu sein.

*

4. Elektroautos sollen zehn Jahre lang steuerfrei sein

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Weil Elektromobilität ein wichtiges Element einer klimagerechten Verkehrs- und Energiepolitik ist, sollen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039). Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens. So sollen auch tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen steuerpflichtig sein. Die Vorschrift betrifft vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten. Außerdem soll das Versicherungsteuergesetz in Zukunft auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der 12-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste) gelten.

*

5. Markttransparenzstelle für den Handel mit Energie

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will eine Markttransparenzstelle einrichten, um die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas zu verbessern und auch um einen besseren Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen zu bekommen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Marktransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (17/10060). Es fehle ein Gesamtüberblick über das Marktgeschehen, der mögliche Manipulationen aufdeckt, begründet die Regierung den Entwurf.

Zur Beobachtung der Preisentwicklung an Tankstellen heißt es, das Bundeskartellamt habe Wettbewerbsdefizite aufgrund der hohen Marktkonzentration festgestellt. "Wegen dieser unverändert fortbestehenden oligopolistischen Marktstruktur sowie der Homogenität von Kraftstoffen und der hohen Transparenz der Preise für Wettbewerber ist es gerechtfertigt, dass eine Behörde die Preisveränderungen im Tankstellensektor eingehender betrachtet", heißt es in dem Entwurf.

Die Einrichtung der Markttransparenzstelle wird durch zusätzliche Stellen und andere Kosten zu Mehrausgaben in Millionenhöhe führen. Der Mehraufwand für die Tankstellenbetreiber durch den zusätzlichen Erfüllungsaufwand werde gering sein, heißt es.

Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf für unzureichend. Die Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen durch die Markttransparenzstelle könne lediglich ein erster Schritt zu mehr Transparenz sein. Der Bundesrat verlangt die Einrichtung einer öffentlichen Datenbank im Internet, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen sollen. Die Beobachtung der Preisbildung könne aber nur zusammen mit einer gesetzlich geregelten Benzinpreisbremse die gewünschte Wirkung erzielen. Dazu sollen die Tankstellenbetreiber ihre Preise zu einem bestimmten Zeitpunkt der Markttransparenzstelle melden müssen. Diese Preise sollen nach den Vorstellungen der Bundesländer am Folgetag veröffentlicht werden müssen und für 24 Stunden ihre Gültigkeit behalten. Die Betreiber kleiner und mittlerer freier Tankstellen sollen von der Benzinpreisbremse ausgenommen werden, aber die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig der Benzinpreisbremse zu unterwerfen.

In der Begründung seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, bei den Preisen für Benzin und Diesel sei seit 2009 ein massiver Preisanstieg zu verzeichnen. Allein von 2010 bis 2011 seien die durchschnittlichen Preise um mehr als 20 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung habe sich 2012 fortgesetzt und zu neuen Höchstpreisen geführt. Es müssten jetzt alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Situation der Verbraucher zu verbessern und ihnen Erleichterungen zu verschaffen.

*

6. Im Bundestag notiert: Steuerabkommen mit Montserrat

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Deutschland und die zum britischen Überseegebiet gehörende Insel Montserrat wollen bei Steuer- und Steuerstrafverfahren in Zukunft besser zusammenarbeiten. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (17/10044) vorgelegt. Montserrat habe den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke anerkannt. Das geschlossene Steuerabkommen mit Montserrat enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, schreibt die Bundesregierung.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 314 - 25. Juni 2012 - 17:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012