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BUNDESTAG/3441: Heute im Bundestag Nr. 446 - 16.10.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 446
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Oktober 2012 Redaktionsschluss: 15:15 Uhr

1. Steuerabkommen mit Liechtenstein unterschiedlich bewertet
2. Gesetzentwurf zu dem Luftverkehrsabkommen mit Kanada vorgelegt
3. Im Bundestag notiert: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013



1. Steuerabkommen mit Liechtenstein unterschiedlich bewertet

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HLE) Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Dienstag unterschiedlich beurteilt worden. Die Organisation "Tax Justice Network" (Netzwerk Steuergerechtigkeit) verlangte von der Bundesregierung, von dem Abkommen Abstand zu nehmen und zunächst sicherzustellen, dass Liechtensteiner Gesetze nicht weiterhin zur Umgehung deutscher Steuer- und Strafgesetze missbraucht würden. Mit dem Abkommen werde es einfacher, neue unversteuerte Gelder in Liechtenstein anzulegen sowie unversteuerte Gelder als ausländische Direktinvestitionen zu waschen.

Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen will die Bundesregierung steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen abbauen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/10753) eingebracht.

Die Bundesteuerberaterkammer begrüßte in ihrer Stellungnahme den Abschluss des Abkommens als "sehr modernen Ansatz". Die Behandlung des Altvermögens deutscher Anleger in Liechtenstein sei jedoch nicht geklärt. Gleiches gelte für eine mögliche Besteuerung künftiger Kapitaleinkünfte durch eine Abgeltungsteuer. Darauf wies auch Professor Martin Wenz (Universität Liechtenstein, Vaduz) hin. Er lobte das Abkommen, weil es zu mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Personen und Unternehmen führe und die steuerliche Benachteiligung grenzüberschreitender Investitionen beseitige. Nach Angaben von Wenz ist Deutschland für Liechtenstein der wichtigste Import- und Exportmarkt.

In der Stellungnahme der Unternehmensberatung Deloitte & Touche heißt es, das Abkommen entspreche inhaltlich weitgehend dem OECD-Musterabkommen von 2010. Angesichts der intensiven wirtschaftlichen Beziehungen sei das Abkommen ein wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit für die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in beiden Staaten zu schaffen und um die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen weiter zu stärken. "Insgesamt ist das Abkommen aus Sicht der Praxis sehr zu begrüßen", stellte die Unternehmensberatung fest.

Katja Gey von der Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden des Fürstentums Liechtenstein verwies auf den umfassenden Reformprozess in der internationalen und nationalen Steuerpolitik des Landes. Liechtenstein habe zum Ausdruck gebracht, dass es grenzüberschreitende Steuerhinterziehung nicht mehr dulden wolle. Mit dem Abkommen werde nicht nur der gegenseitige Austausch von Steuerinformationen nach dem OECD-Musterabkommen vereinbart, sondern es sei auch Amtshilfe bei der Steuererhebung vorgesehen. Diese auf das OECD-Musterabkommen zurückgehenden Bestimmungen würden weltweit erst in wenigen Steuerabkommen verwendet. Auch werde es Amtshilfe bei der Zustellung von Steuerforderungen und Steuerbescheiden geben.

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2. Gesetzentwurf zu dem Luftverkehrsabkommen mit Kanada vorgelegt

Verkehr und Bau/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Luftverkehrsabkommen vom 17. Dezember 2009 zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten vorgelegt (17/10917). Danach sind einige Bestimmungen des bisherigen bilateralen Luftabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada mit dem Unionsrecht unvereinbar.

Mit dem Gesetzentwurf sollen diese Bestimmungen mit dem Unionsrecht in Einklang gebracht werden. Besonders das Niederlassungsrecht europäischer Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union und das Recht auf diskriminierungsfreien Marktzugang für die Durchführung von Flugverkehr zwischen Landepunkten in der Europäischen Union und solchen in Kanada soll damit gewährleistet werden. Ziel des Abkommens sei darüber hinaus, schrittweise einen liberalen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und Kanada zu schaffen und umfassenden gemeinsamen Regelungen zu unterwerfen.

Über den Gesetzentwurf will der Bundestag erstmals am Donnerstag beraten.

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3. Im Bundestag notiert: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat will gegen den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (17/10588) keine Einwendungen erheben. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/10864) hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 446 - 16. Oktober 2012 - 15:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2012