Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/3577: Heute im Bundestag Nr. 582 - 12.12.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 582
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2012 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

1. Bundestag debattiert über Opel-Werk Bochum
2. Rechtsausschuss terminiert erste Expertenanhörungen für 2013
3. Grüne scheitern mit Initiative zum Aufbau sozialer Grundsicherung in Entwicklungsländern
4. Vier-Fraktionen-Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt
5. Linksfraktion legt Gesetzentwurf für Wahlrechtsänderung vor
6. Linksfraktion will jedwede Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe stellen
7. Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug
8. Bundeseinrichtungen legen 34,9 Milliarden am Kapitalmarkt an



1. Bundestag debattiert über Opel-Werk Bochum

Wirtschaft und Technologie/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Die Zukunft des Automobilproduktionsstandortes Bochum beschäftigt die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Unter der Überschrift "Geplante Schließung bei Opel Bochum verhindern" werden sich die Abgeordneten am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde mit der Situation in Bochum beschäftigen. Die von der Fraktion Die Linke beantragte Aktuelle Stunde findet voraussichtlich von 12.50 Uhr bis 13.55 Uhr statt.

*

2. Rechtsausschuss terminiert erste Expertenanhörungen für 2013

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) Die ersten Termine für öffentliche Anhörungen des Rechtsausschusses 2013 stehen fest. Der Ausschuss hat sie in seiner letzten Sitzung des Jahres am Mittwochvormittag beschlossen.

Den Auftakt bereitet am Montag, 14. Januar 2013, eine Anhörung anlässlich eines Regierungsentwurfs "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (17/11268). Dieser ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in der Vorlage. Die Expertenrunde soll um 11.30 Uhr beginnen.

Direkt im Anschluss, ab 14 Uhr, plant der Rechtsausschuss eine weitere öffentliche Anhörung. Thema soll dann die Nutzung von Videokonferenztechnik sein. Diese soll nach Meinung der Bundesrates in deutschen Gerichten verstärkt zum Einsatz kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/1224) vorgelegt, der im Zentrum der Anhörung stehen soll. Dieser erweitere die Möglichkeiten, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung per Videokonferenztechnik zuzuschalten. Das erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentiert der Bundesrat.

In Umsetzung des Koalitionsvertrages soll die Schlichtung im Luftverkehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Deshalb hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11210) vorgelegt. Dieser wird am Mittwoch, 20. Februar 2013, gemeinsam von Experten und Abgeordneten des Rechtsausschusses diskutiert. Die Gesetzesinitiative setze zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung durch "die Möglichkeit, privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anzuerkennen". Dennoch bleibe für Fluggäste und Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit, die Zivilgerichte anzurufen, durch die Schlichtung unberührt, heißt es in der Vorlage. Der Beginn der öffentlichen Anhörung ist für 11 Uhr geplant. Sie soll drei Stunden dauern.

Eine weitere öffentliche Anhörung, die für Januar 2013 geplant ist, wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen: Am Mittwoch, 30. Januar 2013, wird ab 13.30 Uhr eine Expertenrunde zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (17/10491) stattfinden. Die Regierung folgt mit dieser Initiative einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor.

Die Details zu den Anhörungen, den geladenen Experten und zur Anmeldung für interessierte Besucher werden rechtzeitig bekannt geben.

*

3. Grüne scheitern mit Initiative zum Aufbau sozialer Grundsicherung in Entwicklungsländern

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einer Initiative zum weltweiten Aufbau sozialer Sicherungssysteme gescheitert. Ihr Antrag (17/11665) fand am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und Die Linke keine Mehrheit.

Die Grünen hatten darin unter anderem von der Bundesregierung gefordert, den "weltweiten Aufbau menschenrechtsbasierter, solidarischer, universeller, öffentlich organisierter sozialer Sicherungssysteme" zu fördern und sich dabei am Konzept der sogenannten "Social Protection Floors" (SPF) zu orientieren. Dieses von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entworfene Konzept umfasst laut Antrag eine "Basisgesundheitsversorgung, Mindesteinkommensgarantien für Kinder, Unterstützung für Arme und Arbeitslose und Mindesteinkommensgarantien im Alter und für Menschen mit Behinderung". Weiter hatten die Grünen gefordert, die "Zielgröße soziale Sicherung" im Entwicklungsetat wieder einzuführen und jährlich mindestens 100 Millionen Euro für bilaterale und multilaterale Projekte zur Verfügung zu stellen.

80 Prozent der Menschen weltweit hätten keinen Zugang zu angemessener sozialer Absicherung und 100 Millionen Menschen würden Jahr für Jahr allein durch Krankheit in Armut geraten, erklärte ein Vertreter der Grünen. Hilfestellung beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme müsse auch deshalb ein Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit werden, weil soziale Sicherung Grundvoraussetzung erfolgreicher wirtschaftlicher Entwicklung und "staatsbildend" sei. "Ein Staat ohne soziale Absicherung ist ein fragiler Staat", sagte der Abgeordnete der Grünen.

Die Linke begrüßte den "systemischen Ansatz" des Antrags zur Beseitigung und Verhinderung von Armut. Allerdings dürfe soziale Grundsicherung kein Ersatz für eine notwendige Umverteilung des globalen Reichtums sein, sagte ein Vertreter der Fraktion.

Die SPD-Fraktion kritisierte insbesondere, dass Union und FDP sich beim Thema Budgethilfen, also direkten Zuwendungen an Staatshaushalte in Entwicklungsländern, sperren würden, während die Vertreter ihrer Parteien im Europäischen Parlament dieses Instrument begrüßt hätten.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP wiesen darauf hin, dass der Aufbau sozialer Sicherungssysteme bereits heute "Regierungshandeln" sei. Der Antrag der Grünen erwecke den Eindruck, "dass das Rad neu erfunden werden müsse", sagte eine Vertreterin der Unionsfraktion. Dabei sei soziale Grundsicherung bereits "wichtige Querschnittsaufgabe" im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit insgesamt 150 Millionen Euro würden Projekte zum Aufbau sozialer Sicherung finanziert. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion betonte unter anderem, dass ein im Antrag intendierter verstärkter Ausbau von Budgethilfen nicht der richtige Weg zur Armutsbekämpfung sei.

*

4. Vier-Fraktionen-Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundeswahlgesetzes (17/11819) vorgelegt, der am Freitag zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festgehalten, "bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird".

Zur Vermeidung des Phänomens des so genannten negativen Stimmgewichts soll die mit der Wahlrechtsreform von November 2011 eingeführte länderweise Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien in modifizierter Form als erste Stufe der Sitzverteilung beibehalten werden. "Zur Vermeidung von Überhangmandaten" wird der Vorlage zufolge "in einer zweiten Stufe der Sitzverteilung die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundesweiter Oberverteilung an die Parteien und Unterverteilung auf die Landeslisten alle Wahlkreismandate auf Zweitstimmenmandate der Partei angerechnet werden können".

*

5. Linksfraktion legt Gesetzentwurf für Wahlrechtsänderung vor

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11821) eingebracht, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. "Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 25. Juli 2012 zum negativen Stimmgewicht und dem Umgang mit Überhangmandaten" soll danach künftig die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis einer Partei auf der Bundesebene erfolgen. "Soweit dennoch - im Ausnahmefall - Überhangmandate entstehen, erfolgt ein Ausgleich, der sich nach den auf der Bundesebene erzielten Zweitstimmenanteilen der Parteien richtet", heißt es in der Vorlage weiter. Dieses Modell führe "in der Regel zu keiner Vergrößerung des Bundestags".

*

6. Linksfraktion will jedwede Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe stellen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VER) "Die direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen ist genauso unter Strafe zu stellen wie die Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen." Diese Forderung stellt die Linksfraktion in einem Antrag (17/11698), den sie unter dem Titel "Angriffskrieg verfassungs- und völkerrechtskonform unter Strafe stellen" in den Bundestag eingebracht hat.

Um sämtliche Formen der Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe zu stellen, müsse "die deutsche Strafgesetzgebung im Sinne von Artikel 26 des Grundgesetzes (GG) angepasst werden". Das habe eine Entscheidung der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2003 gezeigt, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Damals seien "die Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen der vielfältigen deutschen Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA auf den Irak 2003" mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich "nicht um im Sinne des Paragraphen 80 des Strafgesetzbuchs (StGB) erhebliche Beiträge gehandelt habe".

In Artikel 26 Absatz 1 GG jedoch werde ein umfassender Friedensschutz als Verfassungsauftrag bestimmt. "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten", würden als verfassungswidrig eingestuft, zitiert der Antrag die Gesetzespassage. Diese sei bewusst weit gefasst, "da sie aus den Erfahrungen zweier Weltkriege, die von Deutschland ausgingen, rührt, und das politische Bekenntnis 'Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen' normiert", schreibt die Fraktion zur Begründung.

Darüber hinaus sei der Begriff "Angriffskrieg" bisher "weder in der Verfassungs- noch in der Strafrechtsnorm präzisiert", heißt es in dem Antrag weiter. Deshalb fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Definition nach der Resolution A/RES/3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen in die Strafrechtsnorm Paragraph 80 Strafgesetzbuch zu übernehmen. In der Resolution heißt es: "Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt."

*

7. Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die neue EU-Spielzeugrichtlinie mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11481) weiter schreibt, wurden damit alle Regelungen übernommen. Allerdings würden bei Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon und bei Nitrosminen die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte weiterhin gelten. "Diese Vorschriften sind geltendes Recht und von den Herstellern einzuhalten", schreibt die Bundesregierung zu einem europäischen Klageverfahren wegen der strengeren deutschen Grenzwerte.

*

8. Bundeseinrichtungen legen 34,9 Milliarden am Kapitalmarkt an

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Einrichtungen des Bundes hatten über die Bundesfinanzagentur am 30. Juni 2012 insgesamt 34,9 Milliarden Euro am Kapitalmarkt angelegt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11113) weiter mitteilt, waren außerdem 2,3 Milliarden Euro von Einrichtungen des Bundes bei der Finanzagentur als liquide Mittel angelegt. Die Antwort enthält eine detaillierte Aufstellung über die Vermögensanlagen der verschiedenen Einrichtungen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 582 - 12. Dezember 2012 - 12:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012