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BUNDESTAG/3673: Heute im Bundestag Nr. 073 - 13.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 073
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Februar 2013 Redaktionsschluss: 10:00 Uhr

1. Investmentfonds sollen reguliert und Hedgefonds für Privatanleger verboten werden
2. Im Bundestag notiert: Kindeswohl
3. Im Bundestag notiert: Kostenrechtsmodernisierung
4. Im Bundestag notiert: vollsanktionierte erwerbsfähige Leistungsempfänger
5. Im Bundestag notiert: Arbeitsbedingungen in der Callcenter-Branche
6. Im Bundestag notiert: Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei
7. Im Bundestag notiert: Aktivitäten des früheren Anführers der verbotenen 'Wehrsportgruppe Hoffmann'
8. Im Bundestag notiert: Staatliche Prämien für V-Leute



1. Investmentfonds sollen reguliert und Hedgefonds für Privatanleger verboten werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Mit einem neuen Kapitalanlagegesetzbuch sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) eingebracht. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden. Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung. Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird auf die Lage bei offenen Immobilienfonds reagiert, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere. Auch Publikumsfonds werden Anlagebeschränkungen unterworfen.

Bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, soll es Änderungen geben. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert. Erst bei höheren Anlagesummen ab 20.000 Euro kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme durch geschlossene Fonds wird begrenzt. Durch die umfassende Regelung der geschlossenen Fonds werde der graue Kapitalmarkt weiter verengt, erwartet die Bundesregierung.

Die erweiterte Regulierung betrifft alternative Investmentfonds wie Private Equity Fonds, deren Verwalter einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen werden. Fondsverwalter müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Sie haben außerdem umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht. Auch für Manager von Hedgefonds gelten besondere Transparenzpflichten.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme darum, sogenannte Bürgerenergieprojekte nicht zu stark zu belasten, da diese nur bedingt mit anderen Kapitalanlageprodukten vergleichbar seien. Bürgerenergieprojekte zur Finanzierung und zum Betrieb von lokalen Versorgungssystemen und lokalen Energieeinsparungsprojekten dürften nicht durch Beschränkung der Rechtsformen, Festlegungen der Höhe des Stammkapitals oder durch Zulassungsanforderungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem Maße belastet werden, "dass solche Bürgerenergieprojekte ausgeschlossen oder nicht mehr mit vertretbaren Beteiligungsbeiträgen, Gründungs- oder Verwaltungskosten zu realisieren sind", heißt es in der Stellungnahme.

Zur Verbesserung des Anlegerschutzes fordert der Bundesrat ein Verbot, kreditfinanzierte Finanzinstrumente im Rahmen der Anlageberatung und Anlagevermittlung anzubieten, zu vermitteln oder zu empfehlen. Privatkunden dürften nicht mit finanziellen Risiken belastet werden, die über das für den Erwerb der Geldanlage eingesetzte Kapital hinausgehen würden, heißt es zur Begründung.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, das Anliegen des Bundesrates zu den Bürgerenergieprojekten sei bereits berücksichtigt worden. Auch beim Anlegerschutz widerspreche es schon nach der derzeitigen Rechtslage den wertpapierhandelsrechtlichen Wohlverhaltensregeln, Anlegern zur Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten einen Kredit zu empfehlen oder anzubieten.

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2. Im Bundestag notiert: Kindeswohl

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung will die Rechte "des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" stärken. Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12163) in den Bundestag eingebracht. Ein zentrales Anliegen dieser Regierungsinitiative ist es, dem leiblichen Vater "ein Recht auf Umgang mit dem Kind" zu gewähren, "wenn der Umgang dem Kindeswohl dient". Ausschlaggebend dafür soll ein "nachhaltiges Interesse" sein, das der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse.

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3. Im Bundestag notiert: Kostenrechtsmodernisierung

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht Nachbesserungsbedarf des Regierungsentwurfes eines zweiten Gesetzes zur Kostenrechtsmodernisierung (17/11471). Deshalb hat die Fraktion einen Antrag (17/12173) in den Bundestag eingebracht, um den Entwurf bei Vertretung in Asylverfahren und Übersetzungsleistungen zu ändern. In diesem fordert sie Korrekturen, damit für die Betroffenen sichergestellt werde, "dass eine tatsächliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage eintritt".

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4. Im Bundestag notiert: vollsanktionierte erwerbsfähige Leistungsempfänger

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/VER) 2011 gab es in Deutschland im Jahresdurchschnitt 10.403 vollsanktionierte erwerbsfähige Leistungsempfänger. Ihre Zahl entspreche "einem Anteil von 0,23 Prozent an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11459). Der Jahresdurchschnitt der beiden Vorjahre lag 2010 bei 11.412 und 2009 bei 10.938 Personen, heißt es in der Vorlage weiter.

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5. Im Bundestag notiert: Arbeitsbedingungen in der Callcenter-Branche

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Die Linke will sich über die Lohnsituation und die Arbeitsbedingungen in der Callcenter-Branche informieren. Deshalb hat sie eine Kleine Anfrage (17/12232) in den Bundestag eingebracht. In dieser erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, wie die Regierung die derzeitige Situation beurteile und wo sie politischen Handlungsbedarf sehe, um die Situation der Beschäftigten zu verbessern.

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6. Im Bundestag notiert: Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei thematisiert die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/12261). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, nach welchen Kriterien die jährlichen Einstellungszahlen bei der Bundespolizei berechnet werden. Auch wollen sie unter anderem wissen, warum die Zahl der jährlichen Einstellungen nicht erhöht wird, "um eine annäherungsweise Deckungsgleichheit zwischen Planstellen und Personal herzustellen".

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7. Im Bundestag notiert: Aktivitäten des früheren Anführers der verbotenen 'Wehrsportgruppe Hoffmann'

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Aktivitäten des früheren Anführers der verbotenen 'Wehrsportgruppe Hoffmann'" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12260). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse die Bundesregierung über die derzeitige politische Gesinnung und politischen Aktivitäten von Karl-Heinz Hoffmann hat. Auch wollen sie unter anderem wissen, welche Rolle er nach Einschätzung der Bundesregierung heute innerhalb der rechtsextremen Szene spielt.

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8. Im Bundestag notiert: Staatliche Prämien für V-Leute

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Staatliche Prämien für V-Leute" sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12255). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, wie sich die für Prämien für V-Leute eingesetzten Haushaltsmittel im Etat des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2000 entwickelt haben. Auch möchten sie unter anderem wissen, ob die Prämien in bar oder per Überweisung bezahlt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 073 - 13. Februar 2013 - 10:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2013