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BUNDESTAG/3804: Heute im Bundestag Nr. 204 - 17.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 204
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. April 2013 Redaktionsschluss: 09:25 Uhr

1. Online-Beantragung des Führungszeugnisses soll möglich werden
2. Bundesrat will keine offenen Investmentkommanditgesellschaften
3. Länder unterstützen Einführung eines Trennbankensystems



1. Online-Beantragung des Führungszeugnisses soll möglich werden

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, eine Möglichkeit zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses zu schaffen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Justizministerium (BMJ) sowie dem Innenministerium (BMI) als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent schreibt in seiner Eingabe, beim heutigen Stand der Technik sei es nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Beantragung eines Führungszeugnisses ein persönliches Erscheinen in der Stadtverwaltung notwendig sei. Für die Online-Anwendung könne inzwischen beispielsweise der elektronische Identitätsnachweis des neuen Personalausweises genutzt werden, heißt es weiter.

Wie aus Stellungnahmen der beiden Bundesministerien hervorgeht, steht die Bundesregierung einer Änderung "grundsätzlich aufgeschlossen" gegenüber. In der Begründung zur Beschlussvorlage des Petitionsausschusses wird jedoch darauf hingewiesen, dass seitens des BMJ betont werde, dass es in diesem Falle einer Anpassung der Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes bedürfe, da nach der gegenwärtigen Rechtslage eine ausschließlich elektronische Identifizierung nicht ausreichend sei. Nach Ansicht des BMI ist ein solches Vorgehen jedoch nicht zwingend, heißt es weiter.

Der Petitionsausschuss gelangt nach Prüfung der Stellungnahmen zu der Ansicht, dass bislang das persönliche Erscheinen zur eindeutigen Identifizierung der betroffenen Person nötig gewesen sei, da es sich um hochsensible Informationen handle, deren unkontrollierte Verbreitung für die betroffene Person erhebliche Konsequenzen haben könne. Der am 1. November 2010 eingeführte neue Personalausweis mit dem elektronischen Identitätsnachweis eröffne allerdings ein neues, sicheres Verfahren, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Der elektronische Identitätsnachweis, der in enger Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten entwickelt wurde, sei das elektronische Pendant zum konventionellen Vorzeigen des Ausweises und gerade für derartige Anwendungsfälle konzipiert, urteilen die Abgeordneten.

Dementsprechend ist aus Sicht des Ausschusses eine Gesetzesänderung für die Schaffung einer Möglichkeit zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses nicht erforderlich. Zudem würden die Ziele der Bundesregierung - Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung - gefördert und eine bürger- und datenschutzfreundliche E-Goverment-Anwendung ermöglicht. Die Petition erachten die Parlamentarier als geeignet, "zur Klärung des bestehenden Dissens in der Bundesregierung beizutragen".

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2. Bundesrat will keine offenen Investmentkommanditgesellschaften

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt einen Verzicht auf die Einführung von offenen Investmentkommanditgesellschaften. In einer Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/13036) vorgelegt wurde, wird die Einführung dieser Gesellschaften als nicht erforderlich bezeichnet.

Nach Angaben der Bundesregierung soll es international tätigen Unternehmen durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Verlagerungsbestrebungen ins Ausland sollen so vermieden werden. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in der Investmentkommanditgesellschaft erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.

Der Bundesrat hält dagegen: "Mit dem inländischen Sondervermögen steht bereits eine Rechtsform zur Verfügung, in der das betriebliche Altersvorsorgevermögen international tätiger Unternehmen gebündelt werden kann." In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung und erklärt, die Sondervermögen seien nicht zur Umsetzung des Pension-Asset-Pooling in Deutschland geeignet, "weil sie selbst Körperschaftsteuersubjekte und damit regelmäßig keine transparenten Vehikel im sinne der Doppelbesteuerungsabkommen darstellen".

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3. Länder unterstützen Einführung eines Trennbankensystems

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung zur Schaffung eines Trennbankensystems. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/13035) vorgelegten Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601) fordert der Bundesrat allerdings auch, dass Schattenbanken in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG) einbezogen werden. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den verschiedenen Anregungen der Länder Stellung. Mit dem Gesetzentwurf werden Banken unter anderem verpflichtet, Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung zu treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 204 - 17. April 2013 - 09:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013