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BUNDESTAG/3837: Heute im Bundestag Nr. 237 - 26.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 237
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 26. April 2013 Redaktionsschluss: 13:45 Uhr

1. Auch personenungebundene Spielerkarte leistet Beitrag gegen Spielsucht
2. Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit legt Tätigkeitsbericht vor
3. Im Bundestag notiert: Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
4. Im Bundestag notiert: Schaufensterpuppen mit Überwachungstechnologie
5. Im Bundestag notiert: Katalog der unschädlichen Nebentätigkeiten
6. Im Bundestag notiert: Kontrollen von Branchenmindestlöhnen



1. Auch personenungebundene Spielerkarte leistet Beitrag gegen Spielsucht

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bereits die Einführung der personenungebundenen Spielerkarte leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit Geldspielgeräten. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/13014) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12916) weiter schreibt, gibt es vor Ausgabe der Karte eine Alterskontrolle. Außerdem sei das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geldspielgeräte erschwert. Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte werde weiterverfolgt, sei aber ein "mittelfristiges Projekt".

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2. Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit legt Tätigkeitsbericht vor

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, beklagt eine fehlende Modernisierung des Datenschutzrechts in Deutschland. Dies geht aus seinem als Unterrichtung (17/13000) vorgelegten Tätigkeitsbericht 2011 und 2012 hervor. Wie Schaar darin schreibt, war die Berichtsperiode von der Diskussion über die Fortentwicklung des Datenschutzes geprägt. Die wichtigsten Impulse dafür habe die Europäische Kommission mit ihren Gesetzesvorschlägen für einen "europaweiten und modernen Datenschutz" gesetzt. Indes sei die "überfällige Modernisierung des Datenschutzrechts in der deutschen Politik - entgegen wiederholter Ankündigungen der Bundesregierung - nicht angegangen" worden. Bedauerlich sei insbesondere, dass auch die Bemühungen um einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz nicht vorangekommen seien.

Die Bemühungen einzelner Datenschutzaufsichtsbehörden, global agierende Internetkonzerne zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten", stoßen dem Bundesbeauftragten zufolge "schnell an Grenzen". Dieses "nationale Vakuum" könne nur von europäischer Ebene gefüllt werden.

Auch wenn die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge "verbesserungs- und diskussionsbedürftig" seien, handele es sich dabei um ein "sehr ambitioniertes und wichtiges Vorhaben", heißt es in dem Bericht weiter. Personenbezogene Daten könnten angesichts der Globalisierung von Datenströmen nur effektiv geschützt werden, wenn die Rechtsvorschriften mindestens europaweit harmonisiert, die grenzüberschreitende Koordinierung der Datenschutzaufsicht verbessert und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gewährleistet werden.

Schaar verweist zugleich darauf, dass der Datenschutz seit Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon ein europäisches Grundrecht sei. Deshalb sei es auch konsequent, dass das EU-Datenschutz-Paket nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den öffentlichen Sektor umfasse. Neben einer Datenschutz-"Grundverordnung" solle der Datenschutz bei Polizei- und Justizbehörden durch eine eigene Richtlinie garantiert werden. Bei deren Umsetzung in deutsches Recht müssten die "vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen weiterhin gewährleistet bleiben".

Den Angaben zufolge haben sich in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 9.700 Bürger an den Bundesbeauftragten gewandt. Dessen 85 Mitarbeiter haben laut Schaar 106 Kontrollen bei öffentlichen Stellen des Bundes vorgenommen, wobei 15 Beanstandungen ausgesprochen wurden.

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3. Im Bundestag notiert: Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Wirtschaft und Technologie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (17/13308) vorgelegt. Damit wird das Verfahren für die Zulassung dieser Unternehmen konkretisiert. Wie das Ministerium erläutert, ist eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmen durch eine Befristung der Zulassung auf zwei Jahre sichergestellt.

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4. Im Bundestag notiert: Schaufensterpuppen mit Überwachungstechnologie

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, welche Modeunternehmen eine neuartige Überwachungstechnologie nutzen, bei der diese Technik in Schaufensterpuppen zum Einsatz kommt. Es gebe auch keine Erkenntnisse, dass Schaufensterpuppen mit Überwachungstechnologie bereits in Deutschland eingesetzt würden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/13004) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (17/12885).

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5. Im Bundestag notiert: Katalog der unschädlichen Nebentätigkeiten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Wenn ein Unternehmen neben der Nutzung und Verwertung von eigenem Grundbesitz auch Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt, unterliegt es nach geltendem Recht mit seinem gesamten Gewerbeertrag nach den Grundsätzen des Paragrafen 2 des Gewerbesteuergesetzes der Gewerbesteuer. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (17/13005) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12891) weiter heißt, würde das Unternehmen nach Aufnahme der Tätigkeit der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in den Katalog der unschädlichen Nebentätigkeiten künftig mit dem Gewerbeertrag aus der Nutzung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen.

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6. Im Bundestag notiert: Kontrollen von Branchenmindestlöhnen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach Kontrollen von Branchenmindestlöhnen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/13009). Die Bundesregierung soll die Zahl der aufgedeckten Fälle in den einzelnen Branchen nennen und die Höhe der verhängten Bußgelder angeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 237 - 26. April 2013 - 13:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2013