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BUNDESTAG/3889: Heute im Bundestag Nr. 289 - 03.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 289
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Juni 2013 Redaktionsschluss: 13:40 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
2. Expertenanhörung zur Substitutionsbehandlung
3. Konflikt um "angemessene Vergütung"
4. Im Bundestag notiert: Kleinstkapitalgesellschaften
5. Im Bundestag notiert: Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses
6. Im Bundestag notiert: Gesundheitsgefährdung durch Schwermetalle



1. Öffentliche Anhörung zur Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Berlin: (hib/MIK) Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, den 5. Juni 2013. Gegenstand der Anhörung sind der Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (17/11200) sowie Anträge der SPD für bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt (17/12485) und der Linksfraktion für einen "Neustart des sozialen Wohnungsbaus" (17/12481).

Die Bundesregierung beziffert das Immobilienvermögen in Deutschland auf 9,5 Billionen Euro. Etwa die Hälfte des Vermögens der privaten Haushalte sei in Immobilien investiert. Für die privaten Haushalte seien die Ausgaben für das Wohnen der größte Einzelposten ihrer Konsumausgaben. 2011 hätten die privaten Haushalte 338 Milliarden Euro oder knapp ein Viertel der Konsumausgaben dafür ausgegeben. Seit 2005 sei das Hochbauvolumen - mit Ausnahme des Rezessionsjahres 2009 - stetig gestiegen und habe 2010 um elf Prozent über dem Niveau von 2005 gelegen. Aktuell zeichneten sich in einer zunehmenden Zahl von Städten und Regionen Wohnungsmarktengpässe ab.

Die SPD fordert die Bundesregierung auf, die Städtebauförderung mit mindestens 700 Millionen Euro zu finanzieren und das Programm "Soziale Stadt" mit 150 Millionen Euro auszustatten. Um die Lage der Kommunen zu verbessern, solle die Regierung die Kommunen bei der Aufstellung von Wohnraumkonzepten unterstützen und die Voraussetzungen schaffen, einen "Entschuldungs- und Investitionspakt für Kommunen" umsetzen zu können. Weiter fordert die Fraktion, dass der Bund die Kompensationszahlungen an die Länder für die soziale Wohnraumförderung bis 2019 mit 518 Millionen Euro jährlich fortsetzt. Im Gegenzug sollen sich die Länder zum zweckgebundenen Mitteleinsatz für Wohnungsneubau und -modernisierung verpflichten.

Die Linke verlangt, dass Wohnen als Menschenrecht im Grundgesetz festgeschrieben wird. Auch sollten Maßnahmen ergriffen werden, die ein weiteres Ansteigen der Mieten aufgrund starker Nachfrage unterbinden. Gegen die Einflussnahme ausschließlich renditeorientierter Finanzinvestoren auf den Wohnungsmarkt sollten geeignete Schritte unternommen werden. Schließlich sollte die Regierung regeln, dass Mietsteigerungen auf ein Minimum reduziert werden.

Als Sachverständige hat der Ausschuss eingeladen: Gesine Kort-Weiher, Deutscher Städtetag, Christian Lieberknecht, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk e. V., Walter Rasch, Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW), Franz-Georg Rips, Deutscher Mieterbund e. V. (DMB), Jürgen Michael Schick, Immobilienverband Deutschland e. V. (IVD), Joß Steinke, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und Kai H. Warnecke, Haus & Grund Deutschland e. V.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll gegen 10.30 Uhr beendet sein. Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Expertenanhörung zur Substitutionsbehandlung

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/SUK) Die Substitutionsbehandlung ist Gegenstand einer Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschuss. Die Parlamentarier werden am Mittwoch, 5. Juni 2013, ab 16:30 Uhr dazu eine Reihe von Experten anhören.

Bei der Substitutionsbehandlung erhalten Drogensüchtige Ersatzstoffe und sollen so gesundheitlich und sozial stabilisiert werden, damit der eigentliche Entzug folgen kann. Zu dieser Behandlung haben die drei Oppositionsfraktionen jeweils Anträge vorgelegt, die Gegenstand der Anhörung sein werden. So fordert die SPD in ihrem Antrag (17/12181) die Bundesregierung auf, die "Gewährleistung und die Kontinuität von Substitutionsbehandlungen in Deutschland sowohl in Freiheit als auch im Maßregel- und Strafvollzug zu verbessern". Dafür soll sie die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) reformieren und in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und den Ländern darauf hinwirken, "dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit einer fachlichen Qualifikation für Substitutionsbehandlungen insgesamt erhöht wird". Die Linksfraktion spricht sich dafür aus (17/12825), die "fachlich-medizinischen Festlegungen aus der BtMVV zu streichen und der Selbstverwaltung zu übergeben". Dies solle insbesondere das Behandlungsziel, die Therapievoraussetzungen und die Festlegung auf bestimmte Applikationsformen oder Wirkstoffe der Substitutionsmittel betreffen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das BtMVV so reformieren, dass die darin enthaltenen Vorgaben "zukünftig durch eine dem aktuellen Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft entsprechenden Behandlungsrichtlinie der Bundesärztekammer geregelt werden" (17/13230).

Als Sachverständige geladen sind unter anderen Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin und der Kassenärztliche Bundesvereinigung. Als Einzelsachverständige werden neben anderen Benedikt Bloching, Heino Stöver und Jürgen Vieten gehört.

Die Anhörung findet statt im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.

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3. Konflikt um "angemessene Vergütung"

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KOS) Mit einer Kleinen Anfrage (17/13498) will die Fraktion Die Linke die Bundesregierung veranlassen, zum Dauerstreit zwischen Kreativschaffenden und Verwertern über eine "angemessene Vergütung" und in diesem Zusammenhang zum Urheberrecht Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer Vielzahl von Detailfragen möchte die Fraktion unter anderem wissen, ob aus Sicht der Regierung Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes mit der Verankerung eines Anspruchs auf "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstelle, wie dies ein Verlag in einer Klage in Karlsruhe geltend mache. Die Regierung soll Auskunft geben, ob sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über diesen Fall die Gesetzgebung entsprechend zu ändern gedenke oder ob sie unabhängig von der Karlsruher Entscheidung "Reformbedarf beim Urhebervertragsrecht" sehe. Die Linke will zudem erfahren, ob die Regierung beabsichtigt, die von der Enquetekommission "Internet und digitale Gesellschaft" erarbeiteten Vorschläge zur Stärkung der Position von Urhebern umzusetzen. Wissen will die Fraktion überdies, in welchen Branchen Kreativschaffende und Verwerterverbände gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart haben und in welchen Bereichen dies nicht gelungen ist.

Zum Hintergrund der Kleinen Anfrage führt die Linke aus, dass der 2002 ins Urheberrechtsgesetz integrierte Paragraph 32 den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Kreativschaffende festschreibe. Seither seien nach Paragraph 36 dieses Gesetzes Vertreter von Urhebern und Verwerterverbände gehalten, sich im Zuge von "gemeinsamen Vergütungsregeln" darauf zu verständigen, was "angemessen" bedeute. Es sei jedoch nur in wenigen Branchen zum Abschluss solcher Vergütungsregeln gekommen. Somit bleibe Kreativen nur eine Klage gegen Auftraggeber, um Vergütungsansprüche durchzusetzen. Vor einem solchen Schritt scheuten Betroffene indes zurück, meint die Fraktion, und zwar "aus Angst, mit 'Auftragsentzug' bestraft zu werden".

Die Literaturübersetzer, heißt es in der Kleinen Anfrage, hätten hingegen mehrere Prozesse bis vor den Bundesgerichtshof angestrengt. Die bisherigen Urteile bescheinigten den Übersetzern, "dass die branchenüblichen Honorare nicht angemessen sind", schreibt die Linksfraktion. Gerichtlich seien auch Mindestbeteiligungen an verkauften Buchexemplaren und an den Erlösen aus Nebenrechtsverwertungen festgelegt worden. Die meisten Verlage würden diese Urteile jedoch nicht beachten, kritisiert die Fraktion.

Gleichwohl haben nach der Kleinen Anfrage die Literaturübersetzer noch bis zum Februar 2013 mit den Verlegern über gemeinsame Vergütungsregeln weiterverhandelt. Diese Gespräche seien "weit gediehen gewesen", doch hätten die Verlage die Verhandlungen im März beendet, da sie erst einmal eine Karlsruher Entscheidung abwarten wollten. Diese Urteile werden zu zwei Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens erwartet. Laut Linksfraktion will dieser Verlag erreichen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Übersetzer als verfassungswidrig aufgehoben werden. Zum andern mache das Unternehmen geltend, Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes stelle einen Eingriff in die Grundrechte der Verwerter dar und sei deshalb ebenfalls verfassungswidrig.

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4. Im Bundestag notiert: Kleinstkapitalgesellschaften

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Eine Entlastung im Falle von Verstößen gegen Offenlegungspflichten sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13617) für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften vor. In der Vorlage heißt es, die Höhe der Mindestordnungsgelder solle gesenkt werden. Das im Jahr 2006 beschlossene Ordnungsgeldverfahren habe sich zwar im Prinzip bewährt. Ziel des Gesetzentwurfs sei es nun aber, unter anderem "in Einzelfällen Härten zu mildern".

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5. Im Bundestag notiert: Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Die Regierung will laut einem Gesetzentwurf (17/13616) die Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Zentralregister und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erleichtern: Künftig sollen die Bürger solche Ersuchen auch auf elektronischem Wege direkt bei der Registerbehörde unter Umgehung der jeweils zuständigen Behörde vor Ort einreichen können. Bislang ist vorgeschrieben, dass die Antragsteller persönlich bei diesen Ämtern erscheinen. Entsprechend geändert werden sollen das Bundeszentralregistergesetz und die Gewerbeordnung sowie das Aufenthaltsgesetz.

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6. Im Bundestag notiert: Gesundheitsgefährdung durch Schwermetalle

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SUK) Die Gesundheitsgefährdung durch Schwermetalle ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (17/13572). Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung eine entsprechende Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Kenntnis genommen hat, in der auf die Gesundheitsgefährdung durch Schwermetalle aufmerksam gemacht werde, und was sie daraus folgere. Nach Auffassung der Parlamentarischen Versammlung gebe es "immer mehr Beweise dafür, dass die ständige Exposition des Menschen mit kleinen Mengen von Substanzen wie Aluminium, Cadmium, Quecksilber oder Blei eine der Co-Determinanten von bestimmten neurologischen, Herz-Kreislauf- oder Autoimmun-Erkrankungen sein könnte".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 289 - 3. Juni 2013 - 13:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2013