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BUNDESTAG/3911: Heute im Bundestag Nr. 311 - 10.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 311
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. Juni 2013 Redaktionsschluss: 14:00 Uhr

1. Sonnenschutzmittel auf Rezept bei schweren Erkrankungen möglich
2. Antwort der Bundesregierung zu Studenten ohne Abitur
3. Im Bundestag notiert: Entlastung von Stromnetzentgelten
4. Im Bundestag notiert: Besteuerung von Großveranstaltungen
5. Im Bundestag notiert: atomkraftbezogene Aktivitäten
6. Im Bundestag notiert: Unsicherheiten beim gesetzlichen Sozialausgleich
7. Im Bundestag notiert: Stromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke



1. Sonnenschutzmittel auf Rezept bei schweren Erkrankungen möglich

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Bei Kindern mit Mondscheinkrankheit muss geprüft werden, ob eine von der Krankenkasse finanzierte Versorgung mit Sonnenschutzmitteln möglich ist. Die Bundesregierung hat "keine Veranlassung anzunehmen, dass dies nicht in angemessener Weise umgesetzt" werde. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/13643) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13410).

Bei der Xeroderma Pigmentosum (XP) handele es sich um eine seltene Hautkrankheit, die durch eine abnorme Überempfindlichkeit gegenüber dem UV-Anteil des Sonnenlichts hervorgerufen werde. Ursache sei ein angeborener Mangel an DNA-Reparaturenzymen, durch den die genetische Reparatur der von UV-Licht verursachten DNA-Schäden gestört sei. Durch die Entwicklung bösartiger Tumore sei die Lebenserwartung der betroffenen Menschen "stark verringert".

Die Regierung schreibt, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2005 könnten die Krankenkassen im Einzelfall Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen nicht von einer Leistung ausschließen, "wenn eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht". Es müsse vielmehr geprüft werden, ob in Ermangelung von Behandlungsalternativen unter bestimmten Bedingungen "auch eine in der Regelversorgung nicht enthaltene Leistung zu Lasten der Krankenkassen" verordnet und abgegeben werden könne, weil der Kernbereich der Leistungspflicht betroffen sei und sich "ansonsten eine verfassungsrechtlich problematische Versorgungslücke" ergeben würde.

Es gebe derzeit noch keine medikamentöse Therapiemöglichkeit der XP. Es bestehe in der Dermatologie Einigkeit darin, dass nur konsequentes Meiden von Sonnenlicht, die Anwendung von Sonnenschutzcremes und Sonnenschutzkleidung als präventive Maßnahme helfen würden, die Entstehung bösartiger Hauttumore bei XP-Patienten zu vermeiden. Ein grundsätzlicher Bedarf auf Kostenübernahme für Haut- und Sonnenschutzmittel bestehe nicht, da diese Kosmetika und als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen seien. Die Krankenkassen müssten aber bei schwerwiegender Erkrankung die "Versorgung mit einem benötigten kosmetischen Mittel" unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils prüfen. Hier handele es sich um "eine verfassungskonforme Auslegung einzelner Leistungsvorschriften in einer notstandsähnlichen Situation"; es müsse eine Prüfung von Chancen und Risiken anlässlich des Einzelfalls stattfinden. Insbesondere bei Anträgen von Menschen mit XP komme eine solche Prüfung in Betracht.

Die von der Linken vorgeschlagene Ergänzung der entsprechenden Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuches komme nicht in Betracht: Es würde der begrenzten Aufgabenstellung der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, wenn Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens in die Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen würden, schreibt die Regierung.

Sie habe aber eine Anregung gegeben, die der GKV-Spitzenverband im Jahr 2009 aufgenommen habe. Er habe den Krankenkassen nahegelegt, bei der Genehmigungspraxis bezüglich der Versorgung von Mondscheinkindern mit Sonnenschutzmitteln den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Es gebe keine Veranlassung anzunehmen, dass dies nicht geschehe.

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2. Antwort der Bundesregierung zu Studenten ohne Abitur

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Verbesserte Studienmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte eröffnen neue Chancen für einen individuellen Aufstieg durch Bildung und erhöhen die Durchlässigkeit des Bildungssystems insgesamt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort "Studiermöglichkeiten beruflich Qualifizierter in Deutschland" (17/13460) auf die Kleine Anfrage (17/13288) der SPD.

In Deutschland studieren derzeit mehrere tausend Menschen an Hochschulen, ohne eine Hochschulzulassung in Form der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, vorweisen zu können. Diese Studenten tun das als sogenannte beruflich Qualifizierte. Es sei davon auszugehen, dass die Anzahl und Bedeutung dieser Gruppe von Studenten zunehme, da diese Qualifizierung nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland an Bedeutung immer wichtiger werde. Durch die Umsetzung der Qualifizierungsinitiative aus dem Jahr 2008 seien einheitliche Zugangsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte zu Hochschulen geschaffen, die die Zugangshürden senken und erwarten lassen, dass mehr beruflich Qualifizierte ein Hochschulstudium aufnehmen werden, hatte die SPD in ihrer Anfrage geschrieben.

Diese Studenten würden zugleich einen gesamtwirtschaftlich wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten. Die Bundesregierung begrüßt daher die bereits erreichten Fortschritte beim Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, bei der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium und bei der steigenden Zahl von Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, schreibt sie in ihrer Antwort. Zu dieser positiven Entwicklung hätten nicht zuletzt verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung wie etwa der Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen", das Programm "Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge (ANKOM)" und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten beigetragen.

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3. Im Bundestag notiert: Entlastung von Stromnetzentgelten

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von der Bundesnetzagentur sind bisher Genehmigungen in einem Umfang von 416 Millionen Euro zur Entlastung von Stromnetzentgelten erteilt worden. Die Genehmigungen würden sich auf die Jahre 2011 und 2012 beziehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13614) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13199).

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4. Im Bundestag notiert: Besteuerung von Großveranstaltungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Über die Besteuerung von Großveranstaltungen wird keine Statistik geführt. Daher könnten auch keine Angaben zur Zahl der Anträge auf Steuerermäßigung und Steuererlass für Großveranstaltungen gemacht werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13353).

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5. Im Bundestag notiert: atomkraftbezogene Aktivitäten

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (17/13634) für atomkraftbezogene Aktivitäten und Kontakte der Bundesregierung und deutscher Stromkonzerne zu einem russischen Geschäftsmann. Dabei soll es um Gespräche über den Transport von Atommüll nach Russland gegangen sein, der dort für die Endlagerung vorbereitet werden sollte.

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6. Im Bundestag notiert: Unsicherheiten beim gesetzlichen Sozialausgleich

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SUK) Mögliche Unsicherheiten beim gesetzlichen Sozialausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linken (17/13657). Die Abgeordneten schreiben, zur Verhinderung sozialer Härten sei im GKV-Finanzierungsgesetz ein Sozialausgleich eingeführt worden, der verhindern solle, dass Versicherte mehr als zwei Prozent ihres Bruttolohns aufbringen müssen. Dafür sei eine genaue Berechnung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nötig, die wiederum eine genaue Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds erfordere. Die Regierung soll sagen, wie hoch die Abweichungen von den Schätzungen in den vergangenen Jahren waren, wie es gegebenenfalls zu Fehleinschätzungen kommen konnte und welche Auswirkungen diese haben.

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7. Im Bundestag notiert: Stromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Der Stromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13644). Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, welche Anteile am gesamten im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehenen Netzausbau auf die Integration erneuerbarer Energien, auf die Einbeziehung konventioneller Kraftwerke und auf den europäischen Stromhandel entfallen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 311 - 10. Juni 2013 - 14:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2013