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BUNDESTAG/3946: Heute im Bundestag Nr. 346 - 24.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 346
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. Juni 2013 Redaktionsschluss: 10:15 Uhr

1. Bundesregierung: Abkommen mit Marokko dürfen künftigem Status der Westsahara nicht vorgreifen
2. Bundesregierung bestreitet Existenz eines konkreten "Freikaufsangebots" für Opfer der argentinischen Militärdiktatur
3. Bundesregierung: Keine institutionelle Förderung des Europäischen Fonds für Demokratie
4. Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz
5. Im Bundestag notiert: Korruption in den Volksvertretungen
6. Im Bundestag notiert: Folgen der Energiewende für die maritime Wirtschaft
7. Im Bundestag notiert: Bundesbauten in Berlin



1. Bundesregierung: Abkommen mit Marokko dürfen künftigem Status der Westsahara nicht vorgreifen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen bilaterale wie EU-Abkommen den bisher ungeklärten und zukünftigen völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht präjudizieren. So müsse bei einem geplanten Fischereiabkommen zwischen Marokko und der EU gesichert sein, "dass auch die Bevölkerung der Westsahara wirtschaftlich und sozial davon profitiert", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13602) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11453) zur "Zukunft der Westsahara". Die Haltung der Bundesregierung werde sich auch danach bestimmen, inwieweit "die Rechte der Bevölkerung der Westsahara in Übereinstimmung mit internationalem Recht geschützt" sein werden.

Weiter schreibt die Bundesregierung: Deutschland unterstütze "unverändert alle Bemühungen" der Vereinten Nationen, zu einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung zwischen den Saharauis und dem von Marokko verwalteten Gebiet der Westsahara zu kommen. In dieser Frage bestehe auch Konsens im UN-Sicherheitsrat, was sich nicht zuletzt in einstimmigen Resolutionen zur Fortführung des Minurso-Mandats ausdrücke, das weiterhin unter anderem den Waffenstillstand und die Minen- und Munitionsbeseitigung überwache. Keine Einigkeit bestehe im Sicherheitsrat aber in der Frage nach der Ausgestaltung eines Referendums zur Zukunft der Westsahara, heißt es weiter. Die Bundesregierung verweist zudem auf den innermarokkanischen Reformprozess, der unter anderem zu einer Aufwertung des marokkanischen Menschenrechtsrats und der Einrichtung von zwei Büros dieses Gremiums in der Westsahara geführt habe. Gleichzeitig sei festzustellen, dass der Reformprozess nicht zu einer Veränderung der marokkanischen Position in der Westsahara-Frage geführt habe. Auch die neue gemäßigt-islamistische Regierung unter Ministerpräsident Abdelilah Benkirane lehne die Option einer Unabhängigkeit der Westsahara ab.

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2. Bundesregierung bestreitet Existenz eines konkreten "Freikaufsangebots" für Opfer der argentinischen Militärdiktatur

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will sich auch weiterhin für die Aufklärung der Schicksale der in der Zeit der argentinischen Militärdiktatur Verschwundenen einsetzen. Wie es in ihrer Antwort (17/13816) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13630) weiter heißt, stehe man bereit, argentinische Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. In der Vergangenheit habe Deutschland zudem deutsche Ermittlungsbehörden unterstützt - unter anderem durch konsularische Vernehmungen und bei Auslieferungsersuchen an Argentinien. Im Mordfall der deutschen Staatsbürgerin Elisabeth Käsemann sei die Bundesregierung zudem als Nebenklägerin aufgetreten, was das Interesse an einer Aufarbeitung der Geschehnisse in der Militärdiktatur und an der Aufklärung von Verbrechen an deutschen Staatsangehörigen unterstreiche.

Im Falle Käsemanns bestreitet die Bundesregierung, dass es ein konkretes "Freikaufsangebot" gegeben habe. Eine entsprechende Meldung der Botschaft in Buenos Aires im Mai 1977 sei auf eine Mitteilung eines evangelischen Pastors zurückgegangen. Dieser habe sich in einem späteren Gespräch im Auswärtigen Amt dahingehend korrigiert, dass ihm ein Angebot unterbreitet worden sei, gegen Geld Informationen über das Schicksal Elisabeth Käsemanns zu beschaffen.

Zum Vorwurf, die deutsche Botschaft hätte es damals unterlassen, ein Habeas-Corpus-Verfahren einzuleiten, zitiert die Bundesregierung aus einem Drahtbericht vom September 1977: Die Ziele eines solchen Verfahrens seien bereits Gegenstand einer diplomatischen Intervention, die Gerichte seien in Fällen Verschwundener machtlos, ein solcher rechtlicher Schritt durch eine Botschaft sei ungewöhnlich und wegen Chancenlosigkeit nicht angebracht.

Weiter heißt es in der Antwort: "Die Bewertung des Handelns früherer Bundesregierungen bleibt Aufgabe der unabhängigen historischen Forschung. Die Bundesregierung stellt hierfür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Archive zur Verfügung." Das Auswärtige Amt mache seine entsprechenden Akten der Öffentlichkeit zugänglich. "Zahlreiche Wissenschaftler und Journalisten haben die Akten zum Tode Elisabeth Käsemanns bereits eingesehen."

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3. Bundesregierung: Keine institutionelle Förderung des Europäischen Fonds für Demokratie

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Dem Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) wurden bisher Mittel in Höhe von 16,18 Millionen Euro zugesagt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (17/13373) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13161) weiter heißt, hätten neben den EU-Mitgliedern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Ungarn, Polen, Niederlande, Slowakei und Schweden auch die Schweiz und die Europäische Kommission Gelder bereitgestellt. Eine institutionelle Förderung von deutscher Seite sei gegenwärtig nicht geplant, heißt es in der Antwort weiter. Es bestehe jedoch die Möglichkeit einer Förderung durch Projektmittel. Die Bundesregierung werde über Beiträge für Projekte des EFD "nach Prüfung entsprechender Projektanträge" entscheiden. Der Fonds hat nach Darstellung der Bundesregierung die Aufgabe, "Demokratisierungsprozesse und im Demokratieaufbau engagierte Akteure vor allem in der europäischen Nachbarschaft zu unterstützen".

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4. Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/AW) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 den Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz einberufen. Dies geht aus einer Unterrichtung (17/13875) durch die Länderkammer hervor. Das Gesetz (17/13023, 17/13531) sieht vor, dass die Bundesländer ab 2014 für ihre örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattungspflichtig sind. Zudem soll nach einer dreijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Grundlage des Belastungsausgleichs zwischen den Ländern auslaufen. Nach Ansicht des Bundesrates ist jedoch unklar, wie mit der Neuregelung dieser Belastungsausgleich innerhalb der dreijährigen Übergangsfrist hergestellt werden soll. Die Intention des Gesetzes sei es, den Handlungsdruck auf die Länder zu erhöhen, um zu einer Vereinbarung über einen bundesweiten Belastungsausgleich zu gelangen. Die diesbezügliche "Kann-Bestimmung" im Gesetz sei hierfür jedoch nicht geeignet, da sie einzelnen Ländern die Möglichkeit biete, eine Vereinbarung zu blockieren.

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5. Im Bundestag notiert: Korruption in den Volksvertretungen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Eine Ausweitung des Straftatbestands der Korruption in den Volksvertretungen von Bund, Ländern und Kommunen verlangt der Bundesrat. In einem Gesetzentwurf der Länderkammer (17/13968) heißt es, bislang richteten sich die gesetzlichen Regelungen nur gegen den Stimmenkauf und Stimmenverkauf im Blick auf künftige Wahlen und Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Aus Sicht des Bundesrats werden durch diese Strafvorschriften viele Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit bei Abgeordneten nicht erfasst. Kritisiert wird in der Vorlage auch, dass Deutschland Konventionen der UN und des Europarats zur Korruptionsbekämpfung in Parlamenten bislang nicht ratifiziert habe.

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6. Im Bundestag notiert: Folgen der Energiewende für die maritime Wirtschaft

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Folgen der Energiewende für die maritime Wirtschaft sind das Thema einer Kleinen Anfrage (17/13986) der SPD-Fraktion. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Ansatzpunkte es aus ihrer Sicht für eine stärkere Nutzung und Weiterentwicklung der Kfw-Programme zur Finanzierung von "Green-Shipping"-Maßnahmen gibt.

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7. Im Bundestag notiert: Bundesbauten in Berlin

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die städtebauliche Qualität und den energetischen Zustand der Bundesbauten in Berlin will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/13906) informieren. In 27 Fragen interessiert die Abgeordneten unter anderem, ob es Überlegungen seitens der Bundesregierung gibt, mehr öffentlich zugängliche Nutzungen im Regierungsviertel zu ermöglichen und ob ein aktueller Bericht der Bundesregierung zur Energieeffizienz der Berliner Bundesbauten geplant ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 346 - 24. Juni 2013 - 10:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2013