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BUNDESTAG/3983: Heute im Bundestag Nr. 383 - 17.07.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 383
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Juli 2013 Redaktionsschluss: 13:20 Uhr

1. Regierung: Gesetzentwurf zu Umsetzung des ATDG-Urteils kommt vor Ende 2014
2. Regierung will auf das Enthornen bei Rindern verzichten
3. Organspendeerklärung soll auf Gesundheitskarte gespeichert werden
4. Im Bundestag notiert: Abgasemissionen bei Behördenschiffen



1. Regierung: Gesetzentwurf zu Umsetzung des ATDG-Urteils kommt vor Ende 2014

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (17/14055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13703). Darin verwiesen die Fragesteller darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Antiterrordateigesetz (ATDG) "für teilweise verfassungswidrig erklärt und weitreichende gesetzgeberische Reformen gefordert" habe.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, verfolgt sie im Rahmen der Sicherheitsgesetzgebung "das Ziel, den zuständigen Behörden die erforderlichen Instrumente zur Bekämpfung der Gefahren des Terrorismus und Extremismus an die Hand zu geben". Dabei sei von großer Bedeutung, dass "so wenig wie möglich in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird, um eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten". Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April gebe ihr "weitere rechtliche Aspekte an die Hand, um diesen Abwägungsprozess zu vollziehen und zu verfeinern", schreibt die Regierung weiter. Sie sei dabei, die "genauen Inhalte und notwendigen Konsequenzen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten". Soweit das Gericht konkrete Änderungen fordere, arbeite die Bundesregierung "mit Hochdruck, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt an deren Umsetzung" und werde rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Zugleich weist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Verfassungsgericht die Errichtung der Antiterrordatei "als im Kern der Informationsanbahnung dienende Verbunddatei in ihren Grundstrukturen für mit der Verfassung vereinbar erklärt" habe. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bundesregierung die erforderlichen Schritte unternommen, um die vom Gericht "für die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 geforderten Maßgaben zu erfüllen". So seien mit Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 30. April 2013 alle an der Antiterrordatei beteiligten Behörden über die unmittelbar Gesetzeskraft erlangenden Maßgaben der Bundesverfassungsgerichts informiert worden.

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2. Regierung will auf das Enthornen bei Rindern verzichten

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Mittelfristig soll auf alle nicht kurativen Eingriffe in der Rinderzucht verzichtet werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/14292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stellenwert von Lebensleistung und Gesundheit von Nutztieren (17/13989) hervor. Danach sei die Zucht auf Hornlosigkeit eine Möglichkeit, auf das Enthornen bei Rindern zu verzichten. Allerdings, schränkt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein, seien in dieser Hinsicht noch nicht alle Fragen zur Ethik und zur Verbrauchererwartung abschließend geklärt.

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3. Organspendeerklärung soll auf Gesundheitskarte gespeichert werden

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SUK) Versicherte sollen künftig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern können, ob sie zur Organ- und Gewebespende bereit sind. Derzeit entwickle die gematik GmbH entsprechende Verfahren, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (17/14326).

Es sei der gesetzliche Auftrag der Firma, zu deren Gesellschaftern die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gehörten, die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, in Betrieb zu nehmen und weiterzuentwickeln. Mit dem im November 2012 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz solle der "bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung" und "dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende" verringert werden. Die Versicherten würden seither aufgefordert, den Inhalt ihrer Erklärung zur Organ- und Gewebespende geeignet zu dokumentieren. Damit sei die "Verfügbarkeit geeigneter Dokumentationsmedien" ein "zentrales Element der Entscheidungslösung".

Neben dem Organspendeausweis stehe mit der eGK ein Speichermedium für eine elektronische Organspendeerklärung zur Verfügung. Die Karte werde in der Lage sein, die Erklärung "datenschutzkonform aufzubewahren". In der Unterrichtung heißt es, die Erklärung könne jederzeit widerrufen werden, zur Verwaltung durch den Arzt oder den Zugriff des Patienten sei eine PIN-Eingabe durch den Versicherten nötig. Zudem sollen die letzten 50 Zugriffe auf die medizinischen Daten auf der eGK dokumentiert werden.

Im Zusammenhang mit einer möglichen postmortalen Organspende dürften Ärzte auch ohne PIN-Eingabe des Versicherten auf die Organspendeerklärung zugreifen.

Inzwischen sei die Basis für den Aufbau der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen gelegt: "Nahezu alle Versicherten" würden im Jahr 2013 eine elektronische Gesundheitskarte benutzen und auch die Ausstattung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäusern mit entsprechenden Lesegeräten gelte als abgeschlossen, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Bislang sei es möglich, drei verschiedene Arten der persönlichen Erklärung auf der Karte zu speichern: eine Erklärung der Versicherten zur Organ- und Gewebespende, Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein und Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organspende und Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein und Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten der Patientenverfügungen. Zudem seien verschiedene "Erweiterungsszenarien" entwickelt worden. So könne es etwa eine "Mobile-App-Lösung", die Aufbewahrung der Erklärung bei einem Datendienst oder eine "Portal-Lösung" geben. In diesen Fällen wäre aber die Akzeptanz in der Bevölkerung "fraglich".

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4. Im Bundestag notiert: Abgasemissionen bei Behördenschiffen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Abgasemissionen bei Behördenschiffen" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/14331). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, welcher Schiffsbau durch welche Bundesministerien in den Jahren 2003 bis 2012 neu ausgeschrieben wurde und welche Anforderungen jeweils an die Schadstoffemissionen gestellt wurden. Auch möchte die Fraktion unter anderem wissen, welche vorhandenden Schiffe des Bundes für einen emissionsärmeren Betrieb nachgerüstet werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 383 - 17. Juli 2013 - 13:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2013