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BUNDESTAG/4035: Heute im Bundestag Nr. 435 - 27.08.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 435
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. August 2013 Redaktionsschluss: 13:40 Uhr

1. Bundesrat will Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen
2. Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen soll auch 2014 fortgeführt werden
3. Fraktion Die Linke fragt nach Auswirkungen der Mobilfunktechnik auf die Gesundheit
4. Im Bundestag notiert: Arbeitsbedingungen im Einzelhandel
5. Im Bundestag notiert: Aktionsplan zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe
6. Im Bundestag notiert: Zahl der Tiertransporte



1. Bundesrat will Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen zu einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/14575). Auf diese Weise will die Länderkammer Korruption in diesem Bereich wirkungsvoller bekämpfen. Diesem Anliegen trägt aus Sicht der Regierung die im Juni vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sozialgesetzbuchs jedoch besser Rechnung als die vom Bundesrat angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs.

Die Ländervertretung sieht eine "deutliche Regelungslücke" beim Thema Korruption im Gesundheitswesen und kritisiert den gegenwärtigen Rechtszustand als "unbefriedigend". Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2012, wonach auf der Basis der geltenden Gesetzeslage niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen einzustufen seien. Dieses Urteil habe zur Folge, analysiert der Bundesrat, dass im Vertragsärztesystem Zuwendungen, die der "unlauteren Beeinflussung des Verordnungsverhaltens" der Mediziner dienen, strafrechtlich nicht von Belang seien.

Die Länderkammer meint, dass von dem BGH-Beschluss eine inakzeptable Signalwirkung ausgehe und dass deshalb die Regelungslücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden müsse. Die Richter selbst hätten dies gefordert: Der zuständige BGH-Senat sehe es als berechtigt an, Missständen, die zu gravierenden finanziellen Belastungen des Gesundheitssystems führen, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten.

Nach Auffassung des Bundesrats sind die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften nicht geeignet, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Gesetzgeber müsse deshalb handeln, um die weit überwiegende Mehrheit der Ärzte und der sonstigen Leistungserbringer zu schützen sowie "die Lauterkeit und Freiheit des Wettbewerbs innerhalb des Gesundheitswesens zu stärken". Zudem gelte es, die "Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen" zu wahren: Behandlungs- und Therapieentscheidungen sollten frei und ohne Beeinflussung durch "unlautere Vorteile" getroffen werden.

Der von der Ländervertretung verlangte neue Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen würde eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung mit sich bringen, die bei "besonders schweren Fällen" möglich sein soll.

Auch die Regierung betont, dass korruptives Verhalten im Gesundheitswesen nicht geduldet werden dürfe. Eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats verweist auf eine im Juni vom Parlament beschlossene Änderung des Sozialgesetzbuchs, die eine Strafbarkeit von Leistungserbringern vorsieht, sofern sie "unzulässige Vorteile" annehmen. Auch das Gewähren solcher Vorteile sei nun strafbar. Aus Sicht der Regierung wird damit die vom BGH aufgezeigte Strafbarkeitslücke geschlossen. Die neuen Vorschriften trügen, wie es in der Stellungnahme heißt, der "besonderen Schutzbedürftigkeit" der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten Rechnung und erfassten sämtliche Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen. Die Reform des Sozialgesetzbuchs ist nach Auffassung der Regierung zur Bekämpfung der Korruption besser geeignet als die von der Länderkammer angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs, bei der es vor allem um den Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen gehe.

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2. Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen soll auch 2014 fortgeführt werden

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will die Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen auch nach 2013 fortführen. Dafür sollen Mittel aus dem Sondervermögen des Energie- und Klimafonds (EKF) verwandt werden, wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/14536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14413) schreibt. Da das Programm aber erst am 1. Mai 2013 gestartet wurde, gebe es noch keine Erfahrungswerte, wie hoch das Fördervolumen für 2014 anzusetzen sei. Von Anfang Mai bis Ende Juni 2013 wurden im Rahmen des Förderprogramms für Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen nach Angaben der Bundesregierung mehr als 350 Anträge bewilligt. Insgesamt seien dabei Zuschüsse mit einem Kreditvolumen in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro zugesagt worden. Das Förderprogramm wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Zusammenarbeit (BMU) mit der Bankengruppe KfW gestartet. Gefördert werden dabei vor allem Speicher von Solarstromanlagen, die seit dem 1. Januar 2013 installiert wurden und eine installierte Leistung von mehr als 30 Kilowatt peak (kWp) haben.

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3. Fraktion Die Linke fragt nach Auswirkungen der Mobilfunktechnik auf die Gesundheit

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AS) Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor möglichen Risiken der Mobilfunktechnik steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (17/14548) der Fraktion Die Linke. Darin erkundigen sich die Abgeordneten, inwieweit die Bundesregierung angesichts der steigenden Exposition von Mensch und Umwelt durch elektromagnetische Strahlung Handlungsbedarf sieht. Darüber hinaus fragt die Fraktion, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Grenzwerte beruhen, die in der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder (17/13421) beschlossen wurden. Diesbezüglich möchten die Abgeordneten wissen, welche Sicherheitsfaktoren bei der Festlegung von Grenzwerten gelten würden. Zur Begründung ihrer Anfrage schreibt die Linke, dass die Mobilfunktechnologie aus dem gesellschaftlichen Alltag kaum mehr wegzudenken sei. Die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit seien hingegen umstritten. So könnten etwa Forscher Gefahren für die menschliche Gesundheit auch dort nicht ausschließen, wo bisher noch kein eindeutiger Wirkungsmechanismus zwischen Strahlenexposition und Gesundheitsgefährdungen festgestellt werden könnte.

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4. Im Bundestag notiert: Arbeitsbedingungen im Einzelhandel

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen politischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Das betont sie in ihrer Antwort (17/14537) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14368). Deutschland verfüge über ein modernes Arbeitsschutzrecht, das dem Arbeitgeber eine klare Verantwortung für den Arbeitsschutz einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zuweist, begründet die Regierung ihre Position.

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5. Im Bundestag notiert: Aktionsplan zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt die Bundesregierung nach dem Aktionsplan zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Die Regierung habe den Aktionsplan 2009 mit dem Ziel aufgelegt, ein Gesamtkonzept zur Steigerung des Biomasseanteils und der Effizienz des Biomasseeinsatzes bei der Rohstoffversorgung vorzulegen, schreibt die Grünen-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (17/14578). Da die Umsetzung alle zwei Jahre überprüft werden soll, will die Fraktion nunmehr über die Ergebnisse von 2011 informiert werden.

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6. Im Bundestag notiert: Zahl der Tiertransporte

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Tiertransporte bewegt sich nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Europäischen Union (EU) weiter auf hohem Niveau. Allein zwischen 2005 und 2009 hätten Transporte von Schlachtschweinen in der EU um 70 Prozent zugenommen, schreibt die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/14592) an die Regierung und will nun über den genauen Umfang informiert werden. Mehrere EU-Länder beklagten, dass aufgrund von Dumpinglöhnen an hiesigen Schlachthöfen vermehrt Tiere zum Schlachten nach Deutschland gebracht würden, "was zu unnötigen zusätzlichen Transporten und mehr Tierleid" führe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 435 - 27. August 2013 - 13:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2013