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BUNDESTAG/4141: Heute im Bundestag Nr. 006 - 09.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 006
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 9. Januar 2014 Redaktionsschluss: 12:25 Uhr

1. Fortsetzung des Türkei-Einsatzes
2. Zukunft der "Operation Active Endeavour"
3. Vernichtung syrischer Chemiewaffen
4. Verweigerung von Einreisen in die USA
5. Militärische Drohnen und das Völkerrecht



1. Fortsetzung des Türkei-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin am Nato-Luftverteidigungseinsatz in der Türkei zum Schutz vor Angriffen aus Syrien beteiligen. Dies geht aus einem Antrag der Bundesregierung (18/262) hervor, der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der Auftrag der Mission "Active Fence" bestehe nach wie vor in der Verstärkung der Luftüberwachung an der Grenze zu Syrien und diene damit dem Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums vor Angriffen aus dem benachbarten Bürgerkriegsland.

Der Einsatz erfolgt auf Ersuchen des Nato-Partners Türkei und auf der Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. Er ziele jedoch nicht auf die "Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium", wie die Bundesregierung betont: "Die bodengebundene Luftverteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken." Das Mandat ist laut Antrag bis zum 31. Januar 2015 befristet, zum Einsatz kommen sollen bis zu 400 Soldaten, im Vordergrund steht vor allem die bodengebundene Luftverteidigung durch das Flugabwehr-Raketensystem "Patriot". Die Kosten des Einsatzes beziffert die Bundesregierung auf 19,5 Millionen Euro.

Die Türkei sei unverändert der am stärksten vom Syrien-Konflikt betroffene Nato-Partner, heißt es in der Begründung des Antrags. Die bisherige Präsenz der Nato-Luftabwehr habe dazu beigetragen, eine Ausweitung des syrischen Bürgerkriegs auf die Türkei zu verhindern. Trotz der Fortschritte bei der Beseitigung syrischer Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht bestehe zudem ein "Restrisiko": Eine Weiterverbreitung sowie ein militärischer oder terroristischer Einsatz dieser Waffen könne nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung sieht den Einsatz der deutschen "Patriot"-Kräfte als Teil der "umfassenden Bemühungen", die regionalen Auswirkungen der Syrienkrise zu begrenzen. Dazu gehöre das deutsche Engagement zur Unterstützung der UN/OVWC-Mission zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen sowie nicht zuletzt ein "erhebliches humanitäres und entwicklungspolitisches Engagement in Syrien und den Nachbarstaaten".

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2. Zukunft der "Operation Active Endeavour"

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Nato-geführte Anti-Terror-Operation "Active Endeavour" (OAE) im Mittelmeer wird künftig möglichweise in veränderter Form weitergeführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/248) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/190) schreibt, setze sie sich ungeachtet des weiter gültigen Bündnisfalls dafür ein, die Operation zur militärischen Überwachung des Mittelmeers von Artikel 5 des Nato-Vertrags zu entkoppeln.

In Artikel 5 ist der Bündnisfall zum gegenseitigen Beistand der Nato-Mitglieder in Krisen geregelt. Mit den Terrorangriffen auf die USA vom 11. September 2001 wurde der Bündnisfall erstmals in der Geschichte der Nato erklärt und bisher nicht zurückgenommen. Das deutsche OAE-Mandat ist Ende 2013 ausgelaufen. Zuletzt waren nur noch wenige deutsche Soldaten für die Operation im Einsatz. Deutschland hatte sich seit 2003 an der Operation beteiligt. Die personelle Obergrenze lag bei 700 Soldaten.

Die Bundesregierung habe im Oktober 2013 konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Operationsplans in die Nato-Gremien eingebracht. Die Vorschläge zielten darauf ab, "die Operation auch konzeptionell auf Seeraumüberwachung, Lagebilderstellung und regionale Zusammenarbeit auszurichten und damit an die bestehenden Einsatzrealität anzupassen", teilt die Regierung in ihrer Antwort weiter mit. Zuvor hatte Ende April 2013 der Nordatlantikrat ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung der Operation beschlossen. Demnach soll die OAE in eine Maritime Sicherheitsoperation (MSO) überführt werden.

Nach Einschätzung der Bundesregierung bleibt die Sicherheitslage im Mittelmeer aufgrund der politischen Umwälzungen im arabischen Raum "volatil". Die Bedrohung durch maritimen Terrorismus sei gleichwohl als gering einzuschätzen. Die Regierung spricht von einer insgesamt "abstrakten Bedrohungslage".

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3. Vernichtung syrischer Chemiewaffen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Syrische Chemiewaffen sollen nicht in Deutschland vernichtet werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/214) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/125) und beruft sich dabei unter anderem auf das Kriegswaffenkontrollgesetz, das die Einfuhr solcher Waffen verbietet.

Deutschland habe bereits zwei Millionen Euro zugunsten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zur Beseitigung der syrischen Chemiewaffen bereitgestellt und weitere drei Millionen Euro zugesagt sowie OVCW-Inspektoren logistisch unterstützt. Die Bundesregierung sei "willens, weitere technische und finanzielle Unterstützung für diese wichtige abrüstungspolitische Initiative zu leisten".

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4. Verweigerung von Einreisen in die USA

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse der von den USA zurückgewiesenen deutschen Einreisewilligen. Einer Übersicht der US-Behörden für das Jahr 2008 zufolge sei damals 115 deutschen Staatsangehörigen die Einreise "wegen eines kriminellen oder staatsschutzrelevanten Hintergrunds" verweigert worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/143). Die Abgeordneten hatten auf den deutschen Schriftsteller Ilija Trojanow verwiesen, der sich kritisch zu den Abhöraktivitäten der US-Geheimdienste geäußert hatte und dem im Oktober 2013 die Reise in die USA verwehrt worden war.

Die Bundesregierung verfügt laut Antwort über keine Erkenntnisse, dass die Vereinigten Staaten von Amerika deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus politischen Gründen versagen. Sie verweist in ihrer Vorbemerkung darauf, dass Trojanow bereits im November 2013 wieder in die USA reisen konnte.

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5. Militärische Drohnen und das Völkerrecht

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Einsatz militärischer Drohnen unterliegt nach Auffassung der Bundesregierung den Regeln des internationalen Völkerrechts. Insoweit seien "dem Einsatz vollautomatischer Systeme im bewaffneten Konflikt (...) Grenzen gesetzt", teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/213) auf eine Kleine Anfrage (18/124) der Fraktion Die Linke mit.

Eine Ächtung von Waffensystemen komme dann in Betracht, "wenn diese in ihrem Design und ihrer Funktionsweise geeignet sind, gegen das Völkerrecht zu verstoßen". Die beiden tragenden Grundsätze seien hierbei das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die geeignet seien, unnötige Leiden zu verursachen und das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die "nicht zur ständigen Unterscheidung zwischen geschützten Zivilpersonen und zivilen Objekten einerseits und militärischen Zielen andererseits imstande sind".

Bei Waffensystemen, die sich ihre Ziele teilweise alleine ("mit Rückkoppelung an eine natürliche Person") suchten und bekämpften, müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der völkerrechtlichen Grundsätze vorlägen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 006 - 9. Januar 2014 - 12:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2014