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BUNDESTAG/4186: Heute im Bundestag Nr. 051 - 03.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 051
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Februar 2014 Redaktionsschluss: 12:20 Uhr

1. "Sicherung der Oppositionsrechte"
2. Grüne für Verzicht auf Vorratsspeicherung
3. "Änderung der Geschäftsordnung"



1. "Sicherung der Oppositionsrechte"

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages" (18/380) vorgelegt. Wie die beiden Fraktionen darin schreiben, ist im deutschen parlamentarischen System "die Kontrolle der Regierungsmacht letztlich im Kern 'nur der Opposition überlassen'". Die Geschäftsordnung des Bundestages und zahlreiche gesetzliche Regelungen seien jedoch nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügen. Zahlreiche Kontrollrechte drohten ihre Wirksamkeit zu verlieren, "weil die gegenwärtige Große Koalition über eine solche übergroße Mehrheit" verfüge. Das Ziel, die deutsche Demokratie funktionsfähig zu erhalten, erfordert daher Rechtsänderungen.

Den beiden Oppositionsfraktionen zufolge beseitigt der Gesetzentwurf "die Probleme, soweit sie durch Gesetzesänderungen zu lösen sind". Grundprinzip sei dabei, "dass die jeweilige Rechtsposition den beiden Oppositionsfraktionen des 18. Deutschen Bundestages zur gemeinsamen Ausübung zur Verfügung gestellt wird". Die Gültigkeit der Regelung werde dabei grundsätzlich auf die 18. Legislaturperiode beschränkt, "da nicht damit zu rechnen ist, dass die gegenwärtige Ausnahmekonstellation in Zukunft häufiger auftritt".

"Keine Lösung für das dargestellte Problem" könne eine "schlichte Beteuerung der Koalitionsfraktionen - etwa in einem Bundestagsantrag - sein, ihre überaus starke Rechtsposition gegenüber der Opposition wohlwollend und zurückhaltend auszuüben", heißt es in der Vorlage weiter. Wer eine wirksame Opposition für notwendig halte, dürfe sie nicht "vom Wohlwollen im Einzelfall abhängig machen".

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2. Grüne für Verzicht auf Vorratsspeicherung

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten absehen. In einem Antrag (18/381) fordert die Fraktion die Regierung zugleich auf, sich auf europäischer Ebene "mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die bestehende EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umgehend aufgehoben wird". Ferner soll die Regierung laut Vorlage unabhängig von dem für das Frühjahr erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf hinwirken, dass es auf europäischer Ebene "zu keiner Neuauflage einer für die Mitgliedstaaten verpflichtenden Regelung der Massenerfassung und -speicherung der Kommunikationsdaten der eigenen Bevölkerungen kommt".

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die "geplante Neuauflage einer anlass- beziehungsweise verdachtslosen, massenhaften Speicherung individueller Telekommunikationsverkehrsdaten" bedeute einen "tiefen Eingriff in die durch das Grundgesetz und die EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte", insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis, "die Grundrechte auf Privatsphäre" und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die geplante Massenspeicherung stelle alle Bürger unter einen unzulässigen Generalverdacht und ermögliche "präziseste Verhaltens-, Kontakt- und Bewegungsprofile sowohl Einzelner als auch ganzer Bevölkerungsgruppen". Dazu berge jede Vorratsdatenspeicherung "nicht zuletzt wegen des inzwischen erreichten Vernetzungsgrades der beteiligten Infrastrukturen extreme Risiken des Datenmissbrauchs".

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3. "Änderung der Geschäftsordnung"

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/STO ) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dringen auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages "zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode. In einem gemeinsamen Antrag (18/379) fordern die beiden Oppositionsfraktionen, dass Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch "von zwei Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen", gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten.

Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Links- und der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. "Vielmehr ist auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten", heißt es in der Vorlage. In der Begründung schreiben die beiden Fraktionen, die Geschäftsordnung des Bundestages sei "nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Regierungsfraktionen - wie jetzt die große Koalition - über eine extrem große Mehrheit verfügen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 051 - 3. Februar 2014 - 12:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2014