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BUNDESTAG/4204: Heute im Bundestag Nr. 069 - 12.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 069
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Februar 2014 Redaktionsschluss: 18:25 Uhr

1. Grütters kritisiert Länder scharf
2. Anhörung zum Arzneimittelgesetz
3. Entschädigung der Abgeordneten
4. Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung



1. Grütters kritisiert Länder scharf

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat die Bundesländer wegen ihrer Weigerung, die seit Anfang des Jahres geltenden Regelungen zur Besteuerung des Kunsthandels umzusetzen, scharf kritisiert. Es sei "skandalös", dass die Länder den Anwendungserlass für die Pauschalmargenbesteuerung im Kunsthandel geschlossen ablehnen, sagte Grütters am Mittwoch in einer öffentlichen Sitzung vor dem Kulturausschuss. Die Staatsministerin kündigte an, die Bundesregierung werde versuchen, einzelne Länder in Einzelgesprächen aus dieser "Phalanx" herauszubrechen.

Grütters erinnerte daran, dass der Kompromiss mühselig in langen Verhandlungen gefunden worden sei, nachdem die EU-Kommission 2012 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für den Wiederverkauf von Kunst als unzulässige Subvention des Kunsthandels eingestuft und Deutschland aufgefordert habe, dies zu ändern. Der Bundestag hatte deshalb mit dem Jahressteuergesetz 2013 die von der EU akzeptierte Form der Pauschalmargenbesteuerung im Kunsthandel eingeführt. Diese sieht vor, dass nur 30 Prozent des Verkaufspreises mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt wird.

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2. Anhörung zum Arzneimittelgesetz

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Die im Gesetzentwurf zur Deckelung der Arzneimittelkosten (18/201) enthaltene Regelung, auf die Nutzenbewertung von Medikamenten im sogenannten Bestandsmarkt künftig zu verzichten, ist unter Experten umstritten. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch in Berlin machten Vertreter der Krankenkassen, der Ärzte und Selbsthilfegruppen deutlich, dass die Nutzenbewertung ein wichtiges Qualitätsinstrument sei. Pharmaexperten und Fachleute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hingegen argumentierten, dass Aufwand und Nutzen hier in keinem Verhältnis stünden. Zudem ergäben sich im Analyseverfahren methodische und rechtliche Probleme.

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist die Nutzenbewertung insbesondere auch dann nötig, wenn für ein Medikament ein neues Anwendungsgebiet erschlossen werden soll. Die Bundesärztekammer (BÄK) machte deutlich, dass es auf dem Arzneimittelmarkt viele Scheininnovationen gebe. Nur ein oder zwei von zehn Medikamenten hätten einen wirklichen Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Therapien. Es sei daher wichtig, am sogenannten Bestandsmarkt-Aufruf festzuhalten, um Medikamente in ihrem Nutzen sicher einschätzen zu können. Das Qualitätsargument zugunsten der Patienten ist auch nach Ansicht der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) hier entscheidend.

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hält die vorgesehene Neuregelung hingegen für "sinnvoll". Der Aufwand bei der Erstellung der einzelnen "Dossiers" sei enorm, die Kosten sprengten jeden Maßstab. Ein Vertreter von ProGenerika forderte, den Herstellern von Nachahmerpräparaten beim gesetzlichen Zwangsrabatt und dem Preismoratorium entgegen zu kommen. Auf dem Generikamarkt sei eine rückläufige Preisentwicklung zu beobachten, ebenso bei den Jahrestherapiekosten mit Generika, argumentierte er.

In dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD geht es darum, Preissteigerungen im Gesundheitssystem zu verhindern. Kern des Gesetzes sind ein verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte und der Verzicht auf eine Nutzenbewertung von Medikamenten aus dem Bestandsmarkt.

Die Opposition kritisiert insbesondere den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten, die schon länger auf dem Markt sind und sieht darin einen Verlust in der Qualitätskontrolle. Die Linksfraktion regte am Mittwoch im Ausschuss ein vereinfachtes Verfahren an, um den Aufwand für die Pharmaindustrie zu begrenzen. Dies wäre besser als der komplette Verzicht auf die Nutzenbewertung. Die Linksfraktion will außerdem höhere Herstellerabschläge als jetzt geplant langfristig sicherstellen. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist ein Rabatt auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel von sieben Prozent. Das ist der Linken zu wenig. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung Herstellerabschläge von bis zu 16 Prozent.

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3. Entschädigung der Abgeordneten

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur vorgesehenen Anhebung der Abgeordnetenentschädigung ("Diäten") vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nach diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (18/477) soll sich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung künftig an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Als Ausgangsgröße soll der Vorlage zufolge die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) dienen.

Das Verfahren stelle die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöhe die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung, schreiben Union und SPD. Um eine "Annäherung an die Ausgangsgröße" zu erreichen, solle die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 angepasst werden. Die Abgeordnetenentschädigung, die seit dem 1. Januar 2013 bei 8.252 Euro monatlich liegt, soll danach zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden. Künftig ist laut Vorlage vorgesehen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli, erstmals am 1. Juli 2016, erhöht, und zwar auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne.

Ferner sieht der Entwurf neben den Amtszulagen für den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter eine solche Zulage auch für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse, Unterausschüsse und Enquete-Kommissionen vor. Danach erhalten der Bundestagspräsident eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages und seine Stellvertreter in Höhe eines halben Monatsbetrages. Für die Ausschussvorsitzenden sowie die Vorsitzenden von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen soll sich die Zulage auf 15 Prozent des Monatsbetrages belaufen.

Die Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes durch die Erhöhung der Gundentschädigung und die Gewährung von Funktionsvergütungen an Ausschussvorsitzende werden in der Vorlage für das laufende Jahr mit zirka 1,7 Millionen Euro und im nächsten Jahr mit weiteren rund 3,5 Millionen Euro beziffert.

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4. Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (18/476) vorgelegt. Die Vorlage, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, zielt darauf ab, einen Straftatbestand zu schaffen, der "strafwürdige korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern" erfasst. Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar.

Diese Vorschrift reiche jedoch nicht aus, alle strafwürdigen korruptiven Verhaltensweisen in diesem Bereich zu erfassen, schreiben die Abgeordneten. Die Regelung bleibe zudem hinter internationalen Vorgaben zurück, wie sie im Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption vom 27. Januar 1999 und im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 enthalten seien.

Voraussetzung einer Strafbarkeit solle eine "konkrete Unrechtsvereinbarung" sein. "Der Vorteil muss als Gegenleistung dafür gewährt werden, dass der Mandatsträger im Auftrag oder auf Weisung des Vorteilsgebers handelt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Erforderlich für eine Strafbarkeit sei, dass der Abgeordnete sich "durch den Vorteil zu seiner Handlung bestimmen lässt und seine innere Überzeugung den Interessen des Vorteilsgebers unterordnet". Ein derartiges Verhalten stünde im Widerspruch zu Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen gerade nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 069 - 12. Februar 2014 - 18:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014