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BUNDESTAG/4220: Heute im Bundestag Nr. 085 - 19.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 085
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Februar 2014 Redaktionsschluss: 10:10 Uhr

1. Punktesystem im Straßenverkehr
2. Regierung: Keine Erfassung nach Berufen
3. Regierung: Kein racial profiling
4. Elektronisches Ein- und Ausreiseregister
5. Förderung von Batteriesystemen
6. Umweltprobleme bei Braunkohle im Kosovo
7. Netzagentur berichtet über Anreizregulierung



1. Punktesystem im Straßenverkehr

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss lehnt eine Rücknahme der Änderungen beim Punktesystem im Straßenverkehr, die ab Mai 2014 gelten sollen, ab. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, das Verfahren zu einer darauf abzielenden Petition abzuschließen, "weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte". Die in dem vom Bundestag im Juli 2013 beschlossenen Gesetz zur Reform des Punktesystems (17/12636, 17/13425) festgelegten Neuregelungen sind aus Sicht des Ausschusses sachgerecht. Das beschlossene Konzept eines Fahreignungsregisters sei nicht nur transparenter, sondern auch leichter handhabbar als das bislang geltende Punktesystem beim Verkehrszentralregister, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung.

In der vorliegenden Petition wird die Beibehaltung des bisherigen Systems gefordert. Die Reform sie sinnlos, heißt es. Sie schaffe mehr Bürokratie. Verkehrssicherheit entstehe aber nicht durch die Veränderung der Regelungen, sondern durch konsequente Überwachung ihrer Einhaltung, schreiben die Petenten. Das bestehende System habe sich bewährt und stelle aufgrund der Vergabe von bis zu sieben Punkten je Verstoß eine differenzierte, effektive und gerechte Regelung dar. Nötige Anpassungen sollten daher innerhalb des vorhandenen Punktesystems vorgenommen werden. In der Petition wird zudem angemerkt, dass eine "Verschärfung des Punkteregimes" Berufskraftfahrer existenziell gefährde, da diese schneller ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Der Petitionsausschuss kommt hingegen zu der Feststellung, dass das herkömmliche Mehrfachtäter-Punktesystem für den Bürger insbesondere aufgrund der komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen schwer nachvollziehbar gewesen sei. Außerdem habe es bei den Fahrerlaubnisbehörden sowie den Gerichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Auslegungsschwierigkeiten geführt. Das neue System führe hingegen durch den Verzicht auf die komplizierten Tilgungsregelungen und die Vereinfachung durch die Schaffung eines Kategoriensystems mit ein, zwei und drei Punkten zu transparenteren Regelungen und einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Auch die Befürchtung, die neuen Regeln gefährdeten berufliche Vielfahrer in ihrer Existenz, wird vom Petitionsausschuss nicht geteilt. Richtig sei vielmehr, dass eine Reihe verkehrsgefährdender Verstöße möglicherweise rascher zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt als zuvor. Dies sei jedoch nicht die zwingende Folge für Berufskraftfahrer, sondern die im Sinne der Verkehrssicherheit beabsichtigte Sanktion für Verkehrsteilnehmer, die wiederholt die Verkehrssicherheit und damit mittelbar oder unmittelbar Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Besonders Vielfahrer dürften nach Einschätzung des Petitionsausschusses ein hohes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, heißt es in der Begründung.

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2. Regierung: Keine Erfassung nach Berufen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und im Bundesnachrichtendienst (BND) werden laut Bundesregierung keine Personen gezielt wegen ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalist, Arzt oder Rechtsanwalt erfasst. Sie würden vielmehr im BfV und BND erfasst, "wenn sie in Erfüllung des jeweiligen gesetzlichen Auftrags beobachtungswürdig sind", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/318). Eine statistische Erfassung der vom BfV und BND gespeicherten Personen nach ihrer beruflichen Tätigkeit erfolge nicht.

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3. Regierung: Kein racial profiling

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat bekräftigt, dass sogenanntes "'racial profiling' im Sinne der Durchführung polizeilicher Maßnahmen allein aufgrund der äußeren Erscheinung von Personen rechtswidrig ist und durch die Bundespolizei nicht vorgenommen wird". In ihrer Antwort (18/453) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/323) verweist die Regierung darauf, dass die Menschenrechte sowie die Verhütung von Rassismus und Rassendiskriminierung "integraler Bestandteil verschiedener Fach- und Rechtsgebiete bereits während der bundespolizeilichen Ausbildung" seien. Darüber hinaus werde "durch praxisbezogene Aus- und Fortbildung die rechtskonforme Anwendung der Befugnisnormen sichergestellt". Die Beamten der Bundespolizei seien sich deshalb generell der Bedeutung diskriminierungsfreien Handelns bewusst.

In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Fraktion geschrieben, in der Öffentlichkeit werde "wiederholt die Problematik erörtert, dass sich die Bundespolizei bei anlasslosen Kontrollen der Methode des so genannten racial profiling bediene, also Menschen vorzugsweise aufgrund ihres Aussehens und ihrer (angenommenen) ethnischen beziehungsweise nationalen Herkunft kontrolliere". In der Antwort der Bundesregierung heißt es, "aufgrund der Formulierung der Vorbemerkung sowie mehreren Fragen" entstehe "der Eindruck, die Fragesteller unterstellten der Bundespolizei, dass im Rahmen lageabhängiger Befragungen 'rassistische' Verfahrensweisen durch diskriminierendes profiling angewandt beziehungsweise geduldet würden". Gegen einen "solchen pauschalen Vorwurf" verwahre sich die Bundesregierung ausdrücklich.

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4. Elektronisches Ein- und Ausreiseregister

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Pläne der Europäischen Union für ein elektronisches Ein- und Ausreiseregister" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/455) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/455). Wie die Fragesteller darin schreiben, hat die Europäische Kommission Ende Februar vergangenen Jahres "das so genannte smart border package, das heißt Vorschläge für eine umfassende elektronische Grenzüberwachung mithilfe biometrischer Daten vorgelegt". Das Maßnahmenpaket enthalte "den Plan für ein Ein- und Ausreiseregister (Entry/Exit System, EES), mit dem alle Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen elektronisch erfasst werden sollen, ein Programm für registrierte Reisende (Registered Traveller Programme, RTP), das automatisierte biometrische Grenzkontrollen und schnellere Einreisen für (auf freiwilliger Basis) vorab überprüfte Reisende bringen soll, und hieraus resultierende Änderungen des EU-Grenzkodex". Die Gesamtkosten für EES und RTP beliefen sich nach der ersten Kommissionsplanung auf 1,1 Milliarden Euro.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist die EU-Kommission "Bitten der Mitgliedstaaten nach einer detaillierten Darstellung der Kosten des Smart Borders Pakets und ihrer Verteilung auf den EU-Haushalt und gegebenenfalls die nationalen Haushalte" bislang nicht nachgekommen. Eine Bewertung der Tragfähigkeit der von der Kommission in ihrer Folgenabschätzung vorgenommenen Kostenkalkulation sei der Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen nicht möglich. Sie berücksichtige das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Vorhabens bei den Beratungen "in besonderer Weise".

Weiter schreibt die Bundesregierung, die Mitgliedstaaten seien sich einig, "dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Systeme angemessen sein muss". Einige Mitgliedstaaten hätten Zweifel geäußert, "ob dies bei dem derzeit vorliegenden Verordnungsvorschlag der Kommission zum EES gewährleistet ist". Dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden müsse, werde von Deutschland, aber auch von anderen Mitgliedstaaten, immer wieder betont.

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5. Förderung von Batteriesystemen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Zukunft des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme zur Speicherung von Solarstrom geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/431). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, inwiefern das Speicherförderungsprogramm unmittelbar von der Kürzung der mittel für das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien betroffen ist. Gefragt wird außerdem, ob es Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Programms gebe.

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6. Umweltprobleme bei Braunkohle im Kosovo

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Inwieweit die Bundesregierung das Braunkohlekraftwerksprojekt Kosovo C unterstützt, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/521) erfahren. Die Anfrage bezieht sich auf die Absicht der Weltbank und der Regierung des Kosovo, das alte Kraftwerk Kosovo A durch eine neue Anlage zu ersetzen.

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7. Netzagentur berichtet über Anreizregulierung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesnetzagentur hat einen Bericht zu den Erfahrungen mit der Anreizregulierung erstellt, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/536) vorgelegt hat. Darin heißt es unter anderem, die in der Anreizregulierungsverordnung angelegten Prozesse seien seitens der Bundesnetzagentur und der Netzbetreiber insgesamt operativ gut beherrschbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 089 - 19. Februar 2014 - 10:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2014