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BUNDESTAG/4266: Heute im Bundestag Nr. 131 - 17.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 131
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 17. März 2014 Redaktionsschluss: 14:40 Uhr

1. Fraktion Die Linke gegen Pkw-Maut
2. Linke will Dispozinsen deckeln
3. Mehr Transparenz in der IAEO
4. Europäische Klima- und Energieziele
5. Ausbau der B 4 unter der Lupe



1. Fraktion Die Linke gegen Pkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Der Deutsche Bundestag soll die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ablehnen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/806), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Zudem soll die Bundesregierung alle Planungen für eine Abgabe von Pkw zur Nutzung der Bundesfernstraßen als Maut oder Vignette sofort einstellen, heißt es weiter.

Eine Pkw-Maut oder eine Vignette für Personenkraftwagen zur Nutzung des deutschen Autobahnnetzes, des Netzes aller Bundesfernstraßen oder des gesamten Straßennetzes ist weder erforderlich noch sinnvoll, schreibt die Fraktion zur Begründung. Hintergrund der Forderungen nach einer entsprechenden Einführung sei die angebliche Unterfinanzierung des Straßenbaus. Dies überzeuge aber nicht, da der Staat aus dem Straßenverkehr durch die Mineralölsteuer, die Mehrwertsteuer auf diese sowie die Kfz-Steuer fast 50 Milliarden Euro jährliche Steuereinnahmen erziele. Diese Zahlen würden deutlich machen, dass die Einnahmen aus diesem Bereich grundsätzlich mehr als ausreichend seien, um die Kosten zu decken, heißt es in dem Antrag.

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2. Linke will Dispozinsen deckeln

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/KOS) Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite wie auch für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. In einem Antrag (18/807) mit der Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung heißt es zur Begründung, angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite "ungerechtfertigt" und trügen zu "Verschuldungsspiralen" bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.

Von einem "Dispokredit" spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem "Überziehungskredit", wenn ein Konto in einem "geduldeten Rahmen" überzogen wird. Die Linke kritisiert, dass viele Geldinstitute noch einmal fünf Prozent auf den bereits hohen Dispozins aufschlagen würden. Die Fraktion verweist auf Berechnungen der Stiftung Warentest, wonach 2013 der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe, der oberste Überziehungszins sogar bei 22,5 Prozent. "Für eingeräumte und geduldete Kredite müssen die gleichen Konditionen gelten", wird in dem Antrag betont. Diese Kredite gehörten zu den teuersten Krediten, obwohl sie für Banken angesichts einer extrem niedrigen Ausfallquote von höchstens 0,3 Prozent nur ein geringes Risiko darstellten. Aus Sicht der Linken sind Dispo- und Überziehungskredite für die Geldinstitute ein "profitables Geschäft". Die Banken reichten die billigen Kredite, die sie bei der EZB bekämen, nicht an die Verbraucher weiter, was besonders bei den teuren Dispo- und Überziehungskredite der Fall sei. Die Geldinstitute nutzten Dispokredite häufig zur Querfinanzierung anderer Leistungen und Kosten oder zur Gewinnsteigerung, beklagt die Fraktion.

Nach Angaben im Antrag hat fast jeder fünfte Deutsche sein Konto überzogen, wobei u. a. Arbeitslose und Niedrigverdiener besonders oft auf Dispo- und Überziehungskredite zurückgreifen müssten. Viele Verbraucher seien "finanziell nicht in der Lage, zeitnah aus dem Dispokredit herauszukommen". Es drohe eine weitere Verschuldung von immer mehr Privathaushalten, denen kein Ausweg aus der Verschuldungsspirale aufgezeigt werde.

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3. Mehr Transparenz in der IAEO

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Mehr Transparenz im Umgang mit der Veröffentlichung von Daten und Zahlen bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/772). Nach Ansicht der Fraktion soll die IAEO ein Peer-Review-Verfahren anstoßen, das konkrete Kriterien für die Geheimhaltung von Informationen entwickelt. In diesen Prozess sollten die IAEO-Mitgliedstaaten, unabhängige Experten sowie Interessenvertreter aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft mit einbezogen werden.

Die Fraktion kritisiert, dass die IAEO offenbar mit den Präfekturen Fukushima und Fukui sowie der Medizinischen Fakultät von Fukushima Verträge ausgehandelt habe, die eine gegenseitige Geheimhaltung zu bestimmten Informationen garantierten, wenn dies eine der Parteien wünsche. Bei dem Vertrag mit der Medizinischen Fakultät sei es dabei unter anderem um Daten zur Gesundheitserhebung in der Präfektur gegangen. Mit der Präfektur Fukushima habe die IAEO unter anderem Geheimhaltung zum Verfahren bei der Atommüllentsorgung ausgehandelt.

Nach Ansicht der Abgeordneten werde durch die Geheimhaltung der betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit genommen, sich uneingeschränkt zu informieren und dementsprechend handeln und auch schützen zu können. Gerade im Fall einer nuklearen Katastrophe mit ihren ungeheuerlichen Auswirkungen, sollte deswegen größtmögliche Transparenz die Norm und nicht die Ausnahme sein, heißt es in ihrem Antrag.

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4. Europäische Klima- und Energieziele

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Energie- und Klimaziele der EU für das Jahr 2030 für eine Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ein. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/739) auf eine Kleine Antwort (18/638) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem hält die Regierung ein verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien von 30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 für erforderlich. Dies sei konsistent mit den langfristigen Klimazielen der EU und geeignet, eine EU-interne Minderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in Höhe von

mindestens 80 Prozent zu erreichen. Außerdem, schreibt sie weiter, setze sie sich für eine EU-interne Reduktion von Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030 ein. Diese Minderung sei grundsätzlich geeignet, eine EU-interne Minderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in Höhe von mindestens 80 Prozent zu erreichen. Außerdem sei dies ein positives Signal für die Verhandlungen zum neuen Klimaschutzabkommen in Paris im Jahr 2015.

Ein verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien sei wichtig, da es einen verlässlichen und vorhersehbaren Rahmen setze, der es ermögliche, die Herausforderungen gemeinsam und koordiniert anzugehen, heißt es in der Antwort weiter. Es verbessere zudem die Konsistenz zwischen europäischem Emissionshandel und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung führe auf verschiedenen Ebenen eine Vielzahl von Gesprächen, um einen frühzeitigen Abschluss eines ambitionierten Klima- und Energierahmens für das Jahr 2030 sicherzustellen.

Deutschland habe sich ambitionierte verbindliche nationale Ausbauziele im Bereich erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 und darüber hinaus gesetzt, betont die Bundesregierung. An diesen nationalen Zielen halte sie fest. Die Energiewende sei jedoch kein autarkes Projekt. Der Umbau der Energieversorgung führe zu Herausforderungen, die im europäischen Verbund gelöst werden sollten. In diesem Zusammenhang sei ein "gemeinsames Verständnis in Europa über die Richtung unserer Energiepolitik zentral, auch wenn nicht jeder Mitgliedstaat dabei genau den gleichen Weg gehen" werde, schreibt die Bundesregierung.

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5. Ausbau der B 4 unter der Lupe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 des Ausbaus der B 4 in Niedersachsen als Alternative zur A 39 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/805). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob nach ihrer Einschätzung ein Ausbau der B 4 kapazitätserweiternd und damit Gegenstand der Bedarfsplanung durch den Bund ist und wie sie den Ausbau der B 4 als Alternative zur A 39 angesichts des Kriteriums der Kapazitätserweiterung bewertet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 131 - 17. März 2014 - 14:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2014