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BUNDESTAG/4289: Heute im Bundestag Nr. 154 - 25.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 154
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. März 2014 Redaktionsschluss: 15:00 Uhr

1. Rentenpaket erreicht den Bundestag
2. Fleischbranche ins Entsendegesetz
3. Kontoeröffnungen für Flüchtlinge
4. Mord in Paris an drei Kurdinnen
5. Kältemittel R1234yf in Autoklimaanlagen
6. Nationales Programm zum Hochwasserschutz



1. Rentenpaket erreicht den Bundestag

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die seit Wochen diskutierten Pläne der Bundesregierung für weitreichende Änderungen von Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen nun auch dem Bundestag als Drucksache vor. Mit dem Gesetzentwurf (18/909) plant die Regierung einen Ausbau der Leistungen auf verschiedenen Ebenen.

Erstens sollen langjährig Versicherte unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. "Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit." Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten "kurzzeitiger, arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen" in der Erwerbsbiografie. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen wurde, sollen dagegen außen vor bleiben. Im Entwurf heißt es dazu zur Begründung, dass Leistungen mit einem Fürsorgecharakter wie das ALG II aus allgemeinen Steuermitteln finanziert würden und nicht auf eigener Beitragsleistung beruhen. Für den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente sei es außerdem unerheblich, dass das reguläre, einjährige Arbeitslosengeld auch direkt vor dem Renteneintritt bezogen werden kann. Dies bedeute keine Rückkehr in der Frühverrentungspolitik der Vergangenheit, eine Zunahme älterer Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld sei nicht zu erwarten, schreibt die Regierung. Bestehende Regelungen im Recht der Arbeitsförderung wie Sperrzeiten und finanzielle Einbußen würden Fälle einer absichtlich herbeigeführten Arbeitslosigkeit ausreichend sanktionieren, heißt es in dem Entwurf. Da auch bei der abschlagsfreien Rente die "demografischen Entwicklungen" nicht unbeachtet bleiben könnten, ist es nötig, die Altersgrenze schrittweise wieder auf 65 Jahre anzuheben. Laut Entwurf soll deshalb bei Versicherten ab Geburtsjahrgang 1953 diese Anhebung bereits starten, so dass ab Geburtsjahrgang 1964 wieder die Altersgrenze von 65 Jahren gelten soll.

Zweitens plant die Regierung, die Erziehungsleistung von Eltern von vor 1992 geborenen Kindern stärker als bisher in der Rentenberechnung anzuerkennen. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten werden um zwölf Monate auf dann insgesamt zwei Jahre erhöht. Für nach 1992 geborene Kinder werden wie bisher drei Jahre angerechnet.

Zu dem Maßnahmebündel gehört außerdem eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Die Zurechnungszeit wird von heute 60 Jahren auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben. "Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten." Außerdem werde auch die Bewertung der Zurechnungszeit verbessert, weil sich künftig die letzten vier Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Bewertung auswirken können (zum Beispiel durch gesundheitsbedingte Teilzeitbeschäftigung), schreibt die Bundesregierung.

In einem vierten Komplex plant die Regierung die Anhebung des Reha-Deckels durch die Anpassung der Reha-Leistungen an die demografische Entwicklung. Der dafür nötige finanzielle Mehrbedarf sei jedoch derzeit nicht ermittelt und könne deshalb nicht berechnet werden, heißt es in dem Entwurf.

Aus diesem geht weiter hervor, dass sich der Bund ab 2019 mit zusätzlichen Mitteln, die sich bis 2022 stufenweise auf rund zwei Milliarden Euro jährlich erhöhen, an der Finanzierung der "nicht beitragsgedeckten Leistungen einschließlich der Leistungen für Kindererziehung" beteiligt. Die damit einhergehende stabilisierende Wirkung auf den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung stärke die Generationengerechtigkeit und die finanzielle Tragfähigkeit der Rentenversicherung, gibt sich die Bundesregierung optimistisch. Sie geht davon aus, dass der Beitragssatz bis 2018 bei 18,9 Prozent konstant bleibt und sich dann 2019 auf 19,7 Prozent erhöht, um dann bis 2030 auf 22 Prozent zu steigen.

Am 3. April wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Rentenpaket der Bundesregierung befassen.

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2. Fleischbranche ins Entsendegesetz

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Fleischbranche soll nach dem Willen der Bundesregierung "unverzüglich" in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) aufgenommen werden. Dazu hat die Regierung nun einen Gesetzentwurf (18/910) vorgelegt. Zur Begründung führt sie an, dass in der Fleischbranche mit ihren oft hohen körperlichen Belastungen die Arbeitsbedingungen auch aufgrund bislang nur eingeschränkt vorhandener Tarifstrukturen bisher nicht angemessen gewesen seien. Dies gelte insbesondere auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Anfang Januar 2014 sei erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischbranche abgeschlossen worden. Auf der Basis des AentG könne der neue Tarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche ausgedehnt werden, schreibt die Bundesregierung.

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3. Kontoeröffnungen für Flüchtlinge

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen". In einem Antrag (18/905) verweisen die Abgeordneten darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten der Geduldeten könnten ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG) verlange. Lege in Deutschland ein Mensch mit einer ausländerrechtlichen Duldung die Bescheinigung einer Bank mit dem Formular zur Kontoeröffnung vor, müsse dieser Antrag aufgrund der Bestimmungen des GWG abgelehnt werden.

"Die Folgen eines Lebens ohne Konto sind dramatisch, denn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Existenz eines Kontos notwendig", heißt es in der Vorlage weiter. Daher soll das Bundesinnenministerium nach dem Willen der Fraktion per Rechtsverordnung bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen gemäß Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes "geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind".

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4. Mord in Paris an drei Kurdinnen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Ermordung von drei Kurdinnen in Paris im Januar 2013 geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/827) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/675). Wie die Regierung darin schreibt, wurden am 9. Januar 2013 "in den Räumen eines Pariser Kurdistan-Informationsbüros drei weibliche Personen, die dem PKK-Umfeld zugerechnet werden, ermordet". Ein Tatverdächtiger befinde sich in französischer Untersuchungshaft. Er habe sich vorübergehend auch in Deutschland aufgehalten.

Zu den persönlichen Hintergründen des Tatverdächtigen, seiner Motivation oder seiner politischen Gesinnung liegen der Bundesregierung laut Vorlage keine Erkenntnisse vor. Weiter heißt es in der Antwort, die französischen und die deutschen Sicherheitsbehörden stünden "bezüglich der Tötungen in Paris" in einem ständigen Austausch und arbeiteten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen.

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5. Kältemittel R1234yf in Autoklimaanlagen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Das umstrittene Autoklimaanlagen-Kältemittel R1234yf ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/867) der Fraktion Die Linke. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, zu welchen Ergebnissen die deutschen Behörden bei ihrer Bewertung von R1234yf im Rahmen ihrer Untersuchungen für das REACH-Verfahren (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) gekommen seien. Außerdem wollen sie erfahren, wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge zum Stichtag 28. Februar 2014 das Kältemittel enthielten.

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6. Nationales Programm zum Hochwasserschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Pläne von Bund und Ländern für ein nationales Hochwasserschutzprogramm sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/748) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wann sie ein solches Programm vorlegen wolle, wie die Maßnahmen finanziert werden sollen und zu welchem Anteil sich die Bundesregierung an der Finanzierung beteiligen wolle. Außerdem fragt sie, welche Vorschläge für Maßnahmen der Bundesregierung bekannt seien, die zum länderübergreifenden Hochwasserschutz beitragen könnten und die in das nationale Hochwasserschutzprogramm aufgenommen werden sollen.

Die Fraktion argumentiert, dass das Jahrhunderthochwasser im Jahr 2013 deutlich gezeigt habe, dass Hochwasserkatastrophen nicht an Ländergrenzen halt machen. Dies habe die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Hochwasserschutzes deutlich gemacht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 154 - 25. März 2014 - 15:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2014