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BUNDESTAG/4356: Heute im Bundestag Nr. 220 - 30.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 220
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. April 2014 Redaktionsschluss: 11:30 Uhr

1. Russen können DEA kaufen
2. Abkommen mit USA zur Verbrechensbekämpfung
3. Auswertung digitaler Datenträger
4. "Zukunft des Optionszwangs"
5. Tod des V-Manns "Corelli" thematisiert



1. Russen können DEA kaufen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die von der Europäischen Union bisher beschlossenen Sanktionsmaßnahmen gegen Russland stehen einem eventuellen Verkauf des RWE-Gas- und Öltochterunternehmens DEA am die LetterOne-Gruppe nicht entgegen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/961). Nach Angaben der Fraktion wird die LetterOne-Gruppe von dem russischen Oligarchen Michail Friedmann geführt. Die Bundesrepublik Deutschland sei grundsätzlich offen für Investitionen aus dem Ausland, auch im Energiebereich, "solange keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Sinne des Außenwirtschaftsrechts oder Verstöße gegen geltendes Recht angenommen werden können", heißt es in der Antwort weiter.

Zur Möglichkeit eines sektorübergreifenden Prüfverfahrens nach der Außenwirtschaftsverordnung heißt es in der Antwort, der Anwendungsbereich für eine solche Prüfung sei nur eröffnet, wenn es sich bei den ausländischen Investoren nicht um in der EU ansässige Unternehmen handelt. Der Erwerb von DEA solle durch eine Investmentgesellschaft in Luxemburg erfolgen, die bereits im Telekommunikationsmarkt investiert habe und jetzt und im Energiebereich investieren wolle. "Demnach besteht voraussichtlich keine Möglichkeit für eine Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht von Amts wegen, da es keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Gestaltung oder ein Umgehungsgeschäft gibt. Im Übrigen bestehen nach jetzigem Kenntnisstand für eine Prüfung von Amts wegen keine Anzeichen einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, weil eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit durch das Erwerbsvorhaben nicht zu erwarten ist", schreibt die Bundesregierung. Auch die komplette Übernahme der bisher gemeinschaftlich von Wintershall und Gazprom betriebenen Gasspeicher durch Gazprom bezeichnet die Bundesregierung als eine in erster Linie unternehmerische Entscheidung: "Die Speicher (in Rehden und Jemgum) unterliegen deutschem Recht, so dass durch die Übernahme die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt wird."

Zur Abhängigkeit von Energielieferungen vor allem aus Russland heißt es in der Antwort, die Diversifizierung von Bezugsquellen und Transportrouten werde bereits seit Jahrzehnten in Deutschland verfolgt. So werde mit der geplanten Transadriatischen Gaspipeline ab 2018/19 der südliche Korridor für die europäische Gasversorgung geöffnet. Auch könne verstärkt verflüssigtes Erdgas (LNG) aus Afrika, den USA und aus Kanada über LNB-Terminals in Belgien und den Niederlanden bezogen werden. "Insbesondere die östlichen Mitgliedstaaten investieren verstärkt in eigene Terminals, um ihre Unabhängigkeit von russischem Gas zu erhöhen", berichtet die Bundesregierung, stellt aber auch fest: "Deutschland und die EU insgesamt sind in hohem Maße auf Erdgasimporte aus Drittstaaten wie Russland und Norwegen angewiesen. Auch ist eine kurzfristige Substitution von Erdgas als Energieträger nicht möglich."

Zu den aus Russland importierten Erdgasmengen wird berichtet, dass deren Anteil an den gesamten deutschen Erdgasimporten mit 36,1 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2012 39,3 Prozent betragen habe. 2009 waren es erst 32,7 Milliarden Kubikmeter (34,2 Prozent). Mit rund 31,4 MillionenTonnen kamen im vergangenen Jahr 33,8 Prozent des von Deutschland importierten Rohöls aus Russland. Außerdem wurden im vergangenen Jahr 11,8 Millionen Tonnen Steinkohle und Steinkohlenbriketts aus Russland importiert, was 26,3 Prozent der Gesamtimporte waren.

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2. Abkommen mit USA zur Verbrechensbekämpfung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Umsetzung des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1037). Wie die Fraktion darin schrieb, sieht das 2008 unterzeichnete Abkommen automatisierte Abfragen der nationalen Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu Zwecken der Verfolgung "schwerwiegender Kriminalität" vor. In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob inzwischen die Einzelheiten der technischen Ausgestaltung für den automatisierten Abruf von daktyloskopischen Daten geregelt sind. Das sogenannte Administrative and Technical Implementation Agreement sei am 25. Juni 2012 gezeichnet worden. Die Einzelheiten der technischen Ausgestaltung für den automatisierten Abruf von DNA-Profilen sind laut Antwort noch nicht geregelt.

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3. Auswertung digitaler Datenträger

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter digitaler Datenträger im Bereich der Polizeien des Bundes und beim Zoll ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/963). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Ermittlungsbehörden "bedingt durch die stark wachsende Anzahl der Programme und Applikationen zum Beispiel durch die zunehmende Verbreitung und Nutzung von Smartphones" mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Grundsätzlich seien die Sicherheitsbehörden des Bundes in der Lage, den damit verbundenen Anstieg der Datenmenge, -qualität und Komplexität der Datenstrukturen zu bewältigen. Für die Aufgabenerledigung werde bei Bedarf qualifiziertes Personal eingestellt und im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen weiter qualifiziert. Technische Komponenten werden laut Bundesregierung der technischen Entwicklung entsprechend angepasst.

In einzelnen besonders umfangreichen Verfahren beziehungsweise in Fällen, in denen zwischen verschiedenen Verfahren priorisiert werden muss, kann es aus einer Reihe von Gründen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, heißt es in der Antwort weiter. Zur Frage nach der Dauer der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger im Bundeskriminalamt (BKA) verweist die Regierung darauf, dass das BKA keine Statistiken über die Dauer der Auswertung von Datenträgern führe. Beginn und Dauer einer forensischen Untersuchung, inklusive der Vorarbeiten für die inhaltliche Datenträgerauswertung, hingen "von zahlreichen Faktoren wie zum Beispiel der Priorisierung der Aufgaben in einer Arbeitseinheit, dem Umfang und dem Volumen der sichergestellten Datenträger ab".

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, haben im Zeitraum von 2009 bis 2013 das BKA neun Aufträge und der Zollfahndungsdienst sechs Aufträge zu digitalen Ermittlungen an Dritte vergeben. Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um die Wiederherstellung von Festplatten. Ferner schreibt die Regierung, Gründe für die Beauftragung von IT-Forensik-Dienstleistungen an Dritte seien eine punktuell hohe Auslastung der polizeilichen Serviceeinheiten und die Vermeidung langer Bearbeitungszeiten für die forensische Aufbereitung sichergestellter Beweismittel.

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4. "Zukunft des Optionszwangs"

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Zukunft des Optionszwangs" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1206). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zufolge der sogenannte Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht "für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" künftig entfallen soll. Ende März hätten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) "auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der im Grundsatz das Fortbestehen des Optionszwangs vorsieht", schreiben die Fragesteller weiter. Wissen wollen sie unter anderem, welche sachlichen Gründe nach Ansicht der Bundesregierung "die grundsätzliche Beibehaltung des Optionszwangs bei einem Aufenthalt in Deutschland von weniger als acht Jahren beziehungsweise einem Schulbesuch in Deutschland von weniger als sechs Jahren gegenüber einer längeren Dauer des Aufenthalts beziehungsweise Schulbesuchs" rechtfertigen. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

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5. Tod des V-Manns "Corelli" thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Der Tod des V-Manns 'Corelli'" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1237). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wann genau und unter welchen Umständen Thomas R. starb und was nach bisherigen Erkenntnissen die Todesursache war. Auch will sie unter anderem wissen, wie die Bundesregierung "die - jetzt für die Öffentlichkeit neu aufgetauchte - CD mit dem Titel 'NSU/NSDAP'" beurteilt, die zahlreiche Fotos von Thomas R. enthalte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 220 - 30. April 2014 - 11:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2014