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BUNDESTAG/4372: Heute im Bundestag Nr. 236 - 07.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 236
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. Mai 2014 Redaktionsschluss: 15:10 Uhr

1. Auftraggeber sollen schneller zahlen
2. Hilfe für syrische Flüchtlinge angemahnt



1. Auftraggeber sollen schneller zahlen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Ein "rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben" schaffen, um die "Kultur der unverzüglichen Zahlung" zu fördern: Mit diesen Worten beschreibt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1309) das Anliegen, private Unternehmen und staatliche Auftraggeber zu veranlassen, ihre Rechnungen für die Leistungserbringung durch Auftragnehmer rascher zu begleichen. Erreichen will die Vorlage dieses Ziel vor allem durch höhere Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen. "Mit dem Gesetz soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden", kommentiert Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die Initiative. "Eine bessere Zahlungsmoral stärkt die Liquidität und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen", meint der SPD-Politiker.

In ihrem Gesetzentwurf betont die Regierung, dass für private Firmen wie öffentliche Auftraggeber eigentlich die Pflicht besteht, Rechnungen sofort zu begleichen. Allerdings können Unternehmer und staatliche Einrichtungen bestimmte Zahlungsfristen vereinbaren. Werden solche Termine nicht eingehalten, so sollen Auftraggeber in Zukunft stärker zur Kasse gebeten werden: Zur Abschreckung wird der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Zudem will die Regierung im Falle eines Zahlungsverzugs Gläubigern das Recht einräumen, von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben.

Überdies begrenzt die Gesetzesvorlage den Spielraum beider Seiten, die Pflicht zur sofortigen Begleichung von Rechnungen zu unterlaufen, indem Zahlungsfristen beliebig weit hinausgeschoben werden. Insofern spricht der Entwurf von einer Einschränkung der Vertragsfreiheit in diesem Punkt.

So sollen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und deshalb unwirksam sein. Von diesem Prinzip soll nur abgewichen werden können, wenn der Schuldner besondere Gründe für eine derart lange Zahlungsfrist anführen kann.

Rigider reglementiert werden auch Vereinbarungen zu Zahlungsfristen, die zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern unabhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden. Lässt sich ein privates Unternehmen einen Aufschub von mehr als zwei Monaten für die Begleichung der Rechnung gewähren, so soll eine solche Übereinkunft nur noch dann zulässig sein, wenn dies für den Gläubiger nicht "grob unbillig" ist. Handelt es sich um einen staatlichen Auftraggeber, so sind Zahlungsfristen, die über 60 Tage hinausreichen, künftig überhaupt nicht mehr erlaubt. Vereinbart eine öffentliche Instanz Termine mit einem Zahlungsaufschub zwischen einem Monat und 60 Tagen, soll dies nur gestattet sein, wenn dies "sachlich gerechtfertigt" ist.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung eine im Jahr 2011 vom EU-Parlament und vom EU-Ministerrat verabschiedete Brüsseler Richtlinie zur besseren Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in nationales Recht integrieren.

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2. Hilfe für syrische Flüchtlinge angemahnt

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dringen auf weitere Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Syrien. "Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland sollten ihre humanitäre Hilfe weiter intensivieren", heißt es in einem der Antrag der beiden Fraktionen (18/1333), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die deutschen Sondermittel für humanitäre Hilfe und Krisenbewältigung in Syrien und in der Region "bis zu Beendigung der derzeit dramatischen Situation zu verstetigen und gegebenenfalls im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erhöhen".

Auch soll die Regierung nach dem Willen der Koalition auf die anderen EU-Staaten einwirken, ebenfalls deutlich mehr Gelder für die humanitäre Unterstützung in der Region zu verwenden. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch die anderen Länder der Europäischen Union deutlich mehr syrische Flüchtlinge außerhalb des Asylsystems aufnehmen. "Die EU-Kommission sollte bis zum Sommer eine Syrien-Flüchtlings-Konferenz einberufen, auf der sich alle EU-Mitgliedsstaaten auf konkrete Zahlen und Verfahren zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge einigen", heißt es in dem Antrag weiter.

In der Begründung verweisen die Fraktionen darauf, dass es in Syrien nach Angaben der Vereinten Nationen derzeit 6,5 bis 7,6 Millionen Binnenflüchtlinge gebe; 9,3 Millionen Menschen seien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Hinzu kämen 2,4 Millionen syrische Flüchtlinge, die in den Nachbarländern registriert sind, sowie hunderttausende nicht-registrierte Flüchtlinge aus Syrien.

Deutschland stelle allein durch Programme des Bundes etwa zwei Drittel aller Plätze im Rahmen von Aufnahmeprogrammen von Staaten außerhalb der Krisenregion bereit, heißt es in der Vorlage weiter. Im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme mit insgesamt 10.000 Plätzen seien rund 7.700 Flüchtlinge zur Aufnahme in Deutschland identifiziert worden; tatsächlich eingereist seien bisher zirka 5.000. Zu den Kontingentflüchtlingen komme noch eine steigende Zahl von Asylantragsstellern aus Syrien. Seit 2011 bestehe ein Abschiebestopp nach Syrien.

"Seit Beginn der Syrien-Krise hat sich die syrische Wohnbevölkerung in Deutschland von rund 30.000 Personen auf gut 65.000 Personen mehr als verdoppelt", argumentieren die beiden Fraktionen. Mit Ausnahme von Schweden, das ebenfalls einen hohen Zustrom von syrischen Flüchtlingen zu verzeichnen habe, müsse die Aufnahmebereitschaft der anderen EU-Mitgliedstaaten "als noch gering bezeichnet werden". Die Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Unterstützung der Anrainerstaaten im Rahmen der Aufnahme und Betreuung der Flüchtlinge seien deutlich zu erhöhen. Jede Unterstützung vor Ort wirke effektiver und komme im Ergebnis einer viel höheren Zahl an Flüchtlingen zugute.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 236 - 7. Mai 2014 - 15:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014