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BUNDESTAG/4436: Heute im Bundestag Nr. 301 - 04.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 301
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Juni 2014, Redaktionsschluss: 15.50 Uhr

1. Minister informierte über USA-Reise
2. EEG könnte den Nahverkehr verteuern
3. Kritik an strikter Anti-Drogen-Politik
4. Linke fordert Pille danach ohne Rezept
5. Schlachtung tragender Kühe vermeiden
6. Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe



1. Minister informierte über USA-Reise

Innenausschuss/

Berlin: (hib/STO) Die jüngste USA-Reise von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat am Mittwoch den Innenausschuss beschäftigt. Der Ressortchef informierte das Gremium über seine Gespräche, die er während seines Aufenthalts in den USA im vergangenen Monat unter anderem mit US-Heimatschutzminister Jeh Johnson und US-Justizminister Eric Holder geführt hatte. Weitere Gesprächspartner waren unter anderem John Podesta, Chefberater von US-Präsident Barack Obama für die digitale Agenda, sowie eine Runde von Vorstandsmitgliedern großer IT-Firmen, wie de Maizière erläuterte.

Zu den Themen seiner politischen Gesprächen gehörte dem Minister zufolge auch der NSA-Komplex. Dabei sei es auch um die Umsetzung der Ankündigungen Obamas in seiner Rede vom Januar zu den NSA-Aktivitäten gegangen. Hier sei die Gesetzgebung "unterwegs", berichtete de Maizière. Im Grundtenor zielt sie nach seinen Worten auf das europäische Modell zur Vorratsdatenspeicherung mit begrenzten Fristen und begrenztem Zugriff nach richterlicher Entscheidung ab, das die ehemalige EU-Richtlinie vorgesehen hatte. Dies wäre gegenüber der bisherigen Praxis eine "erhebliche Veränderung". Im Herbst werde Holder nach Deutschland kommen und erläutern, wie die Ankündigungen Obamas umgesetzt werden. Dabei werde es auch darum gehen, welche Regelungen für Betroffene gelten sollen, die keine US-amerikanischen Staatsbürger sind.

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich bei dem Minister, ob auch die Frage eines No-Spy-Abkommens Thema seiner Gespräche in den USA gewesen sei. Zudem wollte sie wissen, inwieweit Überlegungen, bei den Verhandlungen über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP auch das Thema Datenschutz zu behandeln, ein Gegenstand der Unterredungen gewesen seien.

Die SPD-Fraktion warf die Frage auf, in welchem Zeitraum die Umsetzung der Obama-Ankündigungen erfolgen solle. Ferner sprach die Fraktion das im Jahr 2012 geschlossene Fluggastdatenabkommen mit den USA an und verwies darauf, dass die nach sechs Monaten vorgesehene Anonymisierung von PNR-Daten in bestimmten Fällen "aufgehoben" werde.

Die Fraktion Die Linke fragte, ob die Verletzung der Integrität der Bundesbürger durch NSA-Aktivitäten in den Gesprächen des Ministers angesprochen worden sei. Zudem wollte sie wissen, worin eine Beschädigung der deutsch-amerikanischen Beziehungen bestünde, wenn der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden von dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Deutschland aussagen würde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass sie die bei de Maizières Gespräch mit den IT-Firmenvertretern geäußerte Auffassung teile, wonach Vertrauen im Internet eine "Währung" sei. Zugleich erkundigte sie sich, ob Snowden auch ein Thema der Gespräche des Bundesinnenministers in den USA gewesen sei.

De Maizière zufolge war der Ex-NSA-Mitarbeiter bei seinen Unterredungen kein großer Gesprächsgegenstand. Der Minister bekräftigte in seiner Replik unter anderem die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu einer Befragung Snowdens auf deutschem Boden. Er verwies zugleich auf das bestehende Auslieferungsabkommen sowie darauf, dass Snowden nach Auffassung der USA ein Straftäter sei.

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2. EEG könnte den Nahverkehr verteuern

Ausschuss für Wirtschaft und Energie/Öffentliche Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die dazu gehörende Besondere Ausgleichsregelung kann es zu Preiserhöhungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der von der Bundesregierung eingebrachten EEG-Novelle und die Ausgleichsregelung (18/1304, 18/1449, 18/1331), es seien Mehrkosten für die Schienenbahnen in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro zu erwarten. vzbv-Sprecher Holger Krawinkel erklärte, allein bei einem Unternehmen wie den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) bedeute dies zusätzliche Belastungen durch die höhere EEG-Umlage in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Zum Ausgleich müsste der Einzelfahrschein um zehn Cent teurer werden.

Mit dem Termin am Mittwoch setzte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie seine bereits am Montag begonnene Anhörung fort. Felix Christian Matthes (Öko-Institut), erklärte, die Regierung schaffe mit der Neuregelung ein "höchst komplexes System". Die Verschiebungen zwischen den Privilegierten, die von der Zahlung der EEG-Umlage entlastet würden, und den Nicht-Privilegierten seien aber gering und würden vermutlich nur auf die Änderungen für die Schienenbahnen zurückgehen. Die Wirkungen der Neuregelung seien in vielen Bereichen noch nicht absehbar. Insgesamt bescheinigte Matthes dem novellierten Privilegierungsmodell des EEG "eine geringe Zielgenauigkeit".

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) griff dieses Thema ebenfalls auf. BDI-Vertreter Carsten Rolle warnte vor noch nicht absehbaren Belastungen. Er plädierte dafür, bei der Berechnung der EEG-Umlage für die Industrie Leiharbeit in einem gewissen Umfang zu berücksichtigen. Auch Jörg Rothermel (Energieintensive Industrien) befürchtete durch die Neuregelungen bei der Leiharbeit negative Verschiebungen im gesamten System. Privilegierte Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Diese Belastung soll jedoch auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden. Bei der Berechnung der Wertschöpfung sollen nach den Plänen der Koalition unter anderem die Kosten von Leiharbeitern unberücksichtigt bleiben. Dies wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) positiv bewertet. DGB-Vertreterin Inge Lippert begrüßte in ihrer Stellungnahme, "dass die vorgelegte Regelung künftig eine Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Personalkosten für Leiharbeitsverhältnissen bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung vorsieht".

Sarah Rieseberg (Arepo Consult) erklärte in ihrer Stellungnahme, die Reform der Ausgleichsregelung werde nicht zur erwünschten Senkung der EEG-Umlage für Unternehmen und Verbraucher führen. Es werde vielmehr zu einer Umverteilung der Privilegien innerhalb der Gruppe der bisher bereits privilegierten Betriebe kommen. Die von der EU-Kommission erstellte Liste mit Branchen, für die es die Industrieprivilegien gibt, "scheint das Resultat eines intransparenten Verhandlungsprozesses zu sein".

Der Vertreter der Deutschen Energieagentur (dena), Stephan Kohler, verlangte eine stärkere Beteiligung von Photovoltaik-Anlagen an den Netzkosten. Im Bereich der Nieder- und Mittelspanungsnetze seien Ausbaukosten von 30 Milliarden Euro zu erwarten, die verursachergerecht aufgeteilt werden müssten. Die meisten dieser Kosten würden durch Photovoltaik-Anlagen verursacht. Eine Möglichkeit sei die Einführung einer Netzkostenpauschale. Außerdem sprach er sich für Vergünstigungen für mittelständische Zulieferbetreibe für Großbetriebe aus. Diese würden mit ihren Zulieferungen im internationalen Wettbewerb stehen und müssten von den EEG-Zahlungen entlastet werden.

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3. Kritik an strikter Anti-Drogen-Politik

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die restriktive Anti-Drogen-Politik vieler Staaten wird nach Ansicht der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dem Problem nicht gerecht. In einem Antrag (18/1613) an den Bundestag fordern die beiden Oppositionsfraktionen die Bundesregierung dazu auf, externe Experten mit einer Überprüfung der Verbotspolitik zu beauftragen und den politischen Entscheidern "wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen" zu unterbreiten.

Der maßgeblich von den USA ausgerufene "War on Drugs" werde in immer mehr Regionen kritisch hinterfragt, schreiben die Antragsteller. Insbesondere die "Gobal Commission on Drug Policy" setze sich für eine wissenschaftsbasierte Drogenpolitik und für ein Ende des Anti-Drogen-Kriegs ein. Durch den repressiven und mitunter auch militarisierten Ansatz würden Vorbeugung, Ursachenbekämpfung sowie der Schutz der Bevölkerung und der Menschenrechte vernachlässigt.

Der soziale Abstieg von Menschen mit einer Suchterkrankung, die Finanzierung der Organisierten Kriminalität, die Beschaffungskriminalität bis hin zur Übertragung von Infektionskrankheiten würden ganz selbstverständlich mit Drogenkonsum in Verbindung gebracht. Sie seien aber auch Folge der Prohibitionspolitik, nicht nur des Drogenkonsums selbst.

Es bestünden somit erhebliche Zweifel daran, dass das Betäubungsmittelrecht noch wirksam und verhältnismäßig sei. In Europa hätten unter anderem die Niederlande, Portugal, Tschechien und die Schweiz den Weg der Entkriminalisierung eingeschlagen. Portugal habe als erstes europäisches Land den Besitz von Drogen zum eigenen Gebrauch entkriminalisiert und damit große Erfolge erzielt.

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4. Linke fordert Pille danach ohne Rezept

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke setzt sich weiter dafür ein, die sogenannte "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Rezeptpflicht zu entlassen. In ihrem Antrag (18/1617) an den Bundestag weisen die Abgeordneten darauf hin, dass ein schneller Zugang zu dem Präparat dazu beitragen könne, ungewollte Schwangerschaften sowie Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Die Verschreibungspflicht sei aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu begründen und sollte daher aufgehoben werden.

In den meisten europäischen Ländern kann die "Pille danach" mit dem Wirkstoff LNG rezeptfrei in Apotheken gekauft werden. Die Bundesregierung lehnt eine Freigabe dieses Notfallmedikaments hingegen ab und stellt sich dabei auch gegen einen Beschluss des Bundesrates.

Der Sachverständigenausschuss im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Behörde selbst empfehlen, LNG aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da das Hormonmittel ausreichend getestet sei und praktisch keine unerwünschten Nebenwirkungen entfalte. Das Bundesgesundheitsministerium, die Unionsfraktion und auch ärztliche Fachverbände wollen an der Rezeptpflicht für die "Pille danach" jedoch festhalten. Sie argumentieren vor allem mit der wichtigen Beratung der Frauen, die nur von Ärzten so umfassend und vertraulich geleistet werden könne.

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5. Schlachtung tragender Kühe vermeiden

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Aus Sicht des Tierschutzes kann das Schlachten hochträchtiger Kühe nicht mehr hingenommen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1391) hervor. Allerdings, schränkt die Regierung ein, sei es nicht vermeidbar, dass tragende Tiere in Einzelfällen im Rahmen von Notschlachtungen oder Bestandsräumungen geschlachtet oder versehentlich der Schlachtung zugeführt werden, weil der Trächtigkeitsstatus falsch beurteilt wurde. Dennoch bestehe EU-weiter Regelungsbedarf und die Betäubungs- und Tötungsverfahren für Feten müssten in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung geändert werden. Wissenschaftliche Untersuchungen aus jüngerer Zeit hätten darauf hingewiesen, dass die Schlachtung trächtiger Tiere in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten kein Einzelphänomen sei. In einer Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 28. Oktober 2013 werde unter Bezugnahme auf verschiedene in Deutschland durchgeführte Untersuchungen und Befragungen der Anteil an trächtigen Tieren bei Rinderschlachtungen zwischen 0,2 bis 15 Prozent angegeben. Die Bundestierärztekammer gehe von etwa zehn Prozent aus, also rund 180 000 tragenden Rindern pro Jahr. Die unterschiedliche Methodik der Studien und Erhebungen lasse aus Sicht der Bundesregierung jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Situation für das gesamte Bundesgebiet zu. Repräsentative Daten zur Zahl der trächtig geschlachteten Kühe in Deutschland würden nicht vorliegen.

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6. Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Weiterentwickelung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung ist Ziel des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (18/1537) auf, einen Zeitplan für die geplante Neustrukturierung vorzulegen. Darüber hinaus soll unter anderem benannt werden, wer an der Reform beteiligt werden soll und ob Förderbereiche entfallen. Die GAK wird derzeit mit 600 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 400 Millionen Euro aus Mitteln der Bundesländer finanziert. Damit werden Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Küstenschutz und ländliche Räume gefördert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 301 - 4. Juni 2014 - 15.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014