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BUNDESTAG/4437: Heute im Bundestag Nr. 302 - 04.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 302
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Juni 2014, Redaktionsschluss: 16.40 Uhr

1. Drei Milliarden Euro-Lücke im Etat 2014
2. Vorstoß der Linken zum Graumarkt abgelehnt
3. Lob und Kritik für schnelles Zahlen
4. Informationen über Luftverkehrskonzept
5. Umsetzung der EU-Fischereipolitik
6. EU-weite Zulassung von Pflanzenschutzmitteln



1. Drei Milliarden Euro-Lücke im Etat 2014

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Im Bundeshaushalt 2014 klafft noch eine Lücke von mehr als drei Milliarden Euro. Dies bestätigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch Nachmittag bei den Beratungen des Etats 2014 des Bundesministeriums der Finanzen.

Diese Lücke gegenüber den Planungen entstehe durch Rückzahlungen bei der Brennelementesteuer in Höhe von 2,16 Milliarden Euro, erläuterte der Minister. Zudem sehe der Regierungsentwurf für dieses Jahr in diesem Bereich rund 800 Millionen an Steuereinnahmen vor, die nun ausfallen würden. Außerdem gebe es höhere Ausgaben durch den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst.

"Es ist nun Sache des Parlaments zu entscheiden, wie diese Lücke geschlossen werden kann", betonte Schäuble. Der Haushaltsausschuss wird am Donnerstag in seiner Bereinigungssitzung abschließend über den Etat 2014 beraten. Der Bundestag plant die Schlussberatungen in der Woche vom 23. bis 27. Juni, sodass der Haushalt 2014 am 1. Juli in Kraft treten kann.

Der Etat des Bundesfinanzministeriums passierte den Haushaltsausschuss ohne große Veränderungen. Lediglich die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit wurden um eine Million Euro auf vier Millionen Euro gesenkt. Bei der Beratungen wurde auch deutlich, dass wegen neuer Aufgaben (Kfz-Steuer, Überwachung des Mindestlohns) im Bundesfinanzministerium mehrere hundert Stellen neugeschaffen werden müssen.

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2. Vorstoß der Linken zum Graumarkt abgelehnt

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat einen Vorstoß der Linksfraktion zurückgewiesen, die verlangt hatte, den Grauen Kapitalmarkt umfassend zu regulieren und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht zu unterstellen. Das Gremium lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag (18/769) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Nur die Linksfraktion stimmte dafür.

Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchen soll. "Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelassen", schreibt die Fraktion. Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlieren. In der Sitzung nannte eine Sprecherin der Fraktion den Fall den Zusammenbruch der Windenergiefirma Prokon als Beispiel für den Verkauf solcher Finanzinstrumente. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen würden sich die Anleger auf die Suche nach vermeintlich attraktiven Anlagen machen, argumentierte die Linksfraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion setzte sich für Produkttransparenz und Finanzaufsicht ein. Kein Produkt und kein Anbieter dürfe unreguliert bleiben. Es seien zahlreiche Regulierungslücken in der Vergangenheit geschlossen worden, allerdings zeichne sich die Finanzbranche auch durch Ideenreichtum aus. Auch die SPD-Fraktion verwies auf die seit Beginn der Finanzkrise vorgenommene umfangreiche Regulierung. Es seien jedoch im Bereich des Grauen Kapitalmarktes Lücken geblieben, die die Koalition besonders zum besseren Schutz der Kleinanleger schließen wolle. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthält der Antrag viel Richtiges. Allerdings sei der von der Linksfraktion geforderte Finanz-TÜV schwer umsetzbar.

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3. Lob und Kritik für schnelles Zahlen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Anhörung)/

Berlin: (hib/KOS) Überwiegend auf Zustimmung bei den Sachverständigen stieß am Mittwochnachmittag bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz der Plan der Regierung, private Unternehmen und staatliche Auftraggeber zu verpflichten, die Rechnungen von Auftragnehmern schneller zu begleichen. Die "Kultur der unverzüglichen Zahlung" fördern will ein Gesetzentwurf (18/1309) über eine Erhöhung der Verzugszinsen und über eine Begrenzung von Zahlungsfristen. Philipp Mesenburg vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe appellierte an den Bundestag, das neue Gesetz, das die mittelständische Bauwirtschaft vor der Marktmacht großer Auftraggeber schütze, rasch zu verabschieden. Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland hingegen kritisierte, dass die Einschränkung von Zahlungsterminen zu Lasten des Lebensmittelhandels gehe.

Mit der Gesetzesvorlage will die Regierung eine EU-Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Zahlungsverzugs im nationalen Recht verankern. Überschreiten Auftraggeber Zahlungsfristen, so soll der Verzugszins künftig um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz steigen. Eingeschränkt werden soll die Möglichkeit, die eigentlich für Firmen und die öffentliche Hand bestehende Pflicht zur unverzüglichen Vergütung von Auftragnehmern zu umgehen, indem Auftraggeber und Auftragnehmer die Zahlungstermine lange hinausschieben. In Zukunft dürfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Prinzip keinen Zahlungsaufschub von mehr als einem Monat vorsehen, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen. Werden unabhängig von den AGB zwischen beiden Seiten individuell Termine vereinbart, so darf diese Frist bei privaten Unternehmen in der Regel höchstens 60 Tage und bei staatlichen Auftraggebern in der Regel nicht mehr als 30 Tage betragen.

Mesenburg erklärte, dass Zahlungsfristen häufig von den Auftraggebern diktiert würden. Auch Manja Schreiner vom Zentralverband des Deutschen Handwerks beklagte, dass sich große Auftraggeber gegenüber Auftragnehmern Vorteile verschaffen könnten. Carsten Henselek vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft monierte, dass große Auftraggeber zuweilen Zahlungstermine von drei Monaten gegen mittelständische Auftragnehmer durchsetzen könnten. Firmen könnten in Liquiditätsprobleme geraten, wenn sie ihrerseits Lieferanten zügig bezahlen müssten, sie selbst aber ihr Geld erst nach längerer Zeit erhielten.

Für Mesenburg ist die 30-Tage-Frist in den AGB das "Kernstück der Neuerung", die sich zugunsten des mittelständischen Baugewerbes positiv auswirken werde: "Das Gesetz wird helfen, den Zahlungsverzug wirkungsvoll zu begrenzen." Schreiner wandte sich gegen branchenspezifische Ausnahmen von der 30-Tage-Frist in den AGB, wie dies vom Bundesrat etwa für den Automobilsektor verlangt worden war. Auch Uwe Bock von der Industrie- und Handelskammer Leipzig begrüßte den Gesetzentwurf. Allerdings gab er zu bedenken, dass die Nennung eines 60-Tage-Limits in individuell ausgehandelten Verträgen dazu animieren könnte, solche Fristen auch auszuschöpfen. Bislang liege das durchschnittliche Zahlungsziel in Deutschland bei 24 Tagen. Bock und Henselek plädierten dafür, wie in den AGB auch in Individualvereinbarungen einen Zahlungsaufschub auf höchstens 30 Tage zu begrenzen.

Schröder und der Mainzer Rechtsprofessor Dirk Verse lehnten eine Beschränkung der Vertragsfreiheit beim Aushandeln von Zahlungsterminen ab. Bisher ermöglichten die AGB auf den Einzelfall abgestellte Vereinbarungen mit einem Aufschub von 30, 45 oder 60 Tagen, so Verse. Dieses Modell sei flexibel, aber nicht lax, Deutschland gehöre zu den EU-Ländern mit den kürzesten Zahlungszielen. Im Blick auf das neue 30-Tage-Limit in den AGB sagte der Wissenschaftler: "Die Vielfalt in der Wirtschaft lässt sich nicht über einen Kamm scheren." Schröder wies darauf hin, dass es im Lebensmittelhandel bis zum Verkauf einer Ware sehr lange dauern könne. Eine Aufteilung der mit der langen Verweildauer der Produkte verbundenen Kosten zwischen Lieferant und Auftraggeber mit Hilfe entsprechender Zahlungsfristen sei sinnvoll. Im Übrigen würden Auftragnehmer vom Kartellrecht vor der Marktmacht von Konzernen geschützt, so Schröder.

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4. Informationen über Luftverkehrskonzept

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Erstellung eines Nationalen Luftverkehrskonzepts will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1564) informieren. Dabei geht es der Fraktion vor allem um die Ergebnisse der Posch-Kommission "Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland". Die Abgeordneten wollen daher unter anderem von der Bundesregierung wissen, wie sie diese Ergebnisse Arbeitsgrundlage für die Ausarbeitung eines Nationalen Luftverkehrskonzepts sind.

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5. Umsetzung der EU-Fischereipolitik

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Zuteilung von Fischfangrechten innerhalb Deutschlands ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1521) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll unter anderem dazu Stellung nehmen, ob eine Veränderung der Quoten im Rahmen der reformierten europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erwogen wird.

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6. EU-weite Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt eine Unterrichtung über den Stand der EU-weiten Harmonisierung von Pflanzenschutzmittelzulassungen im zonalen Verfahren und den Umgang mit Pflanzenstärkungsmitteln (18/1591) vor. Damit kommt die Regierung einer Entschließung zur Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes (17/7317, 17/7369, 17/7671 neu) nach, einen Bericht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzulegen. Aus der Unterrichtung geht hervor, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung der zonalen Zulassungsverfahren dringenden Bedarf einer vollständigen Harmonisierung der Bewertungsgrundsätze auf EU-Ebene aufzeigen. Probleme gebe es demnach bei der Dokumentation der Bewertungen anderer Mitgliedstaaten, die die Grundlage für die Zulassung in Deutschland bilden sollen. Die Bundesregierung wolle deshalb die Fortentwicklung der Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung intensiv begleiten und die Ziele der europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung mit Engagement verfolgen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 302 - 4. Juni 2014 - 16.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014