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BUNDESTAG/4448: Heute im Bundestag Nr. 313 - 12.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 313
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. Juni 2014, Redaktionsschluss: 13.55 Uhr

1. Linke für Korrektur der Rentenüberleitung
2. Gutachten zu NSA-Untersuchungsausschuss
3. Zivilstatisten auf US-Militärgelände
4. Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe
5. Vereinfachungen im SGB-II-Rechtskreis
6. Mitnahme unerlaubt eingereister Personen



1. Linke für Korrektur der Rentenüberleitung

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine Korrektur der Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem. In einem Antrag (18/1644) verlangt sie von der Bundesregierung, das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) bis zum 30. September 2015 zu überarbeiten. Ziel müsse sein, für Personengruppen, deren Ansprüche die bestehende Gesetzeslage nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, Verbesserungen zu erreichen, heißt es in dem Antrag. Zu den "Problemkomplexen" gehören aus Sicht der Linken unter anderem die Ansprüche von Bergleuten in der Braunkohleveredlung, die berufsbezogene Zuwendung für Balletmitglieder, die besondere Situation von in der DDR Geschiedenen oder die Anerkennung von Zeiten der Pflege von Familienangehörigen. Zwar sei die Überleitung der Renten Anfang der 1990er-Jahre eine "große und komplexe Aufgabe" gewesen, allerdings seien Lücken in der Überführung entstanden, die viele Menschen als Geringschätzung ihrer Lebensleistung ansehen, schreibt Die Linke zur Begründung ihres Antrags.

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2. Gutachten zu NSA-Untersuchungsausschuss

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um ausländische Rechtsgutachten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zur NSA-Spähaffäre geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1437). Darin schrieben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung am 2. Mai 2014 als Antwort auf ein allgemein gehaltenes Ersuchen des Untersuchungsausschusses zum internationalen Geheimdienst- und Überwachungsskandal als Anlagen zu ihrer erbetenen Stellungnahme unaufgefordert zwei Gutachten ausländischer Rechtsanwaltskanzleien übermittelt habe. Der Fraktion zufolge bewerteten die beigefügten Gutachten eine mögliche Strafbarkeit deutscher Abgeordneter nach britischem beziehungsweise US-amerikanischem Recht, wenn der Untersuchungssauschuss "Edward Snowden vernimmt, den Zeugen zur Aussage veranlasst oder terminiert". Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wer in welchem Ministerium entschied, "die Gutachten zur möglichen Strafbarkeit der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses nach britischem sowie nach US-amerikanischem Recht bei ausländischen Kanzleien in Auftrag zu geben".

Dazu heißt es in der Antwort, die innerhalb der Bundesregierung für die Erstellung des Berichts zuständigen Arbeitsbereiche hätten bei der Konzipierung des Berichts einvernehmlich entschieden, diese Gutachten einzuholen. Hierbei handele es sich um die Projektgruppen für den Untersuchungsausschuss des Bundesinnenministeriums und des Bundeskanzleramtes sowie um die für die Begleitung des Untersuchungsausschusses zentral zuständigen Referate im Auswärtigen Amt und im Bundesjustizministerium.

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3. Zivilstatisten auf US-Militärgelände

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Für zivile Arbeitskräfte, die bei den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften beschäftigt sind, gilt grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht nach Maßgabe des Nato-Truppenstatuts, ergänzt durch spezielle Tarifverträge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1534) auf eine Kleine Anfrage (18/1371) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten nach den Arbeitsbedingungen von zivilen Statisten gefragt, die von der US-Armee in speziellen Übungen zur Vorbereitung auf Kriegseinsätze beschäftigt werden. Der Bundesregierung lägen keine näheren Informationen zu diesen Übungen vor, heißt es in der Antwort.

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4. Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat im Juni 2013 im Gastgewerbe ( "Beherbergung" und "Gastronomie", Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008) bei rund 890.000 gelegen und damit um 23 Prozent über dem Niveau des Jahres 2008. Das geht aus der Antwort (18/1551) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1389) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe um 14,4 Prozent auf rund 920.000 gestiegen. Der Anstieg aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland habe währenddessen bei 6,6 Prozent gelegen, schreibt die Regierung.

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5. Vereinfachungen im SGB-II-Rechtskreis

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr ein Gesetz erarbeiten, um Rechtsvereinfachungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erreichen. Das schreibt sie in der Antwort (18/1628) auf eine Kleine Anfrage (18/1444) der Fraktion Die Linke. Derzeit arbeite die deshalb 2012 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe an ihrem Abschlussbericht, der der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) zeitnah vorgelegt werden soll, kündigt die Regierung an.

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6. Mitnahme unerlaubt eingereister Personen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Haftbarmachung von Taxifahrern und Anbietern von Mitfahrgelegenheiten bei der Beförderung von sogenannten illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1667). Darin schreibt die Fraktion, dass in der Vergangenheit immer wieder Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Taxifahrer eingeleitet worden seien, deren Fahrgäste bei Polizeikontrollen als illegal in Deutschland aufhältige Drittstaatsangehörige identifiziert wurden. Die Bundespolizei warne in ihrem Informationsblatt "Hinweise der Bundespolizei für Taxifahrer" vom 31. August 2011 explizit davor, "unerlaubt eingereiste Personen zu befördern" oder Beihilfe zu deren Einreise zu leisten.

Weiter heißt es in der Vorlage, dass sich in der jüngeren Vergangenheit auch Anbieter von Mitfahrgelegenheiten vor ähnlichen Problemen sähen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Fälle der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 bekannt sind, in denen Taxifahrer beziehungsweise Anbieter von Mitfahrgelegenheiten "wegen Schleusung, Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt oder Beförderung von 'illegal aufhältigen Personen' innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand von Ermittlungen beziehungsweise Strafverfolgung wurden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 313 - 12. Juni 2014 - 13.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2014