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BUNDESTAG/4458: Heute im Bundestag Nr. 323 - 19.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 323
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. Juni 2014, Redaktionsschluss: 10.30 Uhr

1. Anhörung über Novelle zu Meldewesen
2. Öffentliche Auftritte der Bundeswehr
3. Kinderbetreuung bei der Bundeswehr
4. Bundesrat gegen Optionspflicht



1. Anhörung über Novelle zu Meldewesen

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (18/1284) ist am Dienstag, dem 24. Juni 2014, Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung. Zu der einstündigen Veranstaltung, die um 8.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4 600) beginnt, werden als Experten der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Bruns, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz, Alexander Dix, der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Professor Ansgar Hense, sowie der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Mit der Vorlage soll unter anderem im Bundesmeldegesetz eine im Einkommensteuergesetz erfolgte Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen werden. Dies betrifft auch die Übermittlung von Familienstandsdaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die vorgesehenen Neuregelungen "ausgestaltet werden müssen, damit die bei den Kirchen beschäftigten Personen, die Mitglieder der Kirche sind und eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden worden ist, vor einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen geschützt werden". Dabei komme "beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen in Betracht, die zur Folge hat, dass im Melderegister eine bereichsspezifische Übermittlungssperre eingetragen werden kann". In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen.

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2. Öffentliche Auftritte der Bundeswehr

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will über öffentliche Auftritte der Bundeswehr im dritten Quartal 2014 informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/1723) will sie unter anderem wissen, welche Termine für Messe- und Ausstellungsbeteiligungen sowie Veranstaltungen von Karriereberatern und Jugendoffizieren der Streitkräfte derzeit geplant sind. Zudem verlangt sie Auskunft über geplante Auftritte des Musikkorps, Zapfenstreiche und Gelöbnisse außerhalb militärischer Anlagen.

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3. Kinderbetreuung bei der Bundeswehr

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über bundeswehreigene Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Belegrechte der Streitkräfte für die Kinder von Bundeswehrangehörigen in zivil verwalteten Kitas. In ihrer Kleinen Anfrage (17/1709) will sie unter anderem wissen, an welchen Standorten das Verteidigungsministerium Vereinbarungen mit den Trägern von Betreuungseinrichtungen abgeschlossen hat, um Kindern von Bundeswehrangehörigen Plätze in Kitas zu sichern, und aus welchen Haushaltsmitteln dies finanziert wird. Zudem möchte die Fraktion erfahren, an welchen Standorten die Bundeswehr eigene Kitas betreibt und ob diese lediglich den Kindern von Bundeswehrangehörigen offen stehen.

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4. Bundesrat gegen Optionspflicht

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/1312) nicht die "vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit vorsieht". Das geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (18/1759) hervor. Darin spricht sich der Bundesrat dafür aus, "sowohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht" in einem zweiten Schritt die Optionsregelung vollständig aufzuheben.

Laut Regierungsentwurf sollen "in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt".

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, dass "mit der Einführung des ius soli durch das Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999" ein "weitreichender Schritt zur Öffnung des Staatsangehörigkeitsrechts getan" worden sei. "Mit der Aufhebung der Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene Ius-Soli-Deutsche durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt ein weiterer großer Schritt", heißt es in der Gegenäußerung weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 323 - 19. Juni 2014 - 10.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014