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BUNDESTAG/4488: Heute im Bundestag Nr. 353 - 02.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 353
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. Juli 2014, Redaktionsschluss: 14.45 Uhr

1. Bund will 2015 keine Schulden machen
2. Änderung an Steuergesetzen
3. Normenkontrollrat schaut auch auf Nutzen
4. Luftverkehrsabkommen zugestimmt
5. Grüne wollen Ausstieg aus der Kohle



1. Bund will 2015 keine Schulden machen

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) In den kommenden vier Jahr will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2015 und dem Finanzplan des Bundes bis 2018 hervor, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch Mittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechenden Vorlagen am Morgen verabschiedet.

Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 296,5 Milliarden Euro im Jahr 2014 im kommenden Jahr auf 299,5 Milliarden Euro im steigen. Für 2016 sind Ausgaben von 310,6 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 319,9 Milliarden Euro im Jahr 2017 sollen 2018 die Ausgaben auf 329,3 Milliarden Euro steigen.

Minister Schäuble erklärte weiter, dass das Kabinett am Morgen einen Gesetzentwurf gebilligt habe, der ab 2015 einen jährlichen Zuschuss an den Energie- und Klimafonds vorsehe. Er betonte, dass ein ausgeglichener Haushalt kein Ziel an sich sei. "Damit schaffen wir Vertrauen und dies ist Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum."

Für den Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ist die Schwarze Null in den kommenden Jahren ein "echter Quantensprung" in der Haushaltpolitik. Erstmals seit mehr als 40 Jahren steige der Bund aus der Schuldenspirale aus. Er räumte ein, dass noch viel passieren könne - positiv und negativ. Er gehe aber fest davon aus, dass Ende November der Bundestag den Etat 2015 ohne neue Schulden verabschieden könne. Dies sei die beste Zukunftsvorsorge und die beste Maßnahme für Generationengerechtigkeit, betonte er. Außerdem werde nicht nur gespart, sondern der Bund investiere auch in die Bildung und werde ab 2015 die Kommunen jährlich um eine Milliarde Euro entlasten. Der Sprecher der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass mit dem Etatentwurf die Vorgaben der Schuldenbremse weit unterschritten würden.

Für die Sprecher der Linksfraktion hat die "Schwarze Null" nichts mit dem Alltag der Menschen zu tun. Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass die Etatentwicklung ausschließlich der guten Konjunktur zu verdanken sei. Die Zinsen seien historisch niedrig, trotzdem werde nicht genügend investiert, kritisierte er. So werde die Infrastruktur auf Verschleiß gefahren und notwendige Investitionen in Klimaschutz und Bildung würden unterlassen. "Das wird uns noch teuer zu stehen kommen", sagte ihr Sprecher.

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2. Änderung an Steuergesetzen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat umfangreiche Steueränderungen beschlossen. So sollen Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen wegfallen. Hörbücher sollen demnächst vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent profitieren. Bisher werden 19 Prozent Steuern fällig. Begrenzt wird zudem die steuerfreie Einfuhr von Zigaretten aus Kroatien. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529, 18/1776) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD: Die Linkfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Eine wichtige Änderung betrifft Lebensversicherungen. Nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Damit entfalle die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant seien. Allerdings änderten die Koalitionsfraktionen den Entwurf noch einmal ab, so dass keine Steuerpflicht bei Übertragungen im Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen entsteht. Insgesamt beschlossen die Koalitionsfraktionen 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf.

Zu den zahlreichen Änderungen im Steuerrecht gehört eine Klarstellung, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber "auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage", heißt es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. Änderungen erfolgen auch im Bereich von Fremdwährungsgeschäften, und Steuergestaltungsmodelle mit Hilfe eines Wegzugs ins Ausland werden unterbunden. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs entstandene Unklarheiten bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen werden beseitigt.

Änderungen gibt es außerdem bei der Erhebung von Mehrwertsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland. Künftig gilt als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Dort, wo der Download stattfinde, sei jetzt die Steuer fällig und nicht mehr im Sitzland des Unternehmens. erläuterte die SPD-Fraktion. Damit würden Steuerverlagerungen ins Ausland verhindert.

Wie die SPD-Fraktion lobte auch die CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf, der einige Entbürokratisierungsmaßnahmen beinhalte. Es gebe jetzt Rechtssicherheit bei Bauleistungen, und es würden Besteuerungslücken geschlossen. Die Linksfraktion lobte zwar die Entrümpelung des Steuerrechts, wandte sich aber gegen die Regelung für verkaufte Lebensversicherungen: "Solche Geschäfte gehören grundsätzlich verboten." Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als richtig, dass etwas gegen die Steuerhinterziehung unternommen werde. Aber die Mehrwertsteuerregelung für Hörbücher bezeichnete die Fraktion als nicht nachvollziehbar. So würde jetzt zwar für Hörbücher weniger Mehrwertsteuer verlangt, nicht jedoch für Hörspiele und für Hörbuch-Downloads.

Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen auch Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Sie würden damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies wurde von der Linksfraktion als Steuersubvention für die Privatisierung des Gesundheitswesens kritisiert .

Aus dem EU-Land Kroatien dürfen in Zukunft maximal 300 Zigaretten steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden. Zur Beschränkung der steuerfreien Einfuhr von Zigaretten heißt es, angesichts des niedrigen Steuersatzes in Kroatien auf Zigaretten (75,82 Euro je 1.00 Stück) bestehe ein erhebliches Preisgefälle, und mit der Mengenbeschränkung werde dem Einkaufstourismus begegnet. In Deutschland beträgt der Steuersatz 152,50 Euro pro 1.000 Stück Zigaretten.

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3. Normenkontrollrat schaut auch auf Nutzen

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/PST) Der Nationale Normenkontrollrat will nicht nur die Kosten bewerten, die durch die Umsetzung neuer Gesetze zu erwarten sind, sondern auch den Nutzen. In der Wirtschaft kenne man nur Kosten-Nutzen-Rechnungen, begründete der Vorsitzende des unabhängigen Kontrollgremiums, Johannes Ludewig, im Gespräch mit dem Wirtschaftsausschuss den Vorstoß. Anlass für das Gespräch war die Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung über den Bericht für 2013 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (18/866). Neben Ludewig nahmen dessen Stellvertreter Wolf-Michael Catenhusen sowie der für das Bundeswirtschaftsministerium zuständige Berichterstatter im Normenkontrollrat, Hanns-Eberhard Schleyer, daran teil.

Ludewig zog zunächst eine Bilanz der Arbeit des 2006 eingesetzten Normenkontrollrates. In der letzten Legislaturperiode sei "eine Menge bewegt worden zur Entbürokratisierung", vor allem was die Belastung von Unternehmen durch Bilanzierungs-, Statistik- und andere Vorschriften angeht. Hatte der Normenkontrollrat zunächst nur den Auftrag, im Vorfeld der Gesetzgebung den dadurch entstehenden Bürokratieaufwand zu bewerten, so soll er seit einer Novelle 2011 alle Gesetzesfolgekosten ermitteln - den sogenannten Erfüllungsaufwand.

Dieser Aufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist dem Bericht des Normenkontrollrates zufolge seit November von rund 1,0 Milliarden Euro auf 2,6 Milliarden in die Höhe geschnellt, und zwar durch die neue Energiesparverordnung. "Dieser Aufwand entsteht dadurch, dass die Energieeffizienzstandards bei neuen Gebäuden der Wirtschaft sowie bei Wohngebäuden der Wohnungswirtschaft ab dem Jahr 2016 angehoben werden." Zwar sei zu erwarten, dass diese Belastungen "über die Zeit durch eingesparte Energiekosten zumindest ausgeglichen" werden, allerdings fehlt dem Normenkontrollrat bisher der gesetzliche Auftrag, auch diesen Nutzen zu bewerten, was Ludewig bedauerte. Eine deutliche Entlastung bei den Kosten für die öffentliche Verwaltung sieht das Gremium bei dem im April verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenkasse.

Zu den Erfahrungen in der neuen Legislaturperiode stellte Ludewig fest: "Der Normenkontrollrat hat noch kein so schwieriges halbes Jahr erlebt wie dieses." Bei allen wichtigen Gesetzesvorhaben hätten bis kurz vor der Beschlussfassung im Kabinett keine Kostenberechnungen vorgelegen. Die Ministerien hätten die Vorgaben des Normenkontrollgesetzes nicht eingehalten. Als Beispiele nannte Ludewig die EEG-Novelle, den Mindestlohn, die Rentenreform und die Lebensversicherungsreform. Stets habe parallel zum parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nachgearbeitet werden müssen.

Kritisch äußerte sich Ludewig auch zu den Folgekosten von europäischem Recht. Nur bei EU-Richtlinien, welche in nationales Recht umgesetzt werden müssen, könne der Erfüllungsaufwand ermittelt werden. Bei EU-Verordnungen, die unmittelbar geltendes Recht werden, gebe es dagegen "keine Kenntnis der Kosten". Ludewig drängte darauf, hier mit der neuen EU-Kommission ein Verfahren zu finden. "Sehr unvollständig erfasst" sei auch der Verwaltungsaufwand für Länder und Kommunen bei der Umsetzung von Bundesrecht. Ludewig machte dafür mangelnde Auskunftsbereitschaft der Landesregierungen verantwortlich.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Peter Ramsauer, fasste Ludewigs Darstellung mit "viel Licht, aber auch mancher Schatten" zusammen, enthielt sich aber einer inhaltlichen Bewertung der Aussagen. Aus den Fraktionen erfuhr der Normenkontrollrat insgesamt viel Anerkennung. Aus der CDU/CSU-Fraktion kam allerdings Kritik an Ludewigs Darstellung, der Mindestlohn bedeute für die Wirtschaft 9,6 Milliarden Euro mehr Lohnkosten und erfordere für die Überwachung 1.600 zusätzliche Mitarbeiter beim Zoll. Die Lohnkosten-Schätzung sei zu niedrig und die Zahl der Kontrolleure zu hoch. Ludewig berief sich dagegen auf entsprechende Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium.

Aus der SPD-Fraktion wurden Zweifel an der Aussagekraft von Kostenangaben geäußert, solange dem kein Nutzen gegenübergestellt wird - was Ludewig als Bekräftigung seiner Position bewertete. Andererseits zeigte man sich in den Reihen der Sozialdemokraten "erstaunt" über "sehr stark politische Bewertungen" des Normenkontrollrates und bezweifelte, ob dies vom Auftrag seines Gremiums abgedeckt ist. In diese Richtung ging auch Kritik aus der Fraktion Die Linke. Man sei "verwundert, ja verstört", dass der Normenkontrollrat materielle Kosten bewertet. Eine Einschätzung beispielsweise der Folgekosten einer Lohnerhöhung - gemeint war der Mindestlohn - "steht Ihnen gar nicht zu", wurde Ludewig vorgehalten. Dieser erwiderte, sein Gremium gingen zwar die politischen Ziele des Mindestlohns "nichts an", aber sein Auftrag sei "zu prüfen: Welche Kosten verursacht das?". Ludewigs Stellvertreter Wolf-Michael Catenhusen ergänzte, der Normenkontrollrat fasse seine Beschlüsse stets einstimmig.

Ein Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regte an, nicht erst bei Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eine Kostenabschätzung vorzulegen, sondern bereits während der vorangehenden politischen Diskussion. Außerdem sei es wünschenswert, bei Änderungen, die sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren ergeben, den Erfüllungsaufwand neu zu bewerten. Normenkontrollrats-Mitglied Hanns-Eberhard Schleyer verwies darauf, dass dies beispielsweise bei der EEG-Novelle auch geschehen sei. Der frühere Bundestagsabgeordnete Wolf-Michael Catenhusen schließlich hatte noch eine Anregung für die Parlamentarier. Das Bundeskabinett hatte im Januar 2013 beschlossen, künftig alle Gesetze nach drei bis fünf Jahren zu evaluieren, ob die Folgekosten so waren wie erwartet. Catenhusen ermunterte die Abgeordneten, sich in diese Evaluierung mit einzuschalten.

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4. Luftverkehrsabkommen zugestimmt

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Berlin: (hib/MIK) Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am Mittwoch Morgen mit großer Mehrheit drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu Luftverkehrsabkommen zugestimmt.

Dabei geht es um das Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits (18/1569). Ziel des Abkommens ist es, die zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben anzupassen.

Bei den beiden anderen Gesetzentwürfen geht es einerseits um das Abkommen vom 26. Juli 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum (18/1571) und andererseits um das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (18/1570).

Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über die Gesetzentwürfe beschließen.

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5. Grüne wollen Ausstieg aus der Kohle

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll auf nationaler Ebene für neue und bestehende fossile Kraftwerke einen Kohlendioxid-Grenzwert analog zur Regelung in Großbritannien einführen. Der Grenzwert soll sich an der Jahresemission eines modernen Gaskraftwerks orientieren, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1962) mit dem Titel "Kohleausstieg einleiten - überfälligen Strukturwandel im Kraftwerkspark gestalten", der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Dabei soll den Kraftwerksbetreibern die betriebswirtschaftliche Flexibilität eingeräumt werden, ihre Kraftwerke bis zum Erreichen der Jahresobergrenze weiter zu betreiben oder sie stillzulegen.

Außerdem verlangt die Fraktion, die immissionsschutzrechtliche Privilegierung der Kohleverstromung aufzuheben und die Einhaltung von strengen Emissionsgrenzwerten für krebserzeugende Stoffe sicherzustellen. Es wird die schrittweise Einführung der US-Grenzwerte empfohlen. Zudem soll über eine Novelle des Bundesbergrechts der Aufschluss neuer Braunkohletagebaue ausgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung für eine umfassende Reform des Emissionshandels und für Kohlendioxid-Mindestpreise einsetzen. "In Zeiten von Klimaschutz und Energiewende kann die Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle nicht mehr geltendes Gemeinwohlziel sein, mit der zudem noch Zwangsumsiedlungen gerechtfertigt werden", heißt es in der Begründung des Antrages.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Kohleverstromung nicht mit den Klimaschutzzielen und den Anforderungen eines flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystems vereinbar. Deutschland müsse gemäß der internationalen Klimavereinbarung bis 2050 die Freisetzung klimaschädlicher Emissionen um 80 bis 95 Prozent senken. Dieses Ziel sei nur mit einer klimaneutralen Stromerzeugung erreichbar, also ohne Kohlekraftwerke.

Vor diesem Hintergrund müsse der Kohleausstieg eingeleitet werden, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen und die vorhandenen Überkapazitäten im fossilen Kraftwerkspark abzubauen. "Dabei gilt es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass dieser Ausstieg schrittweise erfolgt und die ältesten, ineffizientesten, unflexibelsten und klimaschädlichsten Kraftwerke zuerst außer Betrieb gehen", wird gefordert. So würden die moderneren Kraftwerke, die bis zum Übergang zu einer Stromversorgung auf Basis von 100 Prozent erneuerbarer Energien noch benötigt würden, eine wirtschaftliche Perspektive erhalten, die sie im Moment nicht hätten. Handeln sei dringend erforderlich, da die Kohlendioxid-Emissionen aufgrund des Booms der Kohleverstromung deutlich ansteigen würden. "Allein im Jahr 2013 wuchsen die Emissionen um 1,2 Prozent", heißt es in dem Antrag.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 353 - 2. Juli 2014 - 14.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2014