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BUNDESTAG/4499: Heute im Bundestag Nr. 364 - 03.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 364
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 03. Juli 2014, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. EEG-Novelle wurde nochmals geändert
2. Gesetzesentwurf zugestimmt
3. Euratom überwacht deutsche Anlagen
4. Telematik soll Ärzten helfen



1. EEG-Novelle wurde nochmals geändert

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Donnerstag Nachmittag weiteren Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Diese waren mit einem Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht und an den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576) angehängt worden. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Linksfraktion enthielt sich, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen.

Die Änderungen dienen überwiegend der Korrektur von fehlerhaften Verweisen. Außerdem wurden Fristen zu Gunsten von Biogasanlagen geändert. Die SPD-Fraktion begrüßte das schnelle Handeln der Koalition. Die Linksfraktion wollte wissen, ob mit weiterem Korrekturbedarf zu rechnen sei, was von der Regierung verneint wurde. Erst 2016 werde es mit den einzuführenden Ausschreibungsregelungen Korrekturen am EEG geben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das ganze Verfahren wäre vermeidbar gewesen. Und die Stichtagsregelung hätte schon früher geändert werden können.

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2. Gesetzesentwurf zugestimmt

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verabschiedete in seiner 24. Sitzung am Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576).

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Deshalb sollen die Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen erhöht werden. Außerdem wird der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Zudem will die Regierung im Falle eines Zahlungsverzugs Gläubigern das Recht einräumen, von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben. Der Entwurf sieht unter anderem auch vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind. Im Falle von individuellen Vereinbarungen zu Zahlungsfristen soll ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung in Zukunft nur wirksam sein, wenn dies für den Gläubiger nicht "grob unbillig" ist. Der Entwurf wird am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten.

Ebenfalls abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD für den obigen Gesetzesentwurf. Der Änderungsantrag enthält Änderungen des erst in der vergangenen Sitzungswoche verabschiedete EEG-Novelle (18/1304, 18/1573). Dem Änderungsantrag stimmten alle Fraktionen zu.

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3. Euratom überwacht deutsche Anlagen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Urananreicherungsfirma URENCO und der ausgegliederte Zentrifugen-Entwickler ETC werden regelmäßig durch Euratom und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) kontrolliert. Beanstandungen hätten die Kontrollen nicht ergeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/1910) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1540). Die Antwort enthält auch Angaben zur Entwicklung der Urananreicherungsforschung in der Bundesrepublik Deutschland.

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4. Telematik soll Ärzten helfen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung verspricht sich von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der im Aufbau befindlichen Telematikinfrastruktur eine deutlich verbesserte medizinische Versorgung. Das Ziel sei, durch einen erleichterten Datenaustausch die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu steigern, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/1748) auf eine Kleine Anfrage (18/1682) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Die Einführung der E-Card und der Aufbau der Telematikinfrastruktur müssten wegen der Komplexität des Vorhabens schrittweise vollzogen werden. Nach der Ausstattung der Arzt- und Zahnarztpraxen mit Lesegeräten und der Versicherten mit der neuen Karte gehe es nun darum, "so schnell wie möglich nutzbringende Anwendungen für alle Beteiligten" einzuführen. Dafür habe die Gesundheits-Selbstverwaltung bereits die erforderlichen Vorarbeiten in die Wege geleitet. Inzwischen seien auch an 95 Prozent der Versicherten die E-Cards ausgegeben worden.

Mit der neuen Infrastruktur sollen die Versicherten in die Lage versetzt werden, ihren Ärzten aktuelle Informationen über ihren Behandlungsstatus zukommen zu lassen. Ferner sollen Ärzte untereinander und mit Krankenhäusern auf elektronischem Weg sicher miteinander kommunizieren können. Damit soll eine bessere Behandlungsqualität erreicht werden, aber auch mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Derzeit bereite die Industrie die Erprobung der Online-Anbindung von 1.000 Ärzten vor. Anschließend beginne die flächendeckende Online-Anbindung der Ärzte und Krankenhäuser.

Der Aufbau der Infrastruktur liege in den Händen der Gesundheits-Selbstverwaltung, die zu dem Zweck die Gesellschaft gematik gegründet habe. Die Regierung begrüße im Übrigen, dass die Gesellschafter der gematik beschlossen hätten, schon bestehende Netze beim Aufbau der neuen Infrastruktur mit einzubeziehen. So will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eigene Netzinfrastrukturen ausbauen. Die Rahmenbedingungen für einen koordinierten Betrieb von Bestandsnetzen und Telematikinfrastruktur würden derzeit zwischen den Gesellschaftern der gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) erörtert.

Nach Ansicht der Regierung werden durch den Aufbau der Telematikinfrastruktur die Möglichkeiten zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen "grundsätzlich erheblich verbessert". Die von der gematik mit dem BSI und der BfDI erarbeitete Sicherheitsarchitektur sei "so konzipiert, dass sie den aktuellen Sicherheitserfordernissen gerecht wird".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 364 - 3. Juli 2014 - 17.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2014