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BUNDESTAG/4517: Heute im Bundestag Nr. 382 - 21.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 382
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 21. Juli 2014, Redaktionsschluss: 14.55 Uhr

1. Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen
2. Ukraine-Krise keine Gefahr für Atomanlagen
3. Flächenverbrauch in Deutschland reduzieren
4. Quecksilber-Abkommen wird bald ratifiziert
5. Beamte in der GKV



1. Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/2135) zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes vorgelegt. Ziel sei es, die notwendigen Voraussetzungen für die vollständige Erfüllung der sich aus der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll für die Bundesrepublik Deutschland ergebenden Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen zu schaffen. Nachdem die 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2011 in Durban beschlossen habe, weitere Stoffe in die Dokumentation über Treibhausgase aufzunehmen, sei es laut Bundesregierung "zwingend erforderlich", die Berichterstattungspflichten um zwei weitere fluorierte Treibhausgase zu ergänzen.

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2. Ukraine-Krise keine Gefahr für Atomanlagen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass sich der aktuelle Konflikt in der Ukraine beziehungsweise der Ausschluss Russlands aus der G8 auf die Sicherheit der Nuklearanlagen in der Ukraine und den umliegenden Ländern ausgewirkt hat. Sie gehe davon aus, dass die Ukraine auch weiterhin in der Lage ist, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten, heißt es in einer Antwort (18/2109) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1915) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Informationen der deutschen Botschaft in Kiew seien seit Beginn der Unruhen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden, heißt es in der Antwort weiter. Wegen Bedenken hinsichtlich der physischen Sicherheit ihrer Nuklearanlagen in der anhaltenden Krisensituation hätten die ukrainischen Behörden die Nato um Unterstützung gebeten. Konkret sei die Hilfestellung eines Beratungs- und Unterstützungsteams der zivilen Notfallplanung angefragt worden, um die ukrainischen Notfallpläne und Krisenmanagementmaßnahmen im Hinblick auf kritische Energieinfrastruktur und Zivilschutzrisiken zu bewerten. An diesem Team sind nach Informationen der Bundesregierung keine deutschen Experten beteiligt.

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3. Flächenverbrauch in Deutschland reduzieren

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zu den Wirkungen des im Jahr 2007 eingeführten Paragrafen 13 a des Baugesetzesbuches (BauGB) vor, der "die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung" regelt. Den Bund treffe keine Vollzugsverantwortlichkeit, auch eine förmliche Evaluierungspflicht bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2111) auf eine Kleine Anfrage (18/1932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ziel des Gesetzes sei es nach Aussage der Grünen unter anderem gewesen, den Flächenverbrauch in Deutschland zu reduzieren und aus Gründen des Umweltschutzes zu vermeiden, dass Flächen im Außenbereich neu bebaut werden. Dies bestätigt die Bundesregierung. Zweck des § 13a BauGB sei es gewesen, durch Verfahrenserleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches weniger attraktiv zu gestalten. Diesem Zweck diene die Vorschrift nach wie vor. Die Regierung verweist darauf, dass sich die Flächenneuinanspruchnahme seit 2007 allgemein von 113 Hektar pro Tag auf 74 Hektar pro Tag im Jahr 2012 reduziert habe. Darüber hinaus betont sie, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung "nach denselben Grundsätzen wie im vereinfachten Verfahren" stattfinde. Auch seien die Belange des Natur- und Umweltschutzes bei einer Planaufstellung nach § 13a BauGB immer zu berücksichtigen.

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4. Quecksilber-Abkommen wird bald ratifiziert

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Ratifikation des Minamata-Abkommens ein, in dem sich die 97 Unterzeichnerstaaten im Oktober 2013 zur Reduktion von Quecksilberemissionen in die Umwelt verpflichtet haben. Auch wenn in Deutschland die Belastung des Menschen mit Quecksilber in der Regel niedrig sei, nehme die Bundesregierung die Gefahren, die von einer erhöhten Belastung mit Quecksilber ausgehen, "sehr ernst", betont sie in einer Antwort (18/2105) auf eine Kleine Anfrage (18/1905) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung habe sich aktiv in die Aushandlung des Minamata-Abkommens eingebracht, heißt es darin weiter. Auf nationaler Ebene werde das hierfür erforderliche Ratifikationsgesetz derzeit vorbereitet. Gleichzeitig werde von Bundesregierung und Europäischer Union geprüft, welcher Umsetzungsbedarf über das geltende Recht hinaus bestehe. Die Prüfung umfasse auch die Frage nach rechtlichen Möglichkeiten zur weiteren Minderung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken.

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5. Beamte in der GKV

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18 2117). Darin schreiben die Abgeordneten, dass für Beamte "derzeit faktisch keine echte Wahlfreiheit bei der Entscheidung über ihren Krankenversicherungsschutz" existiere. Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssten anders als andere freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst tragen. Bund und Länder als Beihilfeträger übernähmen den "Arbeitgeberanteil" dieses Personenkreises nicht.

Bei der Wahl des "für die GKV konstitutiven Sachleistungsprinzips übernimmt der Beihilfeträger somit keinerlei finanzielle Beteiligung an den Krankheitskosten" der Beamten, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Bundesbeamte und - nach Kenntnis der Bundesregierung - Beamte der Länder derzeit in der GKV freiwillig versichert sind. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass Beamte in der GKV "durch die jetzige Ausgestaltung des Beihilfesystems des Bundes finanziell schlechter gestellt sind" als die Beamtenschaft in der privaten Krankenversicherung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 382 - 21. Juli 2014 - 14.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2014