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BUNDESTAG/4542: Heute im Bundestag Nr. 407 - 13.08.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 407
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. August 2014, Redaktionsschluss: 12.30 Uhr

1. Justiz: Informations fluss optimieren
2. Keine Änderung der Weisungsbefugnis
3. Bundeswehr leistet 44 Mal Amtshilfe



1. Justiz: Informations fluss optimieren

Recht/Gesetzesentwurf

Berlin: (hib/JBB) Bewährungshelfer sollen zukünftig personenbezogene Daten ihrer Probanden unmittelbar an die Polizei und Justizvollstreckungsanstalten übermitteln können. Der Bundesrat verlangt in einem Gesetzesentwurf (18/2012), die Rechte der Bewährungshelfer in einem extra Abschnitt des Strafprozessordnung (StOP) auszugliedern und entsprechend zu erweitern. Somit sollen Bewährungshelfer das Recht erhalten, die persönlichen Daten der Verurteilten, die der Bewährungshilfe unterstellt sind, unmittelbar an die Staatsanwaltschaften und der Polizei mitzuteilen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung Dritter oder zur Sicherung der Zwecke der Bewährungshilfe erforderlich ist. Ebenso sollen die Daten an die Einrichtungen des Justizvollzugs übersandt werden, wenn die Kenntnis der Daten für den Vollzug der Gefängnisstrafe, zur Förderung der Behandlungsplanung oder der Entlassungsvorbereitung erforderlich ist. Die Änderung soll den Informationsfluss zwischen den beteiligten Stellen optimieren. Oftmals gewinne nämlich der Bewährungshelfer im Rahmen seiner Tätigkeit gewisse Kenntnisse über seine Probanden, die zur effizienten Gefahrenabwehr oder bei der Strafvollstreckung benötigt werden und bei der Resozialisierung helfen, so die Begründung des Bundesrates.

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2. Keine Änderung der Weisungsbefugnis

Recht/Antwort

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf bei der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte durch das Bundesjustizministerium. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2265) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2155). In dieser hatte sich die Fraktion nach den Weisungsrechten gegenüber Staatsanwälten nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erkundigt. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz nach dem GVG die allgemeine und die Weisungsbefugnis im speziellen Fall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch die tatsächliche Sachbehandlung, gegenüber dem Generalbundesanwalt. Diese unterliege jedoch durch das Legalitätsprinzip und die Bindung an Recht und Gesetz Grenzen. Außerdem dürfe sie auch sonst von keiner rechts- oder sachwidrigen Erwägung geleitet werden.

Ebenso will die Bundesregierung den Status des Generalbundesanwalts als politischen Beamten nicht ändern und Staatsanwälte sollen nicht völlige Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit erhalten. Diese wird nach dem Grundgesetz nur Richtern und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes gewährt. Staatsanwälte seien zwar eigenständige Organe der Rechtspflege, schreibt die Bundesregierung, nicht aber Teil der rechtsprechenden Gewalt.

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3. Bundeswehr leistet 44 Mal Amtshilfe

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundeswehr hat nach Angaben der Bundesregierung im zweiten Quartal 2014 44 Mal Amtshilfe geleistet sowie bei vier Veranstaltungen von Dritten ausgeholfen. Vier Anträge auf Amtshilfe und zwei auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter lehnten die zuständigen Stellen ab. In ihrer Antwort (18/2267) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2149) teilt die Bundesregierung zudem mit, dass aktuell vier Anträge auf bevorstehende Amtshilfe genehmigt seien. In sieben weiteren Fällen stehe eine Entscheidung noch aus. In Bezug auf Veranstaltungen Dritter sind laut Antwort drei Anträge für bevorstehende Einsätze genehmigt, zwei Anträge werden noch geprüft. Im Bereich der Amtshilfe handelte es sich im zweiten Quartal 2014 nach Darstellung der Bundesregierung in 19 Fällen um "sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe". Zu den größeren Einsätzen der Bundeswehr gehörte laut Auflistung der Bundesregierung der Einsatz während des Sturms "Ela" Anfang Juni. Zirka 240 Soldaten halfen demnach über mehrere Tage unter anderem beim Räumen von Hindernissen und Bewegen schwerer Lasten im Raum Düsseldorf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 407 - 13. August 2014 - 12.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2014