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BUNDESTAG/4601: Heute im Bundestag Nr. 466 - 24.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 466
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. September 2014, Redaktionsschluss: 11.05 Uhr

1. Mehr Geld für Bundesbeamte
2. Zustimmung für Anti-Korruptionskonvention
3. Netzwerk Adipositas vor dem Aus?



1. Mehr Geld für Bundesbeamte

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) verabschiedete der Innenausschuss am Mittwoch mit Zustimmung aller Fraktionen. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein Mindestbetrag von 90 Euro gelten. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes.

Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Tarifabschluss sieht eine Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro zum 1. März dieses Jahres sowie um weitere 2,4 Prozent zum 1. März 2015 vor. Bei den Beamten sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Erhöhungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und der Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt werden.

Die Anwärtergrundbeträge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro erhöhen und in einem zweiten Schritt zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro.

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2. Zustimmung für Anti-Korruptionskonvention

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Einstimmig verabschiedete der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf (18/2138) zur Ratifikation des Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik unterzeichnete sie am 9. Dezember desselben Jahres, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft. Laut Bundesregierung ist die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, man sei seit elf Jahren dabei, das Thema umzusetzen und würde das hiermit nun endlich tun. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, man halte den Gesetzesentwurf der Regierung zwar für unzureichend, aber es sei wichtig, dass das Übereinkommen endlich ratifiziert werde. Der Gesetzesentwurf der Regierung und ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf (18/478) der eigenen Fraktion seien "mehr oder weniger deckungsgleich", deshalb erkläre man den eigenen Entwurf für erledigt. Die anderen Fraktionen äußerten sich nicht.

Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen, zum Beispiel Verhaltenskodizes, fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen. Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärkt werden. Die Bundesrepublik ist einer der letzten verbliebenen Vertragsparteien, die das Übereinkommen noch ratifizieren müssen.

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3. Netzwerk Adipositas vor dem Aus?

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (18/2090) soll die Förderung des Kompetenznetzes Adipositas nach Ende der laufenden Förderperiode (2012 bis 2014) nicht weiter fortgeführt werden. Damit wird eine aus Bundesmitteln geschaffene Struktur, die in besonderer Art und Weise Wissen und Kompetenz auf dem Gebiet der Adipositas vermittelt, aufgegeben, schreiben die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/2588). Das Kompetenznetz Adipositas verbinde bundesweit Experten im Bereich der Adipositas, also der Fettleibigkeit. Die Fachleute erforschten Ursachen und Risikofaktoren für die Entstehung der Adipositas. Das Kompetenznetz entwickle und überprüfe neue Therapien sowie Präventionsstrategien. Es stelle fundierte und verständliche Informationen für Politik, Verwaltung, Medizin, Krankenkassen und Verbände, den gesundheitlichen Verbraucherschutz, die Industrie, Medien und die Betroffenen selbst bereit.

Angesichts der Tatsache, dass Adipositas zu den zentralen Gesundheitsproblemen für die Gesellschaft zähle und die Folgekrankheiten (z. B. Typ-2-Diabetes-mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, viele Krebserkrankungen) das Gesundheitssystem erheblich belasten würden, sei dies eine fragwürdige Entscheidung, schreiben die Grünen.

Die Grünen wollen in ihrer Kleinen Anfrage unter anderem wissen, wie die mit öffentlichen Mitteln aufgebaute Infrastruktur des Kompetenznetzes Adipositas sinnvoll erhalten werde. Außerdem fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung beabsichtige, die im Rahmen des Aktionsplans Präventions- und Ernährungsforschung entstandenen Netzwerke und die Register, Referenzzentren und Biobanken zu integrieren und welche spezifischen Fördermaßnahmen die Bundesregierung für den Zeitraum der nächsten drei Jahre plane, um das zentrale und wachsende Gesundheitsproblem Adipositas wissenschaftlich anzugehen - etwa in Form von Ursachen- und Therapieforschung. Zudem interessiert die Grünen, welche Gründe dazu geführt haben, die Förderung des Kompetenznetzes nach 2014 zu beenden, und das, obwohl nach Information der Grünen die Ausschreibungsmodalitäten zur Einrichtung eines krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Adipositas im Jahr 2007 mit einer klaren Ankündigung einer Zwölf-Jahres-Förderperiode erfolgt sei und dies auch mit der zweiten Förderphase bestätigt wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 466 - 24. September 2014 - 11.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2014