Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4628: Heute im Bundestag Nr. 493 - 06.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 493
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 06. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. Anhörung zum Freizügigkeitsgesetz
2. Zustimmung für Rekapitalisierung
3. Bundesbank warnt vor Schwächung
4. Sehr kostspielige Hepatitis-Behandlung
5. Bundesrat sieht Investitionsdefizite



1. Anhörung zum Freizügigkeitsgesetz

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften" (18/2581) ist am Montag, dem 13. Oktober 2014 Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus beginnt, werden insgesamt sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 10. Oktober beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Ziel der Gesetzesinitiative ist es laut Bundesregierung, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld "konsequenter zu unterbinden". Dazu sollen im Freizügigkeitsgesetz/EU befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug bezüglich des Freizügigkeitsrechts ermöglicht werden. Zugleich sollen Wiedereinreiseverbote von Amts wegen befristet werden statt wie bisher nur auf Antrag. Die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben soll unter Strafe gestellt und das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche "unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts" befristet werden.

In das Einkommenssteuergesetz soll laut Vorlage zur Vermeidung von Missbrauch eine gesetzliche Regelung eingeführt werden, "die die Kindergeldberechtigung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und ihren zum Kindergeldbezug berechtigten Kindern durch Angabe von Identifikationsnummern abhängig macht".

Vorgesehen ist zudem, dass der Bund die Kommunen "wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro entlastet". Dafür soll die Bundesbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Kommunen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen.

*

2. Zustimmung für Rekapitalisierung

Haushaltsausschuss/Öffentliche Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Das geplante Maßnahmenpaket zur Bankenrekapitalisierung findet weitgehend die Zustimmung der Sachverständigen. Dies wurde am Montag Nachmittag deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses, bei der es um die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (18/2577) sowie zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (18/2580) ging.

Die vorgesehenen Änderungen der Gesetze zielen darauf ab, dass der Euro-Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) auch zur direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten beitragen kann, sobald ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken in der Eurozone unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichtet ist.

Für den Managing Director des ESM, Klaus Regling, ist die direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM die "letzte Verteidigungslinie" zur Unterstützung eines Landes. Er wies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass auch dieses Instrument auf der Eigenverantwortung des Staates, der die Finanzhilfe beantragt, basiere. Zudem käme die direkte Bankenkapitalisierung überhaupt erst in Frage, wenn es bereits zur Gläubigerbeteiligung gekommen sei. Insgesamt hielt er es für "relativ unwahrscheinlich", dass das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung gebraucht werde. "Aber es ist gut, es zu haben", sagte er.

Regling betonte, dass der ESM nur in überlebensfähige Banken investieren dürfe. Der ESM könne eine Bank erst dann rekapitalisieren, wenn Staatshilfen und damit verbunden ein Umstrukturierungsplan von der Europäischen Kommission genehmigt seien. Wichtig sei auch noch, dass der ESM von seiner maximalen Ausleihkapazität von 500 Milliarden Euro höchstens 60 Milliarden Euro für die direkte Rekapitalisierung von Banken verwenden dürfe. Er wies darauf hin, dass bei allen Grundsatzentscheidungen der Bundestag beteiligt werden müsse.

Die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, Professor Claudia M. Buch, hält die Einführung eines ESM-Instruments zur direkten Bankenrekapitalisierung vor dem Hintergrund der Einigungsnotwendigkeit auf europäischer Ebene "politisch und in der Sache vertretbar". Jede Form der gemeinsamen Haftung berge jedoch das Risiko von Fehlanreizen, was in der Ausgestaltung der Leitlinien für das ESM-Instrument berücksichtigt werden sollte. Es müsse darauf geachtet werden, dass das maximale Volumen des Instruments die von den Mitgliedsstaaten der Eurozone vereinbarten 60 Milliarden Euro nicht überschreite.

Kritisch wäre es beispielsweise, wenn die finanzielle Hilfe in Ausnahmefällen über Garantien statt in Form eines Erwerbs von Aktien des in Schieflage geratenen Finanzinstituts geleistet werden könnte, heißt es in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Garantien hätten gegenüber Kapitalmaßnahmen den entscheidenden Nachteil, dass sie in der Regel nicht mit der Übernahme von entsprechenden Kontrollfunktionen verbunden seien.

Auch Michael Wolgast vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband unterstützte die Gesetzesvorschläge. Besonders die im Entwurf verankerte Verknüpfung der Inanspruchnahme des Instruments mit der Erfüllung von wirtschafts- und finanzpolitischen Auflagen durch den antragstellenden Mitgliedstaat sowie die vertraglich festgesetzte Höchstgrenze der Finanzmittel von 60 Milliarden Euro würden die Regelung unbedenklich erscheinen lassen. Das neue Instrument sei eine wichtige Säule im neuen Ordnungsrahmen, sagte er.

Guntram B. Wolff von der Brüsseler Denkfabrik Bruegel hält ein direktes Rekapitalisierungsinstrument für Banken für sinnvoll. Deshalb empfahl er den Abgeordneten, dem neuen Instrument zuzustimmen. Dies sei eine Ergänzung der Bankenunion und könne zur Stabilisierung des Finanzsystems beitragen, indem staatliches Risiko reduziert werde, schreibt er. Allerdings sei seine Anwendung aufgrund zahlreicher Bedingungen unwahrscheinlich und nur nach starker Beteiligung der Gläubiger und des ESM-Mitgliedslandes möglich. Er kritisierte, dass das Ziel der Entkoppelung von Staats- und Bankenrisiko mit dem Instrument nicht gelöst werde.

Für Professor Michael Koetter von der Frankfurt School of Finance and Management ist das Instrument ein "gangbarer Kompromiss". Trotzdem hielt er den gewählten Weg für "ungleich imperfekter" als ein systematisches Hinwirken der Politik auf eine demokratisch breit legitimierte Fiskal- und Wirtschaftsunion, welche notwendig sei, um die Leistungskraft einzelner EU-Staaten zu gewährleisten. Von dieser wirtschaftlichen Leistungskraft einzelner Mitgliedsstaaten hänge letztlich die Inanspruchnahme des ESM ab.

Auch Professor Jörg Rocholl von der European School of Management and Technology sprach sich für die Gesetzentwürfe aus. Die entscheidenden Punkte bei der Beurteilung der Möglichkeiten der direkten Bankenrekapitalisierung durch den ESM sei die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Gläubigerbeteiligung und nach der genauen Gestaltung der Abfolge von indirekter und direkter Bankenrekapitalisierung. Diese beiden Punkte müssten deutlicher und transparenter geklärt werden, um Risiken zu verringern, fordert er in seiner schriftlichen Expertise.

Professor Christian Calliess von der Freien Universität Berlin hatte keine europa- oder verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies gelte auch für die geplante Beteiligung des Bundestages.

*

3. Bundesbank warnt vor Schwächung

Finanzausschuss/Öffentliche Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank wehrt sich gegen eine Schwächung ihrer Rolle im System der neu zu schaffenden europäischen Bankenaufsicht. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag erklärte ein Vertreter der Bundesbank, mit den geplanten Gesetzesänderungen werde die Europäische Zentralbank nur noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt und nicht mehr durch die Deutsche Bundesbank. "Eine solche Ausgestaltung würde die Rolle der Bundesbank stark schwächen", hieß es in der Stellungnahme. Sie würde auch den direkten Zugriff auf die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Bereichen Geldpolitik und Finanzstabilität wichtigen Informationen verlieren. Die Bundesbank brauche den direkten Zugang zur EZB, erklärte ihr Vertreter in der Anhörung. Er wies außerdem darauf hin, dass die EZB diese Auffassung teile. Zustimmung für diese Position gab es auch von der BaFin selbst, die keine Notwendigkeit erkennen konnte, "die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bundesbank und Bundesanstalt in Zweifel zu ziehen". Bundesbank und Bundesanstalt könnten ihre bewährte Zusammenarbeit auch zukünftig auf Grundlage der bestehenden Regelungen fortsetzen. Die BaFin zeigte sich "guten Mutes", dass die EZB wie geplant im November mit der Aufsichtstätigkeit über die größten europäischen Banken beginnen könne. Dazu habe die EZB viele Mitarbeiter von der BaFin übernommen.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575, 18/2626). Damit soll in Deutschland die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden und später als "Anstalt in der Anstalt" in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert werden. Ein Vertreter der FMSA versicherte in der Anhörung, es würden keine Doppelstrukturen aufgebaut.

Die Kreditinstitute sollen Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen. Die Abwicklungsbehörde soll weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden.

Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627). Hauptziel des Abwicklungsregimes ist nach Angaben der Bundesregierung, dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen. Der Fonds sei viel zu klein konzipiert, beklagte Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen): "Ich weiß gar nicht, wie der funktionieren soll." Und Professor Martin Hellwig (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern) sagte, das gesamte Gesetzespaket gehe davon aus, dass man ohne Rückhalt durch den Steuerzahler auskomme: "Das halte ich für eine gefährliche Illusion. Dies umso mehr, als die Regeln für die Gläubigerhaftung zwar im Ansatz richtig sind, in der Durchführung aber nicht völlig überzeugen können." Auch die Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der EZB sollte noch einmal diskutiert werden.

Auf einen anderen Aspekt machte Professor Franz Christoph Zeitler (Universität Augsburg) aufmerksam). Danach sei die Entlastung für Verbundinstitute wie die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über eigene Schutzsysteme verfügten, von der Bankenabgabe viel zu gering. Dies bestätigte ein Vertreter der Sparkassen. Nach dessen Angaben werden nur 70 der 410 Sparkassen in Deutschland in den Genuss von Erleichterungen für kleine Banken bei der Bankenabgabe kommen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken bekommen auch 20 Prozent der Genossenschaftsbanken keine Erleichterungen.

*

4. Sehr kostspielige Hepatitis-Behandlung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Rund 100.000 an Hepatitis C (HCV) erkrankte Patienten in Deutschland kommen nach Angaben der Bundesregierung für eine Behandlung mit dem neuen Arzneimittel Sovaldi infrage. Eine 28-Tabletten-Packung des Medikaments mit dem Wirkstoff Sofosbuvir kostet laut Apothekenverkaufspreis rund 20.000 Euro, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/2673) auf eine Kleine Anfrage (18/2501) der Fraktion Die Linke mit. Je nach Therapiedauer kann die Behandlung zwischen 60.000 und 120.000 Euro kosten.

Das Medikament, das wegen seines hohen Preises in den USA den Beinamen "1.000-Dollar-Pille" bekommen hat, ist erst seit diesem Jahr verfügbar. Die Firma Gilead brachte das Mittel gegen HCV im Februar auf den Markt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) attestierte dem Präparat den Angaben zufolge für einige Patientengruppen einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Die aktuelle Ausgabenentwicklung im Fall Sovaldi sei allerdings "einzigartig", was auch damit zu tun habe, dass viele Patienten auf das Medikament gewartet hätten, schreibt die Regierung. Die Ausgabenentwicklung von Arzneimitteln werde daher weiter aufmerksam beobachtet. Grundsätzlich habe sich das mit dem Anfang 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) eigeführte Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschließenden Preisverhandlungen bewährt.

Sovaldi wird nur in Kombination mit anderen Arzneimitteln zugelassen. Die Therapie wird für jeden Patienten individuell festgelegt. Die Kosten für weitere Arzneimittel sind in den Ausgaben für Sovaldi nicht enthalten. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der Allgemeinen Ortskrankenkassen (WIDO) seien im ersten Halbjahr 2014 rund 8.700 Packungen Sovaldi verordnet worden, schreibt die Regierung.

Inzwischen sind weitere Medikamente gegen HCV zugelassen oder durchlaufen gerade die Zulassung. So sei mit einer zentralen Entscheidung der Europäischen Kommission im August 2014 das Mittel Daklinza mit dem Wirkstoff Daclatasvir zur Behandlung der chronischen HCV-Infektion zugelassen worden. Eine Packung Daklinza mit 28 Tabletten koste in der Apotheke rund 13.325 Euro. Darüber hinaus würden bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) derzeit weitere Zulassungsanträge für Arzneimittel gegen chronische Hepatitis C geprüft.

Das Hepatitis-C-Virus wird mittels Blut übertragen und führt langfristig zu schweren Leberschäden und zum Tod. Gefährdet sind zum Beispiel Menschen, die sich Drogen spritzen. Als das Virus noch nicht bekannt war, kam es auch zu Infektionen in Kliniken über verunreinigte Blutkonserven oder Lebertransplantationen.

*

5. Bundesrat sieht Investitionsdefizite

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infrastruktur zu investieren. Dies schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (18/2000) sowie den Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 (18/2001), die die Bundesregierung als Unterrichtung (18/2002) vorgelegt hat.

Angesichts "bedeutender Investitionsdefizite" sieht der Bundesrat allerdings die Notwendigkeit, darüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken. Dies würde weitere Wachstumsimpulse freisetzen und einer möglichen Erlahmung der Konjunktur entgegenwirken, heißt es in der Unterrichtung. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Bereich Verkehr und Infrastruktur alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität sicherzustellen. Zudem erwartet die Länderkammer, dass im Haushaltsentwurf 2015 des Bundes die für den Verkehrsbereich bereitgestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, dass die Stärkung der Verkehrsinvestitionen des Bundes ein prioritäres Anliegen der Bundesregierung sei. Die geforderte langfristige, zuverlässige und flexible Finanzierungsgrundlage der Infrastruktur habe die Regierung mit dem Etatentwurf 2015 und dem Finanzplan bis 2018 bereits umgesetzt. Für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werde in dieser Legislaturperiode insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert. Im Jahr 2018 seien zusätzlich Investitionen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 493 - 6. Oktober 2014 - 17.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014