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BUNDESTAG/4659: Heute im Bundestag Nr. 524 - 16.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 524
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 16.00 Uhr

1. NSA-Ausschuss bricht Sitzung ab
2. Liegenschaftsverkauf reformieren
3. Regierung bewertet CETA positiv
4. Technische Standards für Stromzähler
5. Lärmschutz auf der Schiene
6. 26 Millionen Euro mehr für Kontrollen



1. NSA-Ausschuss bricht Sitzung ab

1.Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/KOS) Eklat beim Untersuchungsausschuss, der den NSA-Spähskandal durchleuchten soll: Das Gremium brach am späten Donnerstagnachmittag aus Protest seine Sitzung ab, weil sich ein Zeuge auf seine Vernehmung mit Hilfe von Dokumenten vorbereitet konnte, die den Abgeordneten nicht vorlagen. Nach einer entsprechenden Kritik von Linken-Obfrau Martina Renner fasste der Ausschuss den Beschluss zum demonstrativen Abbruch seiner Zusammenkunft in interner Runde hinter verschlossenen Türen einstimmig. Das Bundestagsgremium monierte, dass eine ordnungsgemäße Beweisaufnahme mit Zeugenanhörungen wegen fehlender Akten nicht möglich sei. Die Fortsetzung der Befragung von zwei als Zeugen geladenen Vertretern des Bundesnachrichtendienstes (BND) soll nun Ende November stattfinden.

Vor dem Eklat hatte der BND-Mitarbeiter T. B. zu Beginn der Sitzung betont, dass von der vom BND in Bad Aibling betriebenen Satelliten-Abhörstation während seiner Zeit als Verantwortlicher der zuständigen Fachabteilung zwischen 2003 und 2007 in keinem einzigen Fall Daten über deutsche Bürger an den US-Geheimdienst NSA geflossen seien: "Wir haben immer das deutsche Recht beachtet." Mit diesen Worten wies der Zeuge Medienberichte über eine massenhafte Datenweitergabe zurück, wonach von dem bayerischen Horchposten hunderte Millionen Verbindungsdaten an die NSA übermittelt worden seien. Er habe auch nie etwas davon gehört, fügte T. B. an, dass die NSA in den USA Daten aus Bad Aibling in großem Stil speichere. Der BND-Vertreter war an dem Standort zwischen 2003 und 2007 für jene Abteilung zuständig, die bei der Auswertung riesiger ausländischer Datenströme etwa aus Afghanistan oder dem Nahen Osten auch Software-Programme der NSA wie etwa X-Keystore nutzt. In Bad Aibling kooperiert der BND mit Mitarbeitern des US-Geheimdiensts.

Keine näheren Angaben wollte der Zeuge in öffentlicher Sitzung zu Techniken wie etwa Filtersystemen machen, mit deren Hilfe an der Satelliten-Abhörstation Informationen über "Grundrechtsträger", also über Deutsche, aus den riesigen Datenströmen automatisiert herausgefischt werden sollen, bevor die NSA Erkenntnisse des BND aus der Auslandsaufklärung nutzt. Solche technischen Details gehörten zum "Methodenschutz" des BND, sagte T. B. Auf eine entsprechende Frage des Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg erläuterte der BND-Vertreter, prinzipiell sei in Bad Aibling eine "Funktionskontrolle" möglich, also eine Prüfung, ob das automatisierte Aussortieren der Daten von Bundesbürgern aus den Datenmengen im Einzelfall auch funktioniert. Solche Tests, so der Zeuge, stellten aber ebenfalls Eingriffe in die Daten von Grundrechtsträgern dar und müssten juristisch genau abgeklärt werden.

Laut T. B. fallen bei der Auswertung der enormen ausländischen Datenströme letztlich nur sehr wenige Meldungen von nachrichtlichem Wert an. Dies habe beispielsweise damit zu tun, dass in Afghanistan zahlreiche Sprachen gesprochen würden und die Übersetzung der Inhalte von Telefonaten deshalb schwierig sein könne.

Der Untersuchungsausschuss soll auch erhellen, ob und wie hiesige Geheimdienste in den Skandal um die massenhafte Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Daten über hiesige Unternehmen und Bürger, an die er im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit als "Beifang" gelangt, ausländischen Partnern zu überlassen. Die Abgeordneten wollen herausfinden, ob in Bad Aibling tatsächlich keine Informationen über "Grundrechtsträger" an die NSA übermittelt werden und ob dies durch den Einsatz entsprechender Datenfilter gewährleistet werden kann.

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2. Liegenschaftsverkauf reformieren

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Liegenschaftsveräußerungen (18/2882) vorgelegt. Danach soll eine Ausnahmevorschrift eingeführt werden, die einen Verkauf von bundeseigenen Grundstücken abweichend vom Vollwert- beziehungsweise Höchstpreisverfahren ermöglicht.

Seit Jahren verschärft sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt, schreibt die Fraktion zur Begründung. Vor diesem Hintergrund komme dem im Bundesbesitz befindlichen Wohnungsbestand und für Wohnungsbau geeigneten Grundstücksbestand eine wichtige Steuerungsfunktion zu. Die Bestände könnten im Rahmen einer neuen Liegenschaftspolitik des Bundes einen relevanten Beitrag zur Gewährleistung von bezahlbaren Wohnraum leisten.

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3. Regierung bewertet CETA positiv

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung bewertet das Ergebnis der Verhandlungen über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) im Grundsatz positiv. CETA werde für europäische Unternehmen viele Erleichterungen bringen, zeigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2759) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2476) überzeugt und stellt fest: "Sie werden von einem weitgehenden Zollabbau genauso profitieren wie von der sehr weitgehenden Öffnung der kanadischen Beschaffungsmärkte auch auf Ebene der Provinzen und Kommunen sowie von der vorgesehenen Arbeitskräftemobilität." Ob die Bundesregierung dem Abkommen im Europäischen Rat zustimmen wird, kann sie noch nicht sagen. Dazu müsse der Vertragstext erst endgültig geprüft werden. Weiter heißt es: "Zum Kapitel Investitionsschutz sieht die Bundesregierung noch Klärungsbedarf." Zugleich heißt es jedoch, nach erster Einschätzung würden ausländische Investoren durch CETA materiell-rechtlich keinen weitergehenden völkerrechtlichen Schutz erhalten als er für inländische Investoren durch deutsches und europäisches Recht vorgesehen sei. Im Rahmen der Ratifizierung des Abkommens ist nach Angaben der Bundesregierung auf jeden Fall auch eine Zustimmung des Bundestages erforderlich.

Besondere Risiken für die deutsche Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft sieht die Bundesregierung nicht. Und da das Abkommen keine spezifischen Regelungen zum Bergrecht enthalte, habe es "keine Auswirkungen auf das Schutzniveau der in Deutschland geltenden Regelungen zum Fracking". Auch die wirtschaftliche Betätigung der deutschen Kommunen werde nicht eingeschränkt, heißt es auf Fragen zur Daseinsvorsorge.

Probleme bereitet offenbar der Schutz geografischer Herkunftsangaben wie zum Beispiel "Bayerisches Bier" oder "Schwarzwälder Schinken". In CETA werde der Schutz dieser Begriffe in englischer und französischer Schreibweise nicht vollständig gewährt. Die Regierung lehnt aber die Freigabe des Schutzes insbesondere für "Bayerisches Bier" und "Münchener Bier" ab. Es handele sich hier um die wirtschaftlich bedeutendsten deutschen Herkunftsangaben.

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4. Technische Standards für Stromzähler

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Stromzählern geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2800). Gefragt wird unter anderem nach fehlenden technischen Standards für Messsysteme. Weitere Themen sind Einspareffekte durch intelligente Messsysteme und der Einfluss der Systeme auf den Netzausbau im Strombereich.

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5. Lärmschutz auf der Schiene

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über den Lärmschutz auf der Schiene will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2803) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Strategie sie verfolgt in Bezug auf Lärmschutzwände an Schienenwegen und wie sich die lärmabhängigen Trassengebühren bewähren. Weiter interessiert die Abgeordneten, wie hoch die Einnahme aus diesen Gebühren pro Jahr ist und ob diese ausreichende Anreize für die Umrüstung von Zügen auf lärmreduzierende Bremsen schaffen.

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6. 26 Millionen Euro mehr für Kontrollen

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 26 Millionen Euro an Erstattung an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/2885) hervor. Die Mehrausgaben würden sich aus den gestiegenen Verbindlichkeiten der Bundespolizei gegenüber privaten Sicherheitsunternehmen für die Fluggastkontrollen auf den deutschen Flughäfen ergeben, heißt es zur Begründung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 524 - 16. Oktober 2014 - 16.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2014