Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4719: Heute im Bundestag Nr. 584 - 13.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 584
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. November 2014, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Zeuge: Daten über Deutsche tabu
2. Grüne: Kinderrechte ins Grundgesetz
3. Weichenstellung für Klima und Entwicklung



1. Zeuge: Daten über Deutsche tabu

1. Untersuchungsausschuss (NSA)

Berlin: (hib/KOS) Bei der in Bad Aibling betriebenen Satellitenausspähung ausländischer Datenströme und beim Anzapfen von Internetkabeln in Frankfurt am Main hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen der Kooperation mit dem US-Geheimdienst NSA keinerlei Informationen über Deutsche an die USA übermittelt: Mit diesen Worten bekräftigte der BND-Vertreter W. K. am Donnerstag vor dem zur Durchleuchtung des NSA-Spähskandals eingesetzten Untersuchungsausschuss zum Auftakt der Zeugenvernehmungen die Aussage eines anderen BND-Mitarbeiters beim zurückliegenden Treffen des Gremiums. Er sei sich "hundertprozentig sicher", das es keinen Abfluss entsprechender Erkenntnisse zur NSA gegeben habe, so W. K. auf Nachhaken von SPD-Sprecher Christian Flisek. Auf eine Frage von Unions-Sprecher Roderich Kiesewetter schloss W. K. zudem einen Zugriff der NSA auf BND-Datenbanken aus. Kritik an den Ausführungen des Zeugen übten Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne).

Der Ausschuss soll die massenhafte Ausforschung der Telekommunikationsdaten von Millionen Bundesbürgern durch die NSA und andere ausländische Nachrichtendienste erhellen. Dabei sollen die Abgeordneten auch herausfinden, ob hiesige Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es untersagt, Informationen über Bundesbürger, an die er im Rahmen seiner auf das Ausland gerichteten Aufklärungsarbeit als "Beifang" gelangt, Partnerdiensten zu überlassen. Die Parlamentarier prüfen, ob sich der BND an diese Auflage hält.

Er verstehe nicht, so W. K., dass der BND "als eine Art übermächtiger Nachfolger der Stasi" dargestellt werde, der "im rechtsfreien Raum" agiere. Man arbeite vielmehr auf gesetzlicher Basis und gehe "nicht leichtfertig mit Grundrechten um". Es finde kein rechtswidriger "Ringtausch" von Informationen zwischen dem BND und ausländischen Nachrichtendiensten statt, sagte der Zeuge. Auch an der Abhörstation in Bad Aibling und bei der Internetkabel-Auswertung in Frankfurt unter dem Codewort Eikonal sei die rechtliche Lage hierzulande und im Ausland beachtet worden. Der BND handele nicht nach dem Prinzip "Der Zweck heiligt die Mittel", so W. K. Alle Aktivitäten würden juristisch geprüft, "und manchmal verzichtet man auf ein Projekt".

Laut W. K. gab es beim BND im Rahmen der Zusammenarbeit mit der NSA weder bei der Satellitenaufklärung noch bei der Kabelausspähung eine "massenhafte" und "anlasslose" Erfassung von Daten deutscher Bürger. Erkenntnisse über solche "Grundrechtsträger" seien vielmehr mit Hilfe mehrstufiger technischer Filtersysteme und im Zuge von Einzelfallprüfungen aus dem abgeschöpften Datenfluss ausgesondert worden. Die NSA habe Eikonal 2008 beendet, weil als Folge der "strengen Datenfilterung" durch den BND "kaum noch etwas herauskam." Die Enttäuschung auf US-Seite sei "sehr groß" gewesen.

Letztlich würden am BND-Sitz in Pullach als Ergebnis der Auswertung gigantischer Datenströme etwa aus Afghanistan nur wenige brauchbare Meldungen eingehen, erläuterte der Zeuge. Der Auftrag von Eikonal sei es gewesen, in Frankfurt den "internationalen Datenfluss" und damit die Kommunikation zwischen Ausländern auszuwerten und der NSA Erkenntnisse vor allem zum Terrorismus zu übermitteln. Auf eine Frage Kiesewetters sagte W. K., der BND sei nicht damit befasst, anderen Geheimdiensten Zugänge zu Kabeln außerhalb der Bundesrepublik zu verschaffen.

Renner findet die Beteuerung des BND-Vertreters, weder bei Deutschen noch bei Ausländern finde eine "massenhafte" und "anlasslose" Datenerfassung statt, "nicht glaubwürdig". Allerdings offenbarte ein Disput zwischen Flisek und W. K., dass die Begriffe "massenhaft" und "anlasslos" unterschiedlich definiert werden. Notz warf dem Zeugen vor, seine "steile These", der BND halte sich stets an Recht und Gesetz, nicht auf ein eigenes Urteil, sondern auf Bewertungen von BND-Juristen zu stützen.

Zur sogenannten "Weltraumtheorie", wonach der BND beim Abschöpfen von Datenströmen via Satellit nicht an die in Deutschland geltenden rechtlichen Standards gebunden sei, sagte W. K., auch beim Umgang mit solchen Informationen aus dem Ausland gehe man nicht willkürlich vor und beachte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nun hatte vor dem Ausschuss ein anderer BND-Zeuge ausgeführt, solche Daten von Ausländern seien "zum Abschuss freigegeben". Dies sei eine "unglückliche Formulierung", so W. K.

*

2. Grüne: Kinderrechte ins Grundgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für mehr politische Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen ein. In einem Antrag (18/3151) ordert sie deshalb unter anderem die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorzulegen. Kinder müssten als Träger eigenständiger Rechte definiert und ihre Beteiligungsrechte bei den sie betreffenden Angelegenheiten konkretisiert werden. Zudem müsse das Wahlalter bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre gesetzlich gesenkt werden. Zusätzlich fordern die Grünen ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche zu eigenständigen Leistungsberechtigten im Sozialgesetzbuch VIII macht, die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Vorlage eines Nationalen Aktionsplanes für Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Bundesregierung. Ebenso müsste die Realisierung kindgerechter Lebensbedingungen und jugendgerechte Beteiligungsverfahren im Bundesbaugesetz verankert werden.

"Kinder und Jugendliche sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft", schreiben die Grünen in der Begründung ihres Antrages. Deshalb müsse bei allen Planungen und Entscheidungen, die ihre Rechte berühren, ihr Wohl und ihre Wünsche berücksichtigt werden. Jugendliche hätten eigene demokratische Grundrechte, die gewährleistet werden müssten.

*

3. Weichenstellung für Klima und Entwicklung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion der Grünen fordert im Vorfeld des Gipfeljahres 2015 und der deutschen G7-Präsidentschaft die Bundesregierung auf, sich für "ambitionierte Ziele und konkrete Zusagen" in der internationalen Entwicklungs- und Klimapolitik einzusetzen. Die Bundesregierung müsse sich auf der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba im Juni, der UN-Generalversammlung in New York im September sowie UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember nächsten Jahres dafür stark machen, dass "ambitionierte und aufeinander abgestimmte Ziele beschlossen werden, die den bestehenden Herausforderungen begegnen und den Weg zu einer sozial-ökologischen Transformation bereiten", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/3156).

Zudem drängen die Grünen auf eine Initiative im Rahmen der G7, "mit der die größten Industrienationen das klare Signal senden, im Bereich Klimaschutz und der globalen Nachhaltigkeitsagenda mit Selbstverpflichtungen voranzugehen". Außerdem sollen Deutschland und die Länder der EU einen neuen Stufenplan vorlegen, mit dem bis 2020 das Ziel erreicht werde, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungsfinanzierung (ODA) zu verwenden. "Deutschland muss dafür jährlich 1,2 Milliarden Euro mehr für eine nachhaltige und effektive Entwicklungsfinanzierung sowie 500 Millionen mehr für Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen", schreiben die Abgeordneten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 584 - 13. November 2014 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2014