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BUNDESTAG/4734: Heute im Bundestag Nr. 599 - 24.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 599
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. November 2014, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Gesetzentwurf gegen Menschenhandel
2. Ausbildungsmission in Afghanistan ab 2015
3. Ältere bei guter Gesundheit
4. Jobcenter dürfen Schulungen anbieten
5. Start der Jugendberufsagenturen



1. Gesetzentwurf gegen Menschenhandel

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland"(18/3256) vorgelegt. Damit soll die im Jahr 2008 in Kraft getretene Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowie zur Arbeitsausbeutung erfolgen könne. Immer mehr Menschen würden im Zusammenhang mit Menschenhandel Opfer von physischer und psychischer Gewalt.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer von Menschenhandel wurden. Damit würden sie anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, schreibt die Fraktion. Die "Mindestgültigkeitsdauer" der Aufenthaltserlaubnis soll laut Vorlage auf ein Jahr festgesetzt werden. Auch soll Opfern von Menschenhandel dem Entwurf zufolge ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs gegeben und "die Erwerbstätigkeit ohne Einschränkungen erlaubt sein".

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf gewährleistet werden, dass Opfer von Menschenhandel ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder Duldung ihre Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen können. Auch soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion ein Fonds für Härteleistungen für Opfer von Menschenhandel eingerichtet werden. Zudem sieht der Entwurf unter anderem die Einrichtung einer Berichterstatterstelle "Menschenhandel" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, die die nationalen Entwicklungen im Bereich Menschenhandel beobachten und bewerten sowie Konzepte zur Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Situation der Betroffenen entwickeln soll.

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2. Ausbildungsmission in Afghanistan ab 2015

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll nach dem Ende des ISAF-Mandates der Nato ab 2015 mit bis zu 850 Soldaten in Afghanistan bleiben. Der Antrag der Bundesregierung (18/3246) sieht die Beteiligung an der neuen Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" vor, die auf Grundlage des im September 2014 unterzeichneten Truppenstatus zwischen Afghanistan und der Nato und des für Anfang Dezember vorgesehenen Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates Anfang 2015 beginnen soll. An der neuen Operation sollen sich neben den Nato-Mitgliedsstaaten weitere 14 Nationen beteiligen, insgesamt sollen rund 12.000 Soldaten eingesetzt werden.

Auftrag der "Resolute Support"-Mission sei es, nach der Übernahme der vollständigen Sicherheitsverantwortung durch die afghanische Regierung bis Ende 2014 und dem Abschluss der ISAF-Mission die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte auch weiterhin und darüber hinaus zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen, schreibt die Bundesregierung. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden.

"Die Resolute Support Mission trägt einen anderen Charakter als der bisherige ISAF-Einsatz", schreibt die Bundesregierung. "Sie ist kein Kampfeinsatz und hat auch nicht die Aufgabe, sich direkt an der Terror- oder an der Drogenbekämpfung zu beteiligen. Dennoch kann es zu Gefechtshandlungen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts, zum Schutz eigener Truppen oder designierter ziviler Kräfte kommen."

Konkrete Aufgaben der Bundeswehr seien neben Unterstützung, Beratung und Ausbildung auch "Sicherung, Schutz und gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Resolute Support Mission sowie designierter ziviler Kräfte" , die Sicherstellung des Betriebs des militärischen Anteils Flugplatz Mazar-e Sharif und des Stillstandsbetriebs des strategischen Lufttransportstützpunktes Termez in Usbekistan, der Verwundetenlufttransport sowie der Rückbau militärischer Infrastruktur, Aussonderung und Verwertung im Einsatzgebiet sowie personelle und materielle Rückverlegung. Die Bundeswehr soll zudem an der Führung der Mission mitwirken "auch durch Übernahme der Verantwortung als Rahmennation" und durch die Erstellung von Lagebildern im Bereich Mazar-e Sharif im Norden Afghanistans.

Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 282 Millionen Euro.

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3. Ältere bei guter Gesundheit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Ihren Gesundheitszustand schätzen immer mehr ältere Menschen als gut oder sehr gut ein. Das geht aus einer Antwort (18/3127) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/2830) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin heißt es, dass im Jahr 1998 nur 47,6 Prozent der Männer und 43,9 Prozent der Frauen im Alter von 65 bis 70 Jahren ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut eingestuft hätten. Im Jahr 2012 sei sei dieser Anteil auf 60,8 Prozent bei den Männern und 63,3 Prozent bei den Frauen gestiegen. Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen im vergangenen Jahr bei 32,4 Prozent gelegen hat. Im Jahr 2007 lag die Quote noch bei 18,4 Prozent.

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4. Jobcenter dürfen Schulungen anbieten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen bestimmte Schulungen für Arbeitslose anbieten, ohne dafür eine Trägerzulassung nach den Paragrafen 176 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zu benötigen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3116) auf eine Kleine Anfrage (18/2975) der Fraktion Die Linke. Für Bewerbungstrainings, Computer- oder Fremdsprachenschulungen sei keine extra Trägerzulassung nötig. Der gesetzliche Auftrag der Arbeitsagenturen umfasse alle Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Arbeitssuchende in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dieser Auftrag sei weit auszulegen und könne nach Auffassung der Bundesregierung auch die genannten Tätigkeiten umfassen, heißt es in der Antwort weiter.

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5. Start der Jugendberufsagenturen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/3223) zu den Aufgaben, der Finanzierung und Unterstützung der Jugendberufsagenturen gestellt. Deren Einführung hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, um die Übergänge von der Schule in den Beruf zu verbessern. Die Grünen fragen die Bundesregierung nun unter anderem danach, wie die Verantwortlichen vor Ort bei der Einführung der Jugendberufsagenturen unterstützt werden und welche Probleme es bei der rechtsübergreifenden Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure gibt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 599 - 24. November 2014 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2014